Einstellungsmöglichkeiten für freie bayerische Bewerber an beruflichen Schulen

Bayerische Bewerberinnen und Bewerber, die nicht dem aktuellen Prüfungsjahrgang angehört, können sich als sog.  „Freie Bewerberinnen/Freie Bewerber“ mittels Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen in beglaubigter Form) für das Schuljahr 2024/2025 bis spätestens 30. Juni 2024 unmittelbar beim Kultusministerium bewerben. Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren ist das Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen - einfache Kopien) zusätzlich an der jeweiligen Schule (ausgeschriebene Stellen) abzugeben. 

Die Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum jeweiligen Schulbeginn,  demnach Mo, 9. September 2024 antreten können. Arbeitsverhältnisse bei einem privaten, außerschulischen Arbeitgeber sind unter Wahrung der Kündigungsfristen ordnungsgemäß zu beenden. Stellenangebote, die Bewerberinnen und Bewerbern gemacht werden, die über den 9. September 2024 hinaus rechtlich an einen privaten Arbeitgeber gebunden sind, sind ungültig.

 

Wie funktioniert das Einstellungsverfahren an staatlichen beruflichen Schulen zum Schuljahr 2024/2025?

Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2024/2025 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung). 

Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien - ohne das Fach Wirtschaft - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.

Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:

a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50

b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50

c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.

Termine und Stellenausschreibungen 

Schuljahr 2024/2025

Die Ausschreibung der zum Schuljahr 2024/2025 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Montag, 22. April 2024 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Dienstag, 4. Juni 2024. Das Direktbewerbungsverfahren erfolgt in zwei Abschnitten. Die Aktualisierung - der dann jeweils noch verfügbaren Stellen - erfolgt am Freitag, 3. Mai 2024 sowie am am Mittwoch, 15. Mai 2024 (spätestens 12.00 Uhr). 

Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.

Zum Direktbewerbungsverfahren: Stellenforum berufliche Schulen http://www.km.bayern.de/direktbewerbungbs

 

 

Wie kann ich mich als "Freie Bewerberin/Freier Bewerber" an beruflichen Schulen bewerben?

Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgt mittels Bewerbungsformular unter Vorlage folgender Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen/-innen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer/-innen bzw. Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in amtlich beglaubigter Kopie
  • Prüfungszeugnis der Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie

Die Bewerbung ist an folgende Adresse zu richten:

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat VI.2
80327 München

Wie kann ich meine Bewerbung zurücknehmen?

Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens  30. November 2023  (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni 2024 (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.

Wo gibt es welche beruflichen Schulen?

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.