Einstellungsverfahren für bayerische Absolventen des aktuellen Prüfungsjahrgangs

Absolventinnen und Absolventen des aktuellen bayerischen Prüfungsjahrgangs Februar 2024 mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen geben ihre Bewerbung beim Staatlichen Studienseminar ab. Von dort wird die Bewerbung gesammelt an das Kultusministerium weiterleitet.

Wie funktioniert das Einstellungsverfahren an staatlichen beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024?

Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024 als auch  zum Schuljahr 2024/2025 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung). 

Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien - ohne das Fach Wirtschaft - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.

Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:

a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50

b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50

c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.

Termine und Stellenausschreibungen 

Schulhalbjahr 2024

Die Ausschreibung der zum Schulhalbjahr 2024 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Dienstag, 7. November 2023 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Mittwoch, 29. November 2023. Das Direktbewerbungsverfahren erfolgt in zwei Abschnitten. Die Aktualisierung - der dann jeweils noch verfügbaren Stellen - erfolgt am Freitag, 17. November 2023 (spätestens 12.00 Uhr). 

Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.

Zum Direktbewerbungsverfahren: Stellenforum berufliche Schulen http://www.km.bayern.de/direktbewerbungbs

 

 

Was ist für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren erforderlich?

Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren sind die entsprechenden Bewerbungsunterlagen (z. B. Bewerbungsformular einschließlich Anlagen - einfache Kopien) an der jeweiligen Schule, bei der die Stelle ausgeschrieben ist, fristgerecht abzugeben. Eine weitere, zusätzliche Bewerbung an das Kultusministerium für jede Einzelbewerbung an einer Schule ist nicht erforderlich. Bei Unterzeichnung einer Beschäftigungsabsichtserklärung an einer Schule sind ggf. alle anderen eingereichten Bewerbungen an staatlichen Schulen unverzüglich zurückzuziehen.

Wie kann ich mich aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang bewerben?

Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgt mittels Bewerbungsformular über das Staatliche Studienseminar unter Vorlage folgender Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen/-innen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer/-innen

Wo gibt es welche beruflichen Schulen?

Wie kann ich meine Bewerbung zurücknehmen?

Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens  30. November 2023  (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni 2024 (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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