Informationen für Bewerber mit Lehrbefähigung aus einem anderen EU-Land

Wer kann sich als EU-Bewerber um eine Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen bemühen?

Eine Übernahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Lehramtsqualifikation als Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern anerkannt werden kann. Nach einer Anerkennung kann sich die Bewerberin bzw. der Bewerber als sogenannte "Freie Bewerberin" bzw. "Freier Bewerber" um eine Einstellung bemühen.
Eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen ist in der Regel nur mit einer in Bayern zugelassenen Fachrichtung/Fächerverbindung möglich.

Darüber hinaus können bei Bewerbermangel auch EU-Bewerberinnen und Bewerber mit anderen, in Bayern nicht zugelassenen Fachrichtungen/Fächerverbindungen eingestellt werden.

Informationen zur Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation erhalten Sie hier sowie von folgenden Ansprechpartnerinnen:

für die Buchstaben A-K:
Frau Birgit Maag
Tel.: 089/2186-2510
E-Mail: birgit.maag@stmuk.bayern.de 

für die Buchstaben L-Z:
Frau Sabine Parol
Tel.: 089/2186-2301
E-Mail: sabine.parol@stmuk.bayern.de

Welche Einstellungsmöglichkeiten gibt es für EU-Bewerber?

EU-Bewerber mit anerkannter Lehrerqualifikation können Planstellen als Beamte, unbefristete oder befristete Arbeitsverträge erhalten. Die Beschäftigungsart richtet sich nach den Voraussetzungen des Bewerbers sowie nach der aktuellen Stellensituation.

Welche Voraussetzungen sind für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erforderlich?

  • Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Lehrkraft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie persönliche und gesundheitliche Eignung etc. müssen ebenfalls erfüllt sein. Anderfalls wird eine Übernahme mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag geprüft.
  • Die zum Einstellungstermin für den staatlichen Schuldienst geltende Einstellungsgrenznote muss erreicht sein. Die Einstellungsgrenznote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Ende Juli) berechnet werden.

Wie funktioniert das Einstellungsverfahren an staatlichen beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024?

Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024 als auch  zum Schuljahr 2024/2025 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung). 

Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien - ohne das Fach Wirtschaft - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.

Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:

a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50

b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50

c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.

Termine und Stellenausschreibungen 

Schulhalbjahr 2024

Die Ausschreibung der zum Schulhalbjahr 2024 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Dienstag, 7. November 2023 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Mittwoch, 29. November 2023. Das Direktbewerbungsverfahren erfolgt in zwei Abschnitten. Die Aktualisierung - der dann jeweils noch verfügbaren Stellen - erfolgt am Freitag, 17. November 2023 (spätestens 12.00 Uhr). 

Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.

Zum Direktbewerbungsverfahren: Stellenforum berufliche Schulen http://www.km.bayern.de/direktbewerbungbs

 

 

Wie kann ich mich als anerkannter EU-Bewerber bewerben?

Die Bewerbung ist mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Bewerbungsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Prüfungszeugnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
  • ggf. Anerkennungsbescheid (bei außerbayerischer Bewerbung) - soweit vorhanden

Eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung wird bei der Bewerbung akzeptiert. Das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung muss jedoch umgehend in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden. Im Bewerbungsschreiben empfiehlt sich ggf. ein Hinweis, wann die noch fehlenden Unterlagen vorgelegt werden können.

Die Unterlagen sind zu senden an:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 
Referat VI.2
80327 München

Für die Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren ist zusätzlich eine Bewerbung mit den gleichen Unterlagen an der jeweiligen Schule erforderlich, an der die Stelle ausgeschrieben ist.

Was passiert, wenn ich beim Direktbewerbungsverfahren nicht zum Zug gekommen bin?

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die im Direktbewerbungsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, prüft das Staatsministerium im Rahmen des Zuweisungsverfahrens anhand des bestehenden Bedarfs in der jeweiligen Fächerverbindung und der Notengrenze, ob eine Übernahme in Betracht kommt. Im Zuweisungsverfahren können Stellen nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, denen kein anderes staatliches Angebot (z. B. für Gymnasien) unterbreitet werden konnte und die die Einstellungsgrenznote erreichen sowie das Anforderungsprofil erfüllen. Einsatzwünsche können hierbei jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen berücksichtigt werden.

Wie kann ich meine Bewerbung zurücknehmen?

Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens  30. November 2023  (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni 2024 (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.

Wo gibt es welche beruflichen Schulen?

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.