Bewerber mit Lehrbefähigung aus einem anderen EU-Land

Eine Bewerbung um eine Einstellung in den bayerischen staatlichen Realschuldienst kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Lehramtsbefähigung als Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern anerkannt werden kann. 

EG-Richtlinienverordnung für Lehrer

Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus einem anderen EU-Land

Allgemeine Informationen

Das Lehramt an öffentlichen Schulen ist in Bayern staatlich reglementiert. Um in Bayern an staatlichen Schulen ein Lehramt auszuüben, müssen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR) bzw. in der Schweiz ein Abschlusszeugnis erworben haben, das eine wissenschaftliche Ausbildung für den Beruf des Lehrers dokumentiert, oder die Berechtigung, den Beruf des Lehrers auszuüben, führen. Wird der Erwerb einer Befähigung für das Lehramt in Bayern angestrebt, ist zu prüfen, ob die ausländische Berufsqualifikation anerkannt werden kann. Nähere Informationen zum Verfahren und zur Unterlagenvorlage sehen Sie gern ein unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/661733012965.

Ansprechpartner:

Herr ZwRSK Markus Pollinger

Tel.: 089/2186-2492
E-Mail: markus.pollinger@stmuk.bayern.de

Postanschrift:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. IV.1/Hr. Pollinger
Salvatorstraße 2
80327 München 

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