Welche Beschäftigungsarten gibt es im staatlichen Schuldienst?

Für Lehrkräfte, die eine anerkannte Lehramtsbefähigung besitzen, gibt es im staatlichen Schuldienst an Gymnasien zwei Möglichkeiten für ein Beschäftigungsverhältnis:

  • eine Beschäftigung als Beamter/Beamtin (auf einer Planstelle) oder
  • eine Beschäftigung mit einem Arbeitsvertrag [unbefristet oder befristet mit der Zusage zur Verbeamtung (=Supervertrag) oder befristet]

Bewerber ohne Lehramtsbefähigung können bei entsprechender Eignung als Aushilfskräfte befristete Arbeitsverträge erhalten. Darüber entscheiden die Schulleitungen vor Ort eigenverantwortlich.

An den staatlichen Gymnasien wird eine Bedarfsanalyse differenziert nach den von den Schulen benötigten Fächerverbindungen erhoben. Wenn die Anzahl der durch Pensionierungen frei werdenden bzw. neuen Stellen und die zur Verfügung stehenden Geldmittel feststehen, ist bekannt, wie viele Einstellungsmöglichkeiten für die staatlichen Gymnasien zur Verfügung stehen. Bei der Stellenverteilung wird zur Sicherung einer flächendeckend gleichmäßigen Unterrichtsversorgung nur der fächerspezifische Bedarf der Schulen berücksichtigt.

Die Vertragsart (Planstelle, Supervertrag, unbefristeter Vertrag) wird jedem Bewerber automatisch nach Eignung, Leistung und Befähigung (Gesamtprüfungsnote) angeboten. Gezielte Bewerbungen um eine bestimmte Vertragsart sind nicht möglich.

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