Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit
Mit einem Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit werden die Lehrkräfte eingestellt, welche die Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen (oder eine als gleichwertig anerkannte Lehrbefähigung) besitzen, aber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung, der Staatsangehörigkeit oder des Lebensalters nicht erfüllen bzw. wenn die zur Verfügung stehenden Planstellen bzw. Superverträge bereits (nach der Gesamtprüfungsnote) vergeben sind. Es ist jedoch weiterhin das Ziel der Staatsregierung, Lehrer in das Beamtenverhältnis zu übernehmen.
Es besteht volle Sozialversicherungspflicht (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und Beitragspflicht zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Nähere Informationen können Sie unter www.vbl.de abrufen.
Bei Lehrkräften, die die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, jedoch auf Grund der Stellensituation und der Gesamtprüfungsnote lediglich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt werden konnten, wird jährlich automatisch im Rahmen der Neueinstellung geprüft, ob eine Übernahme in ein günstigeres Beschäftigungsverhältnis (Planstelle, Arbeitsvertrag mit Zusicherung auf Verbeamtung) möglich ist. Eine erneute Bewerbung um eine günstigeres Beschäftigungsverhältnis ist nicht erforderlich.