Befristete Verträge bei Engpässen
Neben Planstellen stehen jährlich entsprechende Mittel für befristete Arbeitsverträge (Aushilfsverträge) zur Verfügung.
Ausgebildete Lehrkräfte haben grundsätzlich die Möglichkeit, während des laufenden Schuljahres einen befristeten Vertrag im Rahmen einer Vertretung abzuschließen bzw. Vorvereinbarungen für befristete Jahresverträge im darauffolgenden Schuljahr abzuschließen oder zu verlängern.
Lehrkräfte, die aufgrund ihrer Gesamtprüfungsnote weder im Direktbewerbungsverfahren noch im Zuweisungsverfahren zum Zuge gekommen sind, können sich dann direkt an den Schulen um den Abschluss von Jahresverträgen bemühen. Hierzu werden für das Sommereinstellungsverfahren voraussichtlich ab Ende Juli e. J. die noch zu vergebenden Aushilfsverträge über die Schulen bzw. die zuständigen Regierungen hier ausgeschrieben.
Die Einstellung einer Aushilfslehrkraft ohne anerkannte Lehramtsqualifikation nimmt auf Vorschlag der Schulleitung die zuständige Bezirksregierung, bei Beruflichen Oberschulen (FOSBOS) das Staatsministerium vor. Wenden Sie sich daher bei Interesse an einer Aushilfstätigkeit direkt an die Schule, an der Sie eine Beschäftigung anstreben.
Wie wird ausgewählt?
Bei befristeten Verträgen entscheidet die Schulleitung selbst über die Auswahl eines Bewerbers. Stehen der Schule in ausreichendem Maße Mittel für Arbeitsverträge zur Verfügung, die vom Staatsministerium angefordert und vergeben werden, wird an der Schule eine Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vom ausgewählten Bewerber und der Schulleitung unterschrieben. Der endgültige Vertrag wird von der jeweils zuständigen Regierung ausgestellt.
Wie lange laufen die Verträge?
Grundsätzlich werden die Verträge befristet geschlossen, längstens bis zum Ende des Schuljahres. Im Falle einer Krankheitsvertretung währt die Befristung bis zum Ende des Vertretungsfalles.