Wettbewerbe: Kreativität gewinnt

Steigende Teilnehmerzahlen verdeutlichen, dass sich Wettbewerbe bei Schülern großer Beliebtheit erfreuen. Beeindruckend ist vielfach das Niveau der eingereichten Arbeiten.
Durch die Teilnahme an einem Wettbewerb verwirklichen Schüler als Einzelpersonen oder als Mitglieder einer Arbeitsgruppe unter Anleitung und Förderung der Lehrkräfte die Forderung nach selbstständigem entdeckendem Lernen - eine wertvolle Ergänzung des schulischen Unterrichts.
Bei den jährlich ausgeschriebenen Wettbewerben sind Kreativität und eigenverantwortliches Handeln in besonderer Weise gefordert. Die intensive Beschäftigung mit einem bestimmten Teilbereich eines Themas vertieft und erweitert die Kenntnisse - und ermöglicht selbständiges Arbeiten.
Herausragende Leistungen von Schülerinnen und Schülern bei Wettbewerben sind oft nur möglich durch das besondere Engagement der betreuenden Lehrerinnen und Lehrer. Viele Schülerwettbewerbe, vor allem die von der Kultusministerkonferenz besonders empfohlenen Wettbewerbe, unterstützen die betreuenden Lehrkräfte in ihrer Arbeit: Sie bieten Fortbildungen und Beratung bei der Durchführung des Wettbewerbs an und vermitteln Kooperationen mit außerschulischen Lernorten.
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Video - Schülerwettbewerbe konkret
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Wichtiger Hinweis für Wettbewerbsveranstalter
Voraussetzung für eine Veröffentlichung von Schülerwettbewerben auf www.km.bayern.de ist in der Regel die Unterzeichnung und Übermittlung einer Selbstverpflichtungserklärung durch den Wettbewerbsveranstalter.
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Teilnahme an Schülerwettbewerben
Ausrichter der meisten Schülerwettbewerbe sind außerschulische Stellen. Sie legen die Teilnahmebedingungen fest und bestimmen dabei z.B. auch, wie mit den Wettbewerbsbeiträgen verfahren wird. Ebenso werden viele Veranstaltungen, die sich (auch) an Schulen wenden, von außerschulischen Stellen ausgerichtet. Entsprechend liegt auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, z.B. des Urheber- und Datenschutzrechts, grundsätzlich bei den Ausrichtern der Wettbewerbe und Veranstaltungen.
Die Entscheidung, ob eine Schule an einem Wettbewerb oder einer Veranstaltung teilnimmt, obliegt gemäß den Vorgaben der Schulordnungen der jeweiligen Schulleitung in eigener Verantwortung. Dabei müssen die rechtlichen Bestimmungen, insbesondere die schulrechtlichen Bestimmungen wie das Verbot kommerzieller und politischer Werbung an Schulen (Art. 84 BayEUG), beachtet werden. Sponsoring an Schulen kann entsprechend den Vorschriften im Einzelfall erlaubt werden. In diesem Fall kann in geeigneter Weise, z.B. auf den Wettbewerbsunterlagen, auf den Sponsor hingewiesen werden (vgl. § 26 Abs. 3 BaySchO)
Soweit Schulen in die Durchführung des Wettbewerbs einbezogen sind (z.B. durch das Betreuen, Sammeln und Übermitteln der Wettbewerbsbeiträge), haben sie in eigener Verantwortung insbesondere Folgendes zu beachten:
- Die Teilnahme der einzelnen Schülerinnen und Schüler ist freiwillig.
- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die - in der Regel schriftliche - Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten erforderlich.
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Der Einwilligung muss eine angemessene Information über die Teilnahmebedingungen und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO) vorausgehen.