
Strukturiertes Lernen und regelmäßiger Unterricht sind für Kinder und Jugendliche besonders wichtig.
Die Staatliche Schule für Kranke sorgt auch bei länger anhaltender Krankheit dafür, dass betroffene Schülerinnen und Schüler den Anschluss an den Wissensstand ihrer Klasse nicht verlieren.
Im Bezirkskrankenhaus und im Kinderkrankenhaus in Landshut findet der Unterricht direkt im Krankenhausgebäude statt.
Die Staatliche Schule für Kranke ist an unterschiedlichen Einrichtungen angesiedelt, zum Beispiel Kinder- und Jugendpsychiatrien, somatische Einrichtungen und psychosomatische Kliniken.
Und wir sind dafür da, unsere Patienten schulisch zu begleiten.
Das heißt, wir machen in enger Absprache mit den Therapeuten unsere Stundenpläne, sprechen uns sehr eng mit den Stammschulen ab und schauen genau, was der einzelne Patient braucht.
Die Staatliche Schule für Kranke bietet Schulunterricht für erkrankte Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen an, sodass jeder Schüler auf seinem individuellen Niveau lernen kann.
Wir haben eine Klasse 1 bis 2.
Da befinden sich die Erst- und Zweitklässler der Grundschule, aber auch der Förderzentren, der Sonderpädagogischen Förderzentren.
Wir haben eine dritte und vierte Klasse.
Dann haben wir eine Klasse, die von der fünften bis zur zehnten Klasse geht, Mittelschule, und eine Klasse, die Realschüler, Gymnasialschüler unterrichtet.
Und natürlich haben wir auch entsprechend Fachlehrer dann den Klassen zugeordnet.
Ab wann und wie lange die Kinder und Jugendlichen den Unterricht besuchen, hängt ganz vom Krankheitsbild ab.
Chefarzt Dr.
Matthias von Aster betont die Bedeutung des Krankenhausunterrichts für Schülerinnen und Schüler.
In die Schule für Kranke kommen Kinder, die sich im Krankenhaus zur Behandlung aufhalten.
Wenn sie längere Zeit auch bei chronischen Erkrankungen in einer Kinderklinik verbleiben müssen, dann ist es für sie sehr angenehm und hilfreich, in dieser Zeit auch Schulunterricht zu bekommen und an dem Leben, an dem schulischen Leben auch im Krankenhaus teilzuhaben.
Das ist oft für die Genesung auch sehr hilfreich.
Wie kann man sich den Unterricht im Krankenhaus konkret vorstellen?
Der Unterricht hier in der Schule für Kranke sieht so aus, dass wir versuchen, Phasen der Gemeinschaft, in denen die Kinder sich als Klasse erleben, als Gruppe erleben, abzuwechseln mit Phasen, in denen die Kinder auch viel alleine arbeiten mit Material, das sie teilweise auch von ihrer Stammschule bekommen, um da eben den Anschluss dann an die Stammklasse zu schaffen.
Den Unterricht an der Schule für Kranke kann man sich grundsätzlich sehr abwechslungsreich und lebendig vorstellen.
Man muss sich auf die Schülerschaft einstellen, die sehr schnell, sehr häufig wechselt.
Man muss mit den Lehrern kommunizieren, muss nachfragen, wo steht der Schüler und jeder Schüler bekommt dann genau den Unterrichtsstoff, den er gerade braucht.
Während des gesamten Aufenthalts steht die Schule für Kranke in engem Kontakt mit der Stammschule der Schülerinnen und Schüler.
Sodass in dieser Zeit sogar Leistungsnachweise erbracht werden können.
Wir bemühen uns, dass wir Schulaufgaben mitschreiben können.
Das hängt je von Belastbarkeit und Krankheitsbild der Kinder und Jugendlichen ab.
Es hat den großen Vorteil, dass wenn die Jugendlichen entlassen werden, dass sie nicht Schulaufgaben dann nachholen müssen.
Wir schreiben die Schulaufgaben zeitgleich zur Stammschule.
Wir bekommen die Schulaufgaben von der Schule und wir schicken sie zur Korrektur zurück, um die Vergleichbarkeit zu erhalten.
In der Schule für Kranke gibt es auch spezielle Angebote für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in den Klassenräumen teilnehmen können.
Wir haben unterschiedliche Patienten.
Es gibt welche, die einfach mobil sind.
Die gehen dann rüber in die Schule für Kranke.
Und dann andere Patienten, so wie jetzt auch der Lukas, die einfach im Bett liegen.
Denen wird Unterrichtsmaterial vorbeigebracht, je nach Bedarf.
Sie füllen es zum Teil dann selbstständig aus, zum Teil mit Unterstützung von der Lehrkraft.
Ich sehe den Vorteil darin, dass die anderen in die Schule gehen müssen und ich den Unterricht so kriege im Krankenhaus.
Mit dem Angebot des virtuellen Klassenzimmers erreicht die Schule für Kranke zusätzlich Schülerinnen und Schüler, die nicht vor Ort behandelt werden.
Den Unterricht im virtuellen Klassenzimmer kann man sich auf dreierlei Art und Weise vorstellen.
Wir haben einmal nur Videotelefonie.
Und dann haben wir eine Schaltung zwischen einem Lehrer und einem Schüler.
Und wir haben die Unterrichtsmitschau in einem Klassenzimmer, in dem wir den Unterricht einer ganz normalen Schulklasse filmen und hier bei uns mitverfolgen können.
Die Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen stehen in ständigem Kontakt mit Ärzten und Lehrern.
Diese Zusammenarbeit zwischen Schule, Ärzten und Eltern ist eine sehr wesentliche Form der Kooperation.
Wir haben mindestens einmal in der Woche eine gemeinsame Besprechung der Behandler, also der Ärzte und Psychologen, mit den Lehrkräften.
Mit den Eltern sind sowohl die Ärzte als auch die Lehrer in einem Kontakt.
Das heißt, die Eltern haben die Möglichkeit, sich über die Art des Unterrichts und die Unterrichtsinhalte zu informieren.
Bisher konnten Schulleitung und Lehrerschaft ein positives Fazit ziehen.
Ich freue mich immer am meisten, wenn ich merke, die Schüler kommen gerne in die Schule.
Die Schule bietet ihnen auch Abwechslung vom Krankenhausalltag.
Und damit tritt die Krankheit auch zumindest stundenweise in den Hintergrund.
Die Klinikschule (ehem. Schule für Kranke) ist eine eigenständige Schulart und versteht sich als Brücke zwischen kranken Schülerinnen und Schülern, Elternhaus, Klinik und Stammschule. Sie gewährt das Recht auf Bildung und Erziehung auch bei Krankheit.
Das schulische Konzept basiert auf der Schulordnung der Klinikschulen in Bayern.
Die Schulprofile der Klinikschulen in Bayern unterscheiden sich je nach medizinischer Ausrichtung der Kliniken oder Einrichtungen in ihrer Organisation und ihren Arbeitsabläufen, z. B.
- allgemeine Kinderkliniken,
- Universitätskliniken mit Intensiv-Medizin,
- Akutkliniken,
- Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie,
- forensische Psychiatrie,
- Rehakliniken,
- Zentrum für Kinder- und Jugendrheumatologie.
An den Klinikschulen unterrichten Lehrkräfte aus allen Schularten. Sie suchen den Kontakt mit der Stammschule, um die Lerninhalte für die kranken Kinder und Jugendlichen abzusprechen, und arbeiten eng mit dem medizinischen und psychosozialen Team (Psychologen, Sozialpädagogen, Therapeuten) zusammen im Sinne eines diagnosegeleiteten Unterrichts.
Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel nach den für ihre Schulart geltenden Lehrplänen unterrichtet. Dabei werden die Krankheiten und die besonderen Bedingungen, die sich aus dem Krankenhausaufenthalt ergeben, berücksichtigt.
Für längerfristig erkrankte Schülerinnen und Schüler oder solche, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Stammschule nicht besuchen können, kann Hausunterricht erteilt werden.
Darüber hinaus bieten die Klinikschulen den kranken Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und den Stammschulen in allen Fragen der Pädagogik bei Krankheit Beratung an.
Alle Schülerinnen und Schüler in Bayern haben ein Recht auf Bildung, auch bei Krankheit.
Die Klinikschulen unterrichten und erziehen Schülerinnen und Schüler aller Schularten,
- wenn sie sich im Krankenhaus* befinden und am Unterricht in der vor der Erkrankung besuchten Schule (Stammschule) voraussichtlich länger als sechs Wochen nicht teilnehmen können oder
- wenn sie in regelmäßigen Abständen für eine bestimmte Zeit ein Krankenhaus* aufsuchen müssen oder
- wenn innerhalb eines Schuljahres wiederholt ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus* erforderlich ist oder voraussichtlich sein wird oder
- wenn sie wegen einer lange dauernden Krankheit und der sich daraus ergebenden Behandlungserfordernisse den Unterricht in ihrer Stammschule an mindestens einem Tag in der Woche regelmäßig versäumen.
* Krankenhaus, einschließlich Kinder- und Jugendpsychiatrie, Rehaklinik oder ähnliche Einrichtungen
Bei den meisten Erkrankungen findet die Förderung der Schülerinnen und Schüler in kleinen, altersgemischten, Schulart übergreifenden Lerngruppen statt. Durch die stark individualisierte Förderung der Kinder und Jugendlichen wird der Anschluss an den Lernstand der Klasse ermöglicht. Es können eventuell bestehende Wissenslücken geschlossen und das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit gestärkt werden.
Die Klassenzimmer befinden sich in der Nähe der Station oder in einem eigenen Schulhaus auf dem Klinikgelände.
Wenn ein Gruppenunterricht aus Gründen der Erkrankung nicht möglich ist, werden Schülerinnen und Schüler einzeln unterrichtet.
- Handreichung für Lehrkräfte der Klinikschulenisb.bayern.de
- Ausgewählte Bausteine zur Intensivierung der Beratungskompetenz an den Klinikschulenisb.bayern.de
- Krankenpädagogische Aspekte der digitalen BildungDie Klinikschulen profitieren wie keine andere Schulart von den wachsenden Möglichkeiten des adaptiven und personalisierten Lernens, das unabhängig von räumlichen und zeitlichen Vorgaben erfolgen kann.isb.bayern.de
Stammschulen und Klinikschulen arbeiten vertrauensvoll und im engen Austausch zusammen. Mit Einverständnis der Eltern nimmt die Lehrkraft der Klinikschule Kontakt mit der Klassenleitung, evtl. auch mit der Schulleitung und der Beratungslehrkraft sowie der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen der Stammschule auf.
Hierbei werden die Unterrichtsinhalte abgestimmt, der aktuelle Leistungsstand und Förderziele im sozial-emotionalen Bereich und beim Lern- und Arbeitsverhalten abgefragt. Auch bisherige Fehlzeiten, Regelungen für den Austausch von Unterrichtsmaterialien und Termine für anstehende Prüfungen werden besprochen.
Es wird geklärt, wie und in welchem Maße die jungen Patientinnen und Patienten Kontakt zu ihrer Klasse halten möchten und wie die Lehrkräfte den Austausch unterstützen können.
Durch den engen Kontakt sollen kranke Schülerinnen und Schüler nach dem Klinikaufenthalt in ihr gewohntes soziales Umfeld und möglichst in die eigene Klasse zurückkehren.
Falls ein Schulwechsel notwendig wird oder im Sinne eines unbelasteten Neustarts gewünscht ist, wird dieser zusammen mit der Schulaufsicht der allgemeinen Schule vorbereitet.
Die Lehrkraft der Klinikschule berät die Stammschule in allen krankenpädagogischen Fragen, besonders beim Umgang mit der Erkrankung im Schulalltag.
Gemeinsam werden Maßnahmen für eine gelingende Wiedereingliederung vorbereitet und durchgeführt. Dazu kann bei Bedarf auch ein Besuch an der Stammschule gehören, bei dem die Lehrkraft der Klinikschule die Stammschulklasse über die Erkrankung der Schülerpatientinnen und -patienten aufklärt und damit auch Verständnis für deren Situation weckt.
Schülerinnen und Schülern, denen ein Schulbesuch längerfristig nicht möglich ist, kann Hausunterricht erteilt werden.
Ein Antrag auf Hausunterricht kann gestellt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler
- voraussichtlich länger als sechs Unterrichtswochen nicht am Unterricht der Stammschule teilnehmen kann oder
- wegen einer lang andauernden Krankheit den Unterricht an bestimmten Tagen versäumt.
Der Hausunterricht wird von den Eltern mit einer ärztlichen Bestätigung in der Regel über die Stammschule beantragt. Im Allgemeinen erteilt die Stammschule den Unterricht. In Einzelfällen ist auch die Klinikschule zuständig.
Antragsformulare für den Hausunterricht gibt es an den Stammschulen und den Klinikschulen.
Das erkrankte Kind oder den erkrankten Jugendlichen in seiner besonderen Situation zu verstehen, zu fördern und zu begleiten, sind wichtige Aufgaben des Unterrichts an der Klinikschule. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Belastbarkeit sollen die Schülerpatientinnen und -patienten nach Möglichkeit ihre geplante Schullaufbahn fortsetzen können.
Bewertung der Leistungen
Die Lehrkräfte verdeutlichen den Schülerinnen und Schülern deren individuelle Lernfortschritte und geben ihre Beobachtungen an die Stammschule weiter. Schriftliche Leistungsnachweise werden nur verlangt, wenn der Krankheitszustand es erlaubt.
Sie erfolgen in enger Absprache mit der Stammschule und werden von dieser auch bewertet.
Zeugnisse
In der Regel erteilt die Stammschule die Zeugnisse. Dabei werden die Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler in der Klinikschule erbracht hat, berücksichtigt. Die Klinikschule erteilt die Zeugnisse nur, wenn die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der Stammschule im laufenden Schuljahr nicht besucht hat und sich zum Zeugnistermin entweder in der Klinikschule befindet oder über diese Schule Hausunterricht erhält.
Erstellt die Klinikschule das Jahreszeugnis, kann sie die Erlaubnis zum Vorrücken stets nur auf Probe erteilen.
Abschlussprüfungen
Die Klinikschule bereitet in enger Kooperation mit der Stammschule die Schülerinnen und Schüler während ihres Krankenhausaufenthaltes auch auf Abschlussprüfungen vor.
Es gelten die Bestimmungen über Abschlussprüfungen der für die Stammschule maßgeblichen Schulordnung.
Müssen die Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung im Krankenhaus sein, können sie die Prüfung an der Klinikschule ablegen.
Rechtliche Grundlagen sind:
Während einer (teil)stationären Behandlung werden Kinder und Jugendliche in Klinikschulen unterrichtet. Der Übergang von der Klinikschule zurück in das allgemeine Schulsystem kann für die gesundheitliche Rehabilitation sowie die weitere Laufbahn eines Kindes oder Jugendlichen von entscheidender Bedeutung sein und ist daher zentraler Gegenstand des Handlungsfelds von Klinikschulen.
Wertvolle Informationen und Anregungen für eine (kranken)pädagogisch begleitete Schulrückführung finden sie auf dem Portal Klinik Schule:
Maßnahmen zur individuellen Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz
Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen werden in der Bayerischen Schulordnung schulartübergreifend Möglichkeiten der Unterstützung in einem Dreiklang aus individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz geregelt. Auch chronisch kranke Schülerinnen und Schüler sollen durch diese Maßnahmen auf ihrem schulischen Bildungsweg unterstützt und in die Lage versetzt werden, die ihnen mögliche Leistung zu erbringen und zu steigern. So werden Bildungschancengleichheit und soziale Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht.
Individuelle Unterstützungsmaßnahmen (§32 BaySchO)
Im täglichen Unterricht werden pädagogische, didaktisch-methodische, schulorganisatorische oder technische Hilfen gewährt (z. B. individuelle Pausenregelung, differenzierte Aufgabenstellungen).
Die Unterstützungsmaßnahmen werden von den Lehrkräften im pädagogischen Ermessen und nach Rücksprache mit den Eltern eingesetzt und müssen nicht schriftlich beantragt werden.
Nachteilsausgleich (§33 BaySchO)
Die äußeren Prüfungsbedingungen werden angepasst, dabei bleiben aber die wesentlichen Leistungsanforderungen gewahrt (z. B. Zeitzuschlag, Einsatz von technischen Hilfen wie Computer oder Tablet).
Diese Maßnahmen können für Leistungsnachweise in Anspruch genommen und müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Es erfolgt keine Zeugnisbemerkung.
Notenschutz (§34 BaySchO)
Eine prüfungsrelevante Leistung wird entweder gar nicht erbracht (z. B. keine mündliche Prüfung in Fremdsprachen bei Mutismus) oder nicht bewertet (z. B. Verzicht auf Bewertung im Sportunterricht bei einer Herzerkrankung).
Notenschutz für Leistungsnachweise muss schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Die Art des Schutzes, nicht jedoch die zu Grunde liegende Erkrankung, wird im Zeugnis benannt.
- Schreiben zur Medikamentengabe durch Lehrkräfte an Schulen
- Anlage A - Vereinbarung über die Durchführung von medizinischen Hilfsmaßnahmen
- Anlage A - Vereinbarung über die Durchführung von medizinischen Hilfsmaßnahmen
- Anlage B - Übertragung der medizinischen Hilfsmaßnahme als Dienstaufgabe
- Anlage C- Dokumentation der Medikamentengabe
Stand: 07. September 2026