Schulsozialpädagogik

© Christian Schwier - stock.adobe.com

Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen unterstützen die Bildungs- und Erziehungsarbeit an bayerischen Schulen

Seit dem Schuljahr 2018/2019 gibt es mit den Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen eine neue Berufsgruppe an bayerischen Schulen. Sie sind im Rahmen des Programms „Schule öffnet sich“ tätig und an allen Schularten eingesetzt.

Die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen folgen dabei ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß Art. 60 Abs. 3 BayEUG: Sie „unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule durch gruppenbezogene Prävention und wirken in gruppenbezogener Arbeit an der Werteerziehung und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit“.

Zu den Kernaufgaben der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen gehören Gewalt- und Mobbingprävention sowie Werte- und Persönlichkeitsbildung. Sie können aber auch in Handlungsfeldern wie Sucht- und Missbrauchsprävention, der Förderung von Partizipation und Demokratie und der Förderung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund tätig werden.

Mit ihren besonderen fachlichen Kompetenzen setzen die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen damit einen neuen pädagogischen Impuls.

Wo sind die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen konkret geregelt?

Die Aufgaben und Rahmenbedingungen des Einsatzes von Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen regelt die KMBek „Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen im Programm ‚Schule öffnet sich‘“ vom 11.12.2020 (Az. IV.10-BS4305.18.1/55/2), BayMbl. 2021 Nr. 10.

Worin unterscheidet sich die Schulsozialpädagogik von anderen schulischen Professionen und Aufgaben?

Durch die gruppenbezogene Arbeit grenzt sich die Schulsozialpädagogik von der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) im Sinne des §13 SGB VIII mit deren Schwerpunkt der Einzelfallintervention ab, ebenso von der Schulberatung im Sinne des Art. 78 BayEUG.

In welchem Beschäftigungsverhältnis stehen Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen?

Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen gehören zum schulischen Personal und sind beim Freistaat Bayern unbefristet als tarifbeschäftigtes Personal tätig. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe TV-L S 11b.

Wie viele Stellen und Standorte für Schulsozialpädagogik gibt es?

In den ersten fünf Jahren des Programms „Schule öffnet sich“ sind bis 2023 insgesamt 200 Stellenäquivalente eingerichtet worden. Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen sind an einer oder mehreren Schulen tätig. Derzeit sind Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen an rund 350 Schulstandorten eingesetzt (Stand: Dezember 2022).

Wer kann sich um eine Stelle als Schulsozialpädagogin/Schulsozialpädagoge bewerben?

Berücksichtigung im Bewerberfeld können Personen finden, die ein abgeschlossenes (Bachelor-)Studium der Sozialen Arbeit an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen) oder eines vergleichbaren Studiengangs mit Studienschwerpunkten der Sozialen Arbeit bzw. der Sozialpädagogik  nachweisen können.

Wo kann ich mich um eine Stelle als Schulsozialpädagogin/Schulsozialpädagoge bewerben?

Die Stellen für Schulsozialpädagogen werden für die jeweiligen konkreten Schulstandorte über die regional zuständigen Regierungen beziehungsweise für das Landesamt für Schule (u.a. Stellen an Realschulen, Gymnasien, Berufliche Oberschulen) ausgeschrieben.

Die Links zu den Homepages der genannten Behörden finden Sie hier:

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.