Bayerische Bewerber ohne Festanstellung
Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben, gelten als bayerische Absolventen.
Eine Einstellung ist
- aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang,
- sowie über eine sog. "Freie Bewerbung"
möglich.
Genauere Informationen erhalten Sie jeweils, wenn Sie die entsprechenden Punkte in der Navigationsleiste links anklicken.