Bewerbung um eine Planstelle

Bewerbung um eine Planstelle

Voraussetzung für eine Bewerbung um eine staatliche Planstelle in Bayern ist grundsätzlich eine in Bayern anerkannte volle Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien.

Planstellen, d.h. in der Regel Einstellungen als Beamter zur Probe, werden im Februar ausschließlich an Bewerber aus dem gerade fertig gewordenen (laufenden) bayerischen Prüfungsjahrgang und im September neben den Bewerbern aus dem laufenden Seminar in Bayern an Wartelistenbewerber und Freie Bewerber vergeben. Eine Verbeamtung kann nur erfolgen, falls die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was sind die beamtenrechtlichen Voraussetzungen?

  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikel 16 GG oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Gewähr, dass der einzustellende Bewerber jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • Besitz der nach dem Leistungslaufbahngesetz vorgeschriebenen Vorbildung.
  • Gesundheitliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit*
  • Altersgrenze 45*

*Stehen laut amtsärztlichem Zeugnis gesundheitliche Gründe der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegen oder hat der Bewerber das 45. Lebensjahr vollendet, ist - nach einem zwei- bzw. einjährigen befristeten Arbeitsvertrag zur Erprobung - ein unbefristetes tarifrechtliches Beschäftigungsverhältnis möglich.

Wie und wann kann man sich bewerben?

Planstellen zum Februar des jeweiligen Jahres:
Die Seminarschulen händigen die notwendigen Unterlagen aus (weitere Informationen auch auf den Seiten zum Aktuellen Prüfungsjahgang - Link siehe unten).

Planstellen zum September des jeweiligen Jahres:

  • als Bewerber aus dem laufenden Seminar: Die Seminarschulen händigen die notwendigen Unterlagen aus (weitere Informationen auch auf den Seiten zum aktuellen Prüfungsjahrgang - Link siehe unten).
  • als Bewerber von der Warteliste: Bewerbung bis zum 30. April direkt an das Staatsministerium mit dem Formblatt "Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst von der Warteliste" (Die notwendigen Unterlagen werden nach Beendigung des 2. Staatsexamens zugeschickt).
  • als Freier Bewerber: Bewerbung bis zum 30. April mit dem Formblatt "Bewerbung um Verwendung im staatlichen Gymnasialdienst als 'Freier Bewerber'"

Wie werden die Planstellen vergeben?

Mitte Mai wird an den staatlichen Gymnasien eine Bedarfsanalyse differenziert nach den von den Schulen gewünschten Fächerverbindungen erhoben.
Wenn die Anzahl der frei werdenden und der ggf. neuen Planstellen für die Gymnasien bekannt ist, wird für jedes staatliche Gymnasium festgelegt, welche Lehrerzuweisungen auf Planstelle erfolgen können. Bei der fächerspezifischen Stellenverteilung werden vorrangig die Personalbedarfe der Schulen berücksichtigt, um eine flächendeckend gleichmäßige Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.

Wenn nach diesen komplexen Analysen, die wegen der Neueinschreibung der Schüler der Eingangsklassen an den Gymnasien und der Versetzungsplanung erst im Juli vorliegen, die Anzahl der Planstellen für jede Fächerverbindung feststeht, wird der einzustellende Personenkreis ermittelt. Dabei werden die Planstellen ausschließlich nach Leistung, Eignung und Befähigung, also nach der Gesamtnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung vergeben.
Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist nur möglich, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Stehen laut amtsärztlichem Zeugnis gesundheitliche Gründe der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegen oder hat der Bewerber das 45. Lebensjahr vollendet, kann die Einstellung in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis erfolgen.

Die für die Übernahme in den Staatsdienst ausgewählten Bewerber erhalten in der Regel über die Seminarschule, per E-Mail oder telefonisch vorab ein Angebot. Allen Bewerbern wird anschließend ein schriftliches Angebot gemacht, das sie innerhalb von drei Tagen annehmen (oder ablehnen) müssen.
Wird eine Planstelle abgelehnt oder nimmt ein Bewerber die Planstelle an, lässt sich aber gleichzeitig beurlauben, erhält der nächste Bewerber auf der Rangliste ein Angebot.

Kann man sofort eine Teilzeitbeschäftigung übernehmen oder sich beurlauben lassen?

Elternzeit kann sofort mit der Einstellung gewährt werden. Familienpolitische Beurlaubung oder Teilzeit nach Art. 89 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) bzw. § 11 Abs. 1 TV-L ist ebenfalls sofort mit der Einstellung möglich, wenn der Bewerber mindestens ein Kind unter 18 Jahre betreut oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen pflegt. Eine Antragsteilzeit nach Art. 88 Abs. 1 BayBG bzw. § 11 Abs. 2 TV-L kann im gesetzlich möglichen Umfang (mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und somit mindestens 12 bzw. 14 Wochenstunden, ggf. zuzüglich Arbeitszeitkonto) bewilligt werden, wenn die Fächerverbindung des Bewerbers kein Mangelfach umfasst und hinsichtlich des Bedarfs keine konkreten dienstlichen Belange an dem für die Einstellung vorgesehenen Gymnasium entgegenstehen.  Auf dem Antwortformular können entsprechende Wünsche vorab geäußert werden. Die Anträge sind mit der Annahme des Angebotes auf dem Dienstweg über die neue Einsatzschule an das Staatsministerium zu stellen.

Arbeitsmarktpolitische Beurlaubung nach Art. 90 BayBG kann während der Probezeit nicht gewährt werden.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.