Informationen für Bewerber mit einer Lehrerqualifikation, die außerhalb der EU erworben wurde
Ausländische Lehrerqualifikationen, die nicht in einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz
erworben wurden, können grundsätzlich nicht als Befähigung für ein Lehramt an
öffentlichen Schulen anerkannt werden.
In diesen Fällen erfolgt die Prüfung einer Qualifikation von Amts wegen ausschließlich auf entsprechenden Antrag einer privaten Realschule zum Zwecke der Erteilung einer befristeten Unterrichtsgenehmigung für die Betreffende/den Betreffenden.