Außerbayerische Bewerber
Informationen zur Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus einem anderen Bundesland:
Lehramtsqualifikationen, die nicht in Bayern erworben wurden, müssen zuerst in Bayern anerkannt werden, bevor eine Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) oder eine reguläre Einstellung in den bayerischen Schuldienst möglich ist.
Bewerberinnen und Bewerber in den bayerischen staatlichen Schuldienst mit einem Vorbereitungsdienst von weniger als 24 Monaten:
Im Freistaat Bayern sind Lehrkräfte im staatlichen Schuldienst in der Regel Beamte und befinden sich in der 4. Qualifikationsebene. Die hierfür erforderliche Lehramtsbefähigung basiert auf einem Vorbereitungsdienst mit einer Dauer von 24 Monaten. In vielen Ländern umfasst der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte eine geringere Dauer. Dies ist aber kein grundsätzliches Hindernis für eine Bewerbung von außerbayerischen Lehrkräften in den bayerischen staatlichen Schuldienst:
Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes weniger als die in Bayern geforderten 24 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren (Leistungsgrundsatz etc.) erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 24 Monaten entspricht, ist die Feststellung der entsprechenden Lehramtsbefähigung und damit eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Anerkennung des Lehramts für Sonderpädagogik:
Lehrkräfte, die eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik durch Ablegen der Ersten Lehramtsprüfung/ Staatsprüfung bzw. eines lehramtsbezogenen Masters und der Zweiten Staatsprüfung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, benötigen für die Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst eine Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung in Bayern. Für die Anerkennung der Lehramtsbefähigung ist aktuell keine Nachqualifikationsprüfung abzulegen.
Weitere Informationen und Online-Formular für den Antrag auf Anerkennung finden Sie hier.
Zusätzlich werden die amtlich beglaubigten Ablichtungen der Zeugnisse der Ersten und der Zweiten Lehramts- bzw. Staatsprüfung bzw. des Bachelor-/ Masterabschlusses und der Zweiten Staatsprüfung in Papierform an folgender Adresse benötigt:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
z.Hd. Frau Corina Dudas (persönlich)
80327 München
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie von:
Referat III.6
Ansprechpartnerin: Frau Corina Dudas
Tel.: 089/2186-2683
E-Mail an: Frau Corina Dudas
Wechsel über das planstellenneutrale Lehreraustauschverfahren:
Informationen zum planstellenneutralen Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf den Seiten zum Lehreraustauschverfahren.
Informationen zur Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus anderen Ländern der EU:
Informationen für Lehrkräfte aus anderen Ländern der EU erhalten Sie hier.
Weitere Informationen und Online-Formular für den Antrag auf Anerkennung finden Sie hier.
Für weitere Fragen zur Anerkennung steht Ihnen darüber hinaus das Fachreferat für Förderschulen zur Verfügung (E-Mail an Frau Corina Dudas, Tel.: 089/2186-2683).
Informationen zur Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus sog. Drittstaaten:
Außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums durchlaufene Ausbildungen können grundsätzlich nicht als Befähigung für ein Lehramt nach dem Bayerischen Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) anerkannt werden. Sollten Sie an einem Einsatz als Lehrkraft für Sonderpädagogik an einer privaten Förderschule interessiert sein, müsste Ihre Ausbildung zunächst bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz der Länder in Bonn bewertet werden, um feststellen zu können, ob eine Unterrichtsgenehmigung für eine Lehrtätigkeit an einer privaten Förderschule in Bayern erteilt werden könnte.
Sekretariat der Ständigen Konferen der Kultusminister
der Länder der Bundesrepublik Deutschland
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen -
Postfach 2240
53113 Bonn
Für die Tätigkeit an einer privaten Förderschule können Sie sich im Anschluss an die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz der Länder direkt bei einer privaten Förderschule bewerben.