Informationen für Bewerber mit Festanstellung an privaten oder kirchlichen Schulen

Wie kann ein Übernahmeverfahren ablaufen?
Ausgebildete Lehrkräfte, die eine unbefristete Anstellung an Schulen in privater Trägerschaft (z. B. private Förderberufsschulen zur individuellen Lernförderung oder kirchliche Schulen) haben, können als sogenannte „Freie Bewerber“ im Rahmen des regulären Einstellungsverfahrens (Direktbewerbungs- bzw. Zuweisungsverfahren) in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen übernommen werden.

Welche Voraussetzungen sind für eine Übernahme erforderlich?

  • Bewerberinnen und Bewerber mit außerbayerischer Lehramtsbefähigung müssen eine für Bayern entsprechend anerkennbare Lehramtbefähigung vorweisen (Link zur Zeugnisanerkennung s.u.)
  • Mit der Bewerbung muss eine Freigabeerklärung des bisherigen Arbeitgebers vorgelegt werden oder ein Nachweis, dass das Beschäftigungsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen, z. B. durch Auflösungsvertrag rechtzeitig beendet werden kann.
    Die Bewerberinnen und Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum 9. September 2024 antreten können.
  • Die zum Einstellungstermin für den staatlichen Schuldienst geltende Einstellungsgrenznote muss erreicht sein. Die Einstellungsgrenznote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Ende Juli / Anfang August 2024) berechnet werden.
  • Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Lehrkraft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie persönliche und gesundheitliche Eignung etc. müssen ebenfalls erfüllt sein.

Wie funktioniert das Einstellungsverfahren an staatlichen beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024?

Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024 als auch  zum Schuljahr 2024/2025 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung). 

Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien - ohne das Fach Wirtschaft - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.

Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:

a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50

b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50

c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.

Termine und Stellenausschreibungen 

Schulhalbjahr 2024

Die Ausschreibung der zum Schulhalbjahr 2024 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Dienstag, 7. November 2023 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Mittwoch, 29. November 2023. Das Direktbewerbungsverfahren erfolgt in zwei Abschnitten. Die Aktualisierung - der dann jeweils noch verfügbaren Stellen - erfolgt am Freitag, 17. November 2023 (spätestens 12.00 Uhr). 

Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.

Zum Direktbewerbungsverfahren: Stellenforum berufliche Schulen http://www.km.bayern.de/direktbewerbungbs

 

 

Wie kann ich mich bewerben?

Lehrkräfte bewerben sich bis spätestens 30. November eines Jahres (Wintereinstellungsverfahren - nur bei Mangelfachrichtungen und Freigabe) bzw. spätestens 30. Juni eines Jahres (Sommereinstellungsverfahren) mit folgenden Unterlagen unmittelbar beim Kultusministerium:

  • Bewerbungsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen/-innen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer/-innen bzw. für das Lehramt an Gymnasien in amtlich beglaubigter Kopie
  • Prüfungszeugnis der Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
  • Freigabeerklärung der bisherigen zuständigen personalverwaltenden Stelle
  • Einverständniserklärung zur Personalaktanforderung unter Angabe der Stelle und Akteneinsicht durch Staatsministerium bzw. zuständige Regierung (formlose Erklärung mit Unterschrift)
  • Anerkennungsbescheid der Lehramtsbefähigung (soweit bereits vorhanden)

Die Bewerbung ist zu richten an:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat VI.2
80327 München

Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren ist das Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen - einfache Kopien) zusätzlich an der jeweiligen Schule (ausgeschriebene Stellen) abzugeben. Es wird empfohlen, dem Staatsministerium und ggf. der zuständigen Regierung eine formlose schriftliche Ermächtigung für die Einsichtnahme in die Personalakte mit Datum und Unterschrift unter Angabe der Adresse der bisherigen Dienststelle zu erteilen und diese den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Entsprechende Bewerbungsformulare zum Schuljahr 2024/2025 sowie Informationsblätter werden hier zu gegebener Zeit (ca. Februar 2024) aktualisiert.

Was ist eine Freigabeerklärung?

Bewerber, die sich bereits in einer Festanstellung bei einem anderen Schulträger befinden, legen der Bewerbung eine Freigabeerklärung des Arbeitgebers bei. In der Freigabeerklärung, die formlos ist, erklärt sich der bisherige Arbeitgeber mit einer Abgabe der Lehrkraft bis zum nächsten Schuljahresbeginn einverstanden, auch wenn noch nicht feststeht, ob die Lehrkraft tatsächlich in Bayern übernommen wird. Die Lehrkraft verbleibt bei Nichtübernahme im Schuldienst des bisherigen Arbeitgebers. Durch die Einholung der Freigabeerklärung wird der Versetzungswunsch der Lehrkraft signalisiert und dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Stellennachbesetzung eingeräumt. Der Bewerber hat in jedem Fall selbst dafür zu sorgen, dass ein ggf. bestehendes Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag) bis zum Dienstantritt rechtzeitig beendet werden kann.

Wie kann ich meine Bewerbung zurücknehmen?

Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens  30. November 2023  (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni 2024 (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.

Wo gibt es welche beruflichen Schulen?

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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