Unbefristete Arbeitsverträge
Mit einem Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit werden die Lehrkräfte eingestellt, welche die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (oder eine als gleichwertig anerkannte Lehrbefähigung) besitzen, aber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung, der Staatsangehörigkeit oder des Lebensalters nicht erfüllen. Es ist jedoch weiterhin das Ziel der Staatsregierung, Lehrer in das Beamtenverhältnis zu übernehmen.
Es besteht volle Sozialversicherungspflicht (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und Beitragspflicht zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Nähere Informationen können Sie unter www.vbl.de abrufen.