Informationen für Bewerber mit einer Festanstellung an Schulen in anderen Bundesländern

Übernahme von Lehrkräften aus einem anderen Bundesland

Ausgebildete Lehrkräfte eines anderen Bundeslandes, die sich im staatlichen Schuldienst eines anderen Bundeslandes befinden, können sich um eine Einstellung in den bayerischen Schuldienst an beruflichen Schulen auf zwei Arten bemühen:

  • im Rahmen des Lehrertauschverfahrens
  • als sogenannte "Freie Bewerber" im Rahmen des regulären Einstellungsverfahrens

Das Einstellungsverfahren, das nach Abschluss des Lehrertauschverfahrens, ca. 2 Monate später stattfindet, ist unabhängig vom Erfordernis eines Tauschpartners. Hier stehen die Bewerber allerdings in Konkurrenz zu den übrigen Einstellungsbewerbern. Einstellungen sind nur im Rahmen der besetzbaren Planstellen und unter Berücksichtigung der erzielten Prüfungsergebnisse und des Bedarfs möglich. Es ist durchaus möglich, dass Bewerber, die im Lehrertauschverfahren nicht übernommen werden konnten, weil z. B. ein Tauschpartner nicht zur Verfügung stand oder der Bedarf in der entsprechenden Fachrichtung zum Zeitpunkt der Tauschverhandlungen noch nicht absehbar war, im späteren Einstellungsverfahren übernommen werden können.
Ein Anspruch auf Übernahme – besteht aber auch bei Erfüllen der Voraussetzungen – nicht.

Welche Voraussetzungen sind für eine Übernahme erforderlich?

  • Bewerber mit außerbayerischer Lehramtsbefähigung müssen eine für Bayern entsprechend anerkennbare Lehramtbefähigung vorweisen
  • Mit der Bewerbung muss eine Freigabeerklärung des bisherigen Arbeitgebers vorgelegt werden oder ein Nachweis, dass das Beschäftigungsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen, z. B. durch Auflösungsvertrag rechtzeitig beendet werden kann.
  • Die Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum Einstellungstermin, 12. September 2022 antreten können.
  • Die zum Einstellungstermin für den staatlichen Schuldienst geltende Einstellungsgrenznote muss erreicht sein. Die Einstellungsgrenznote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Ende Juli / Anfang August 2022) berechnet werden.
  • Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Lehrkraft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie persönliche und gesundheitliche Eignung etc. müssen ebenfalls erfüllt sein.

1. Das Lehrertauschverfahren

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zum Lehrertauschverfahren.

2. "Freie Bewerbung"

Wie funktioniert das Einstellungsverfahren an staatlichen beruflichen Schulen zum Schuljahr 2023/2024?

Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2023/2024 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung). 

Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien - ohne das Fach Wirtschaft - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.

Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:

a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50

b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50

c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Juli 2023) berechnet werden.

Termine und Stellenausschreibungen 

Schuljahr 2023/2024

Die Ausschreibung der zum Schuljahr 2023/2024 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Freitag, 28. April 2023 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Dienstag, 13. Juni 2023. Das Direktbewerbungsverfahren erfolgt in drei Abschnitten. Die Aktualisierung - der dann jeweils noch verfügbaren Stellen - erfolgt am Donnerstag,  11. Mai 2023 sowie am  Dienstag 23. Mai 2023 (jeweils spätestens 12.00 Uhr). 

Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.

Zum Direktbewerbungsverfahren: Stellenforum berufliche Schulen http://www.km.bayern.de/direktbewerbungbs

 

 

Wie kann ich mich bewerben?

Zur Teilnahme am Einstellungsverfahren übersenden Sie bitte die nachfolgend genannten Unterlagen (einschließlich Anlagen in beglaubigter Form) bis spätestens 30. Juni 2023 (Sommereinstellungsverfahren) unmittelbar dem Kultusministerium:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. VI.2
80327 München

 

  • Bewerbungsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer bzw. für das Lehramt an Gymnasien in amtlich beglaubigter Kopie
  • Prüfungszeugnis der Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
  • Erklärung mit Datum und Unterschrift, in der das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. die zuständige Regierung ermächtigt wird, Ihre bisherige Personalakte bei der zuständigen Stelle zur Einsichtnahme anzufordern. Die korrekte Adresse, möglichst mit Ansprechpartner, E-Mail-Adresse ist hierbei anzugeben

Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren ist das Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen - einfache Kopien) zusätzlich an der jeweiligen Schule (ausgeschriebene Stellen) abzugeben.

Wie kann ich meine Bewerbung zurücknehmen?

Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens  30. Juni 2023  (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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