Welche Einstellungsmöglichkeiten gibt es für freie bayerische Bewerber?
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Gymnasialdienst im Rahmen einer „Freien Bewerbung“ ist jeweils nur zum Schuljahresbeginn im September möglich. Sie erfolgt in digitaler Form durch Übermittlung eines Online-Formulars von Mitte Februar bis 30. April des jeweiligen Jahres.
Das Online-Portal ist nur in diesem Zeitraum geöffnet.
Die Registrierung für das laufende Bewerbungsverfahren als Freier Bewerber erfolgt unter Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse; die Bewerber erhalten dann per E-Mail ein Kennwort. Damit erfolgt die Anmeldung im Online-Portal, wo die notwendigen Daten eingegeben werden und die erforderlichen Anlagen hochgeladen werden können. Es erfolgt keine längerfristige Speicherung Ihrer Daten auf dem Server des Staatsministeriums.
[Wichtiger Hinweis: Es ist zu beachten, dass der Dateiname von Anlagen nur aus einem Wort besteht und bis auf den Punkt vor dem Dateitypen keine Sonderzeichen enthält (z.B. Lebenslauf.pdf, Staatsexamen1.docx)].
Sobald alle Pflichtfelder des Online-Formulars ausgefüllt sind, kann das Online-Formular mit einem Klick auf „Abschicken“ an das Staatsministerium übermittelt werden. Nach einer erfolgreichen Übermittlung der Daten besteht die Möglichkeit, einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen zu generieren. Es wird dringend empfohlen den Ausdruck zu den eigenen Unterlagen zu nehmen, da er als Nachweis der erfolgreichen Datenübermittlung dient.
Es wird keine separate Bestätigungs-E-Mail durch das System versendet.
Korrekturen:
Änderungen der eingegebenen Daten sind nur innerhalb eines Zeitraums von 3 Arbeitstagen im Online-Portal möglich.
Im Anschluss daran ist eine Änderung und Vervollständigung der Bewerbung nur postalisch bis 20. Juni eines Jahres unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Fächerverbindung und dem Stichwort „Freie Bewerbung für den bayerischen Gymnasialdienst“ an folgende Postanschrift möglich:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München
Rückzug der Bewerbung:
Es besteht keine Möglichkeit, die Bewerbung auf der Online-Plattform zurückzuziehen. Eine Rücknahme bedarf der Schriftform. Sie ist an die oben genannte Postanschrift zu richten.
Der Einstellungszeitraum beginnt in der zweiten Juliwoche jeden Jahres (zentrale Stellenverteilung). Auskünfte zu den individuellen Einstellungschancen sind leider generell nicht möglich. Schriftliche oder mündliche Anfragen hierzu sind unbedingt zu vermeiden, da die Personalplanungsphase für die Mitarbeiter sehr arbeitsintensiv ist. Hinweise bietet die jährlich aktualisierte Broschüre "Einstellungsaussichten für Lehramtsabsolventen".
Bewerber in einem festen Beschäftigungsverhältnis oder Beamte aus anderen Ländern der Bundesrepublik:
Bewerber, die Beamter/in in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis befinden, benötigen eine Freigabeerklärung (Gültigkeit bis mindestens 30. Juni dieses Jahres). Die Freigabeerklärung kann als eingescanntes Dokument hochgeladen werden. Freigabeerklärungen für das Ländertauschverfahren können für das Einstellungsverfahren in den gymnasialen Schuldienst nicht akzeptiert werden. Es können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die im Falle der Annahme eines staatlichen Angebots nicht gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber vertragsbrüchig werden. Ein staatliches Angebot, das dieser Regelung widerspricht, ist ungültig und führt daher nicht zur Einstellung.
Einstellung außerhalb des bayerischen staatlichen Gymnasialdienstes
Mit einer „Freien Bewerbung“ wird ein Gesuch um Übernahme in den staatlichen Schuldienst gestellt. Derzeit sind von ca. 400 bayerischen Gymnasien ca. 100 nichtstaatlich, d.h. sie stehen in kommunaler, kirchlicher oder privater Trägerschaft. Näheres zum Bewerbungsverfahren bei anderen Schulträgern: