Möglichkeiten für Bewerber mit Festanstellung an Schulen in anderen Bundesländern
Eine Einstellung in den bayerischen staatlichen Realschuldienst kann sowohl über das Lehrertauschverfahren als auch über eine freie Bewerbung erfolgen.
1. Lehrertauschverfahren mit anderen Bundesländern
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zum Lehrertauschverfahren.
2. Freie Bewerbung
Eine Bewerbung kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Lehramtsbefähigung als Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern anerkannt werden kann. Über die Anerkennung entscheidet das Kultusministerium im Rahmen einer Freien Bewerbung und bei Vorliegen aller Bewerbungsunterlagen.
Neueinstellungen in den staatlichen Realschuldienst erfolgen ausschließlich zum September eines Jahres. Die Einstellungsmöglichkeiten in den staatlichen Realschuldienst Bayerns sind abhängig vom Bedarf in der jeweiligen Fächerverbindung sowie von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellen und variieren daher jährlich.
Im Einstellungsverfahren konkurrieren „freie bayerische Bewerber“ gemäß ihrer Leistung, Eignung und Befähigung mit den „freien außerbayerischen Bewerbern“ und den Bewerbern aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang.
Abhängig von der Stellensituation sowie der Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann ein dauerhaftes Einstellungsangebot - falls ein solches möglich ist - in Form einer Einstellung als Probezeitbeamter (Planstelle), eines Supervertrags oder eines unbefristeten Arbeitsvertrags erfolgen.
Onlineportal
Bitte beachten Sie, dass das Portal nur von voraussichtlich Anfang Februar bis 30. April geöffnet ist.
FAQ Freie Bewerbung - häufig gestellte Fragen
Wie läuft das Bewerbungsverfahren bei einer „Freien Bewerbung“ ab?
Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Realschuldienst im Rahmen einer „Freien Bewerbung“ ist jeweils nur zum Schuljahresbeginn im September möglich. Sie erfolgt jährlich ausschließlich in digitaler Form über ein Online-Portal, das zwischen Anfang Februar und dem 30. April (Ausschlussfrist) eines jeden Jahres freigeschaltet ist. Das Online-Portal ist nur in diesem Zeitraum geöffnet. Nach dem 30. April eingehende Bewerbungen (z.B. in Schriftform) können aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Bewerber nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie kann man sich jährlich im Online-Portal registrieren?
Die Registrierung für das laufende Bewerbungsverfahren im Rahmen einer Freien Bewerbung ist nur während der Öffnung des Online-Portals zwischen Anfang Februar und 30. April möglich. Die Zugangsdaten sind nur für das laufende Bewerbungsverfahren gültig. Während des Registrierungsprozesses muss durch den Bewerber (m/w/d) eine persönliche E-Mail-Adresse angegeben und ein Kennwort festgelegt werden. Damit erfolgt die Anmeldung im Online-Portal, in dem die notwendigen Daten eingegeben werden und die erforderlichen Anlagen hochgeladen werden können.
[Hinweis: Bei einigen Providern kann es zu Problemen bei der Weiterleitung von E-Mails kommen, die nicht im Einflussbereich des Staatsministeriums liegen. Sollten Sie keine Registrierungsmail in Ihrem E-Mail-Eingang finden, überprüfen Sie bitte zuerst den Spamfilter. Sollte dies nicht die Ursache sein, wird empfohlen, für die Registrierung eine alternative Mail-Adresse zu versuchen.]
Wie können vergessene Zugangsdaten zurückgesetzt werden?
Wenn ein Bewerber (m/w/d) das Passwort vergessen hat, kann er es eigenständig zurücksetzen, indem er den Prozess zum Zurücksetzen des Passworts im Online-Portal durchläuft.
Wenn ein Bewerber (m/w/d) die E-Mail-Adresse, die als Benutzerkennung dient, vergessen hat, ist eine erneute Registrierung möglich.
Welche Daten werden an das Staatsministerium übermittelt und wie kann dies kontrolliert werden?
Sobald alle Pflichtfelder des Online-Formulars ausgefüllt sind, erfolgt mit einem Klick auf „Abschicken und speichern“ die Abgabe der Bewerbung. Nach einer erfolgreichen Übermittlung der Daten besteht für den Bewerber (m/w/d) die Möglichkeit, einen Ausdruck als PDF-Dokument zu generieren. Es wird dringend empfohlen, diesen Ausdruck zu den eigenen Unterlagen zu nehmen, da nur dieser als Nachweis der erfolgreichen Datenübermittlung akzeptiert werden kann. Die Nachweispflicht für die Bewerbung liegt ausschließlich beim Bewerber (m/w/d).
Das PDF-Dokument kann nach der ersten erfolgreichen Übermittlung auch nachträglich innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen erzeugt werden. Hierzu ist ein erneuter Klick auf „Abschicken und speichern“ notwendig.
Ferner wird per E-Mail nach jeder erfolgreichen Übermittlung nach Ablauf von drei Minuten eine Bestätigung versandt, dass Daten in der Datenbank des Online-Portals erfasst wurden.
Wie können Korrekturen nach einer erfolgreichen Übermittlung erneut mittgeteilt werden?
Während der Portalöffnung von Anfang Februar bis 30. April
Nach der ersten Übermittlung einer vollständigen Freien Bewerbung können neue Eingaben oder Korrekturen im Online-Portal nur innerhalb des Bearbeitungszeitraums von 7 Tagen durchgeführt werden (Beispiel: Erstübermittlung am 03.02.; Bearbeitungsmöglichkeit im Online-Portal daran anschließend bis einschließlich 10.02. möglich). Den Zeitpunkt der letztmöglichen Bearbeitung kann der Bewerber (m/w/d) nach erfolgreicher Übermittlung der Daten dem Portal oder dem ausdruckbaren PDF-Dokument entnommen werden. Es wird dringend empfohlen diesen Ausdruck zu den eigenen Unterlagen zu nehmen, da nur er als Nachweis der erfolgreichen Datenübermittlung dient.
Nach Ablauf des Bearbeitungszeitraums oder nach Portalschließung ab 1. Mai
Spätere Änderungen oder nachzureichende Dokumente müssen ausschließlich auf dem Postweg bis 20. Juni eines Jahres an das Bayerische Staatsministerium gesandt werden. Nur durch diese Verfahrensweise ist gewährleistet, dass frühzeitig mit der Sichtung der Bewerbungen begonnen werden kann.
Weitere Hinweise zum Versand finden Sie unter „Wie lautet die Briefanschrift des Staatsministeriums für nachzureichende Änderungen oder beglaubigte Kopien?“.
Welche Unterlagen müssen bei erstmaliger Freier Bewerbung immer schriftlich als beglaubigte Kopie eingereicht werden?
Alle Unterlagen, die bereits während des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Realschulen in Bayern oder während der Zeit der Wartelistenberechtigung an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) oder an das Prüfungsamt geschickt wurden, liegen dem StMUK vor.
Sollte bereits eine Gleichwertung/Anerkennung der Lehrerqualifikation für das Lehramt an Realschulen in Bayern vorliegen, so liegen diese Dokumente dem StMUK ebenfalls vor.
Hingegen müssen folgende Dokumente bei Änderungen einmalig als beglaubigte Kopien an das Personalreferat für die staatliche Realschulen (Referat IV.3) geschickt werden: Eheurkunde, Geburtsurkunden etc.
Amtliche Beglaubigungen können alle Dienststellen, die ein Dienstsiegel führen, erstellen (Kommunal- , Landes- und Bundesverwaltungen, kirchliche Stellen, z. B. Gemeinde- und Kreisbehörden, staatliche Schulen, Zollämter, Pfarrämter). Soweit bestimmte Unterlagen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht beglaubigt werden dürfen (z. B. Personenstandsurkunden), genügen „amtliche Bestätigungen“, die die Schulsekretariate fertigen.
Wie lautet die Briefanschrift des Staatsministeriums für nachzureichende Änderungen oder beglaubigte Kopien?
Änderungen oder die Bewerbung vervollständigende Dokumente (z. B. beglaubigte Kopien) müssen postalisch bis 20. Juni eines Jahres unter Angabe
- des Namens,
- des Geburtsdatums,
- der Fächerverbindung und
- dem Stichwort „Freie Bewerbung für den bayerischen Realschuldienst“
an folgende Anschrift gesandt werden:
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat IV.3
Freie Bewerbung
Salvatorstraße 2
80333 München
An welchen staatlichen Realschulen ist eine Einstellung möglich?
In der Schuldatenbank erhalten Sie einen Überblick über alle 239 staatlichen Realschulen. Eine Einstellung in den Realschulzweig der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld ist ebenfalls möglich.
Wie kann die Bewerbung zurückgezogen werden?
Ein Rückzug der Bewerbung bedarf der Schriftform. Er ist an die unten genannte Postanschrift zu richten. Die auf dem Server des Staatsministeriums eintreffenden Daten der Bewerber (m/w/d) werden nach Ablauf von spätestens 6 Monaten nach Mitteilung der Bewerbungsrücknahme gelöscht. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Speicherfrist ist für den Fall etwaiger Klagen (v.a. etwaige Geltendmachung von AGG-Ansprüchen) aus Rechtsgründen erforderlich.
Postanschrift
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat IV.3
Rückzug - Freie Bewerbung
Salvatorstraße 2
80333 München
Allgemeine Hinweise - Freie Bewerbung
Einstellungszeitraum
Der Einstellungszeitraum kann aus verschiedenen Gründen voraussichtlich ab Mitte Juli beginnen, da u. a. erst zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Einstellungsnoten aller maßgeblichen Bewerber (m/w/d) vorliegen. Auskünfte zu den Einstellungschancen sind vor diesem Zeitraum nicht möglich. Von schriftlichen oder mündlichen Anfragen hierzu ist daher Abstand zu nehmen, da hierdurch das Einstellungsverfahren nur verzögert wird. Hinweise zu den Einstellungschancen bietet die jährlich aktualisierte Broschüre "Einstellungsaussichten für Lehramtsabsolventen".
Freigabe und Kündigung/Entlassung bei Bewerbern (m/w/d) in einem festen Beschäftigungsverhältnis oder Beamten (m/w/d)
Nach gültiger Rechtslage kann einem Bewerber (m/w/d) nur dann ein Stellenangebot (Zeitpunkt der Vergabe der Stellenangebote frühestens ab Mitte/Ende Juli bis etwa Mitte August) unterbreitet werden kann, wenn er ein bestehendes Arbeitsverhältnis unter Wahrung der Kündigungsfristen ordnungsgemäß beenden kann bzw. wenn er von seinem Arbeitgeber/Dienstherrn freigestellt wird und damit seitens des Bewerbers sichergestellt ist, dass er zum Einstellungstermin (11. September 2023) auch tatsächlich an einer staatlichen Realschule den Dienst beginnen kann.
Jeder Bewerber (m/w/d), der nicht Beamter (m/w/d) beim Freistaat Bayern ist oder sich nicht beim Freistaat Bayern in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis befindet, muss entweder den letztmöglichen Termin für eine fristgerechte Kündigung im Portal angeben oder der Bewerbung eine Freigabeerklärung des Arbeitgebers beifügen.
Die Freigabeerklärung kann im Online-Portal als eingescanntes Dokument hochgeladen oder zeitnah nachgereicht werden.
Allerdings ist zu beachten:
Absolventen (m/w/d) einer Zweitqualifizierung nach Art. 22. Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) im Bereich der Grund-, Mittel- oder Förderschulen benötigen keine Freigabeerklärung.
Freigabeerklärungen für das Ländertauschverfahren können für das Einstellungsverfahren in den staatlichen Realschuldienst nicht akzeptiert werden.
Es können nur Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die im Falle der Annahme eines staatlichen Angebots nicht gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber vertragsbrüchig werden. Ein staatliches Angebot, das dieser Regelung widerspricht, ist ungültig und führt daher nicht zur Einstellung.
Sollte ein Bewerber (m/w/d) im Zeitraum zwischen der Abgabe der Bewerbung und einem möglichen Einstellungsangebot ein Vertragsverhältnis eingehen oder eingegangen sein, das ihm die rechtzeitige, ordentliche Kündigung unmöglich macht, so ist er verpflichtet, dies dem Staatsministerium unmittelbar mitzuteilen.
Bewerber mit der Befähigung für andere Lehrämter
Da derzeit in allen Fächern genügend qualifizierte Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen zur Verfügung stehen, können Bewerbungen von Lehrkräften mit der Befähigung für andere Lehrämter (also auch mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien) für eine dauerhafte Einstellung in den staatlichen Realschuldienst nicht berücksichtigt werden. Eine Bewerbung als Aushilfslehrkraft ist jedoch möglich.