Welche Beschäftigungsarten gibt es im staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen?

An den staatlichen beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Regierungen, bzw. bei FOSBOS vom Staatsministerium eine Bedarfsanalyse gemacht. Wenn die Anzahl der durch Pensionierungen frei werdenden bzw. neuen Stellen und die zur Verfügung stehenden Geldmittel feststeht, wird festgelegt, wie viele Einstellungsmöglichkeiten für die staatlichen beruflichen Schulen zur Verfügung stehen und auf welche Fachrichtungen/Fächerverbindungen die Stellen aufgrund der Bedarfe von den Schulen verteilt werden.

Für Lehrkräfte, die eine anerkannte Lehramtsbefähigung besitzen, gibt es im staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen folgende Möglichkeiten für eine Beschäftigung:
 

  • eine Beschäftigung als Beamter (auf einer Planstelle)
  • eine Beschäftigung auf einem unbefristeten Arbeitsvertrag (z. B. wenn die persönlichen Voraussetzungen für die Übernahme in Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind)
  • eine Beschäftigung auf einem Arbeitsvertrag [befristet mit der Zusage zur Verbeamtung (= Supervertrag) oder befristet]

Lehrkräfte, die aufgrund ihrer Gesamtprüfungsnote weder im Direktbewerbungsverfahren noch im späteren Zuweisungsverfahren zum Zuge gekommen sind können sich dann direkt an den Schulen um den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen bemühen.


Bewerber ohne Lehramtsbefähigung können bei entsprechender Eignung als Aushilfskräfte befristete Arbeitsverträge erhalten. Darüber entscheiden die Schulleitungen vor Ort eigenverantwortlich.

Genauere Informationen erhalten Sie jeweils, wenn Sie die entsprechenden Punkte in der Navigationsleiste links anklicken.

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