Bewerber mit Zweitem Staatsexamen aus einem anderen Bundesland
Eine Bewerbung kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Lehramtsbefähigung als Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern anerkannt werden kann. Über die Anerkennung entscheidet das Kultusministerium im Rahmen einer Freien Bewerbung und bei Vorliegen aller Bewerbungsunterlagen.
Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus einem anderen Bundesland
Allgemeine Informationen

Lehrerqualifikationen, die nicht in Bayern erworben wurden, müssen zuerst in Bayern anerkannt werden, bevor eine Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) oder eine reguläre Einstellung in den bayerischen Schuldienst möglich ist.
Außerhalb Bayerns abgelegte Lehramtsprüfungen und erworbene Lehramtsabschlüsse werden als gleichwertig der Ersten Lehramtsprüfung bzw. der Befähigung für das entsprechende Lehramt in Bayern anerkannt, wenn sie den von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen Vorgaben entsprechen. Maßgeblich sind hierfür vor allem die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung über die gegenseitige Anerkennung der Ersten Staatsprüfungen und Lehramtsbefähigungen („Husumer Beschlüsse“), der lehramtsorientierten Bachelor- und Masterabschlüsse („Quedlinburger Beschluss“), die Beschlüsse zu den Rahmenvereinbarungen über die Ausbildung und Prüfungen in den einzelnen Lehrämtern sowie über die ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung.
Die Kultusministerkonferenz hat den in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten Lehrämtern sechs verschiedene Lehramtstypen zugeordnet.
Gesonderter Hinweis: Im Freistaat Bayern entsprechen die hier eingerichteten Lehrämter den einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule (früher Hauptschule), Realschule, Gymnasium, Förderschulen, berufliche Schulen. Mittelschule und Realschule sind Schularten in der Sekundarstufe I, so dass die zugehörigen Lehrämter dem KMK-Lehramtstyp 3 zugeordnet sind.
Sofern die abgelegten Lehramtsprüfungen und erworbenen Lehramtsabschlüsse von den in den genannten Beschlüssen festgelegten Vorgaben in relevantem Maße abweichen, wird die Anerkennung von im Einzelfall zu erbringenden zusätzlichen Leistungen abhängig gemacht. Eine solche Nachqualifizierung besteht im Wesentlichen darin, dass die im Vergleich zu den Anforderungen im Freistaat Bayern fehlenden Studien- und Prüfungsteile entsprechend ergänzt werden.
Anerkennungsformular online
Nähere Informationen zum Verfahren und zur Unterlagenvorlage finden Sie unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/0487691530186.
Ansprechpartner:
Herr ZwRSK Markus Pollinger
Tel.: 089/2186-2492
E-Mail: markus.pollinger@stmuk.bayern.de
Postanschrift:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. IV.1/Hr. Pollinger
Salvatorstraße 2
80327 München
Neueinstellungen in den staatlichen Realschuldienst erfolgen ausschließlich zum September eines Jahres. Die Einstellungsmöglichkeiten in den staatlichen Realschuldienst Bayerns sind abhängig vom Bedarf in der jeweiligen Fächerverbindung sowie von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellen und variieren daher jährlich. Weitere Hinweise hierzu bietet die Einstellungsaussichten. Im Einstellungsverfahren konkurrieren „freie bayerische Bewerber“ gemäß ihrer Leistung, Eignung und Befähigung mit den „freien außerbayerischen Bewerbern“ und den Bewerbern aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang.
Abhängig von der Stellensituation sowie der Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann ein dauerhaftes Einstellungsangebot - falls ein solches möglich ist - in Form einer Einstellung als Probezeitbeamter (Planstelle), eines Supervertrags oder eines unbefristeten Arbeitsvertrags erfolgen.
Weitere Informationen
Bewerber mit weniger als 21 Monate Vorbereitungsdienst
Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes geringer als die in Bayern geforderten 21 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren (Leistungsgrundsatz etc.) erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in einem unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 21 Monaten entspricht, ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Onlineportal
Bitte beachten Sie, dass das Portal nur von voraussichtlich Anfang Februar bis 30. April geöffnet ist.
FAQ Freie Bewerbung - häufig gestellte Fragen
Wie läuft das Bewerbungsverfahren bei einer „Freien Bewerbung“ ab?
Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Realschuldienst im Rahmen einer „Freien Bewerbung“ ist jeweils nur zum Schuljahresbeginn im September möglich. Sie erfolgt jährlich ausschließlich in digitaler Form über ein Online-Portal, das zwischen Anfang Februar und dem 30. April (Ausschlussfrist) eines jeden Jahres freigeschaltet ist. Das Online-Portal ist nur in diesem Zeitraum geöffnet. Nach dem 30. April eingehende Bewerbungen (z.B. in Schriftform) können aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Bewerber nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie kann man sich jährlich im Online-Portal registrieren?
Die Registrierung für das laufende Bewerbungsverfahren im Rahmen einer Freien Bewerbung ist nur während der Öffnung des Online-Portals zwischen Anfang Februar und 30. April möglich. Die Zugangsdaten sind nur für das laufende Bewerbungsverfahren gültig. Während des Registrierungsprozesses muss durch den Bewerber (m/w/d) eine persönliche E-Mail-Adresse angegeben und ein Kennwort festgelegt werden. Damit erfolgt die Anmeldung im Online-Portal, in dem die notwendigen Daten eingegeben werden und die erforderlichen Anlagen hochgeladen werden können.
[Hinweis: Bei einigen Providern kann es zu Problemen bei der Weiterleitung von E-Mails kommen, die nicht im Einflussbereich des Staatsministeriums liegen. Sollten Sie keine Registrierungsmail in Ihrem E-Mail-Eingang finden, überprüfen Sie bitte zuerst den Spamfilter. Sollte dies nicht die Ursache sein, wird empfohlen, für die Registrierung eine alternative Mail-Adresse zu versuchen.]
Wie können vergessene Zugangsdaten zurückgesetzt werden?
Wenn ein Bewerber (m/w/d) das Passwort vergessen hat, kann er es eigenständig zurücksetzen, indem er den Prozess zum Zurücksetzen des Passworts im Online-Portal durchläuft.
Wenn ein Bewerber (m/w/d) die E-Mail-Adresse, die als Benutzerkennung dient, vergessen hat, ist eine erneute Registrierung möglich.
Welche Daten werden an das Staatsministerium übermittelt und wie kann dies kontrolliert werden?
Sobald alle Pflichtfelder des Online-Formulars ausgefüllt sind, erfolgt mit einem Klick auf „Abschicken und speichern“ die Abgabe der Bewerbung. Nach einer erfolgreichen Übermittlung der Daten besteht für den Bewerber (m/w/d) die Möglichkeit, einen Ausdruck als PDF-Dokument zu generieren. Es wird dringend empfohlen, diesen Ausdruck zu den eigenen Unterlagen zu nehmen, da nur dieser als Nachweis der erfolgreichen Datenübermittlung akzeptiert werden kann. Die Nachweispflicht für die Bewerbung liegt ausschließlich beim Bewerber (m/w/d).
Das PDF-Dokument kann nach der ersten erfolgreichen Übermittlung auch nachträglich innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen erzeugt werden. Hierzu ist ein erneuter Klick auf „Abschicken und speichern“ notwendig.
Ferner wird per E-Mail nach jeder erfolgreichen Übermittlung nach Ablauf von drei Minuten eine Bestätigung versandt, dass Daten in der Datenbank des Online-Portals erfasst wurden.
Wie können Korrekturen nach einer erfolgreichen Übermittlung erneut mittgeteilt werden?
Während der Portalöffnung von Anfang Februar bis 30. April
Nach der ersten Übermittlung einer vollständigen Freien Bewerbung können neue Eingaben oder Korrekturen im Online-Portal nur innerhalb des Bearbeitungszeitraums von 7 Tagen durchgeführt werden (Beispiel: Erstübermittlung am 03.02.; Bearbeitungsmöglichkeit im Online-Portal daran anschließend bis einschließlich 10.02. möglich). Den Zeitpunkt der letztmöglichen Bearbeitung kann der Bewerber (m/w/d) nach erfolgreicher Übermittlung der Daten dem Portal oder dem ausdruckbaren PDF-Dokument entnommen werden. Es wird dringend empfohlen diesen Ausdruck zu den eigenen Unterlagen zu nehmen, da nur er als Nachweis der erfolgreichen Datenübermittlung dient.
Nach Ablauf des Bearbeitungszeitraums oder nach Portalschließung ab 1. Mai
Spätere Änderungen oder nachzureichende Dokumente müssen ausschließlich auf dem Postweg bis 20. Juni eines Jahres an das Bayerische Staatsministerium gesandt werden. Nur durch diese Verfahrensweise ist gewährleistet, dass frühzeitig mit der Sichtung der Bewerbungen begonnen werden kann.
Weitere Hinweise zum Versand finden Sie unter „Wie lautet die Briefanschrift des Staatsministeriums für nachzureichende Änderungen oder beglaubigte Kopien?“.
Welche Unterlagen müssen bei erstmaliger Freier Bewerbung immer schriftlich als beglaubigte Kopie eingereicht werden?
Alle Unterlagen, die bereits während des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Realschulen in Bayern oder während der Zeit der Wartelistenberechtigung an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) oder an das Prüfungsamt geschickt wurden, liegen dem StMUK vor.
Sollte bereits eine Gleichwertung/Anerkennung der Lehrerqualifikation für das Lehramt an Realschulen in Bayern vorliegen, so liegen diese Dokumente dem StMUK ebenfalls vor.
Hingegen müssen folgende Dokumente bei Änderungen einmalig als beglaubigte Kopien an das Personalreferat für die staatliche Realschulen (Referat IV.3) geschickt werden: Eheurkunde, Geburtsurkunden etc.
Amtliche Beglaubigungen können alle Dienststellen, die ein Dienstsiegel führen, erstellen (Kommunal- , Landes- und Bundesverwaltungen, kirchliche Stellen, z. B. Gemeinde- und Kreisbehörden, staatliche Schulen, Zollämter, Pfarrämter). Soweit bestimmte Unterlagen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht beglaubigt werden dürfen (z. B. Personenstandsurkunden), genügen „amtliche Bestätigungen“, die die Schulsekretariate fertigen.
Wie lautet die Briefanschrift des Staatsministeriums für nachzureichende Änderungen oder beglaubigte Kopien?
Änderungen oder die Bewerbung vervollständigende Dokumente (z. B. beglaubigte Kopien) müssen postalisch bis 20. Juni eines Jahres unter Angabe
- des Namens,
- des Geburtsdatums,
- der Fächerverbindung und
- dem Stichwort „Freie Bewerbung für den bayerischen Realschuldienst“
an folgende Anschrift gesandt werden:
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat IV.3
Freie Bewerbung
Salvatorstraße 2
80333 München
An welchen staatlichen Realschulen ist eine Einstellung möglich?
In der Schuldatenbank erhalten Sie einen Überblick über alle 239 staatlichen Realschulen. Eine Einstellung in den Realschulzweig der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld ist ebenfalls möglich.
Wie kann die Bewerbung zurückgezogen werden?
Ein Rückzug der Bewerbung bedarf der Schriftform. Er ist an die unten genannte Postanschrift zu richten. Die auf dem Server des Staatsministeriums eintreffenden Daten der Bewerber (m/w/d) werden nach Ablauf von spätestens 6 Monaten nach Mitteilung der Bewerbungsrücknahme gelöscht. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Speicherfrist ist für den Fall etwaiger Klagen (v.a. etwaige Geltendmachung von AGG-Ansprüchen) aus Rechtsgründen erforderlich.
Postanschrift
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat IV.3
Rückzug - Freie Bewerbung
Salvatorstraße 2
80333 München