Mobile Reserve
Einsatz mobiler Reserven in der Volksschule
In Bayern gibt es seit dem Schuljahr 1979/80 im Volksschulbereich eine sogenannte „Mobile Reserve“ zur Deckung des kurzfristigen nicht ganzjährigen Aushilfsbedarfs, insbesondere für Krankheitsvertretungen. Die Mobile Reserve in Bayern hat sich sehr bewährt, sie trägt zu einer hohen Konstanz des Unterrichtsangebotes bei. Dies haben die beiden Erhebungen zum Unterrichtsausfall im vergangenen Schuljahr bestätigt. Das im Schuljahr 2007/08 eingeführte Mehrstufenmodell zur stufenweise Aufstockung der mobilen Reserve, das ein noch höheres Maß an Flexibilität und Effektivität sicherstellt, wird im Schuljahr 2009/10 unverändert fortgeführt.
Bayern stellt damit für die Grund- und Hauptschulen ein sehr großes Vertretungskontingent zur Verfügung, das in diesem Umfang von keinem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird.
Mehrstufenmodell ab dem Schuljahr 2009/10: Da Vertretungslehrkräfte vor allem ab dem Monat November in erhöhtem Umfang benötigt werden, wird die Zahl der mobilen Reserven ab diesem Zeitpunkt dreimal aufgestockt werden. In den Monaten September und Oktober ist der Vertretungsbedarf noch gering. Für diese Zeit wird die Mobile Reserve etwas gekürzt. Es stehen 1900 Planstellen zur Verfügung. Diese werden von den Regierungen auf die Staatlichen Schulämter verteilt.
- Zum 09. November 2009 erfolgt eine zweite Einstellung. Zu diesem Zeitpunkt wird die Mobile Reserve um 150 Vollzeitkapazitäten (Aushilfsverträge bis zum Schuljahresende) aufgestockt. Bei der Verteilung dieser Lehrkräfte auf die Staatlichen Schulämter können bereits Erkenntnisse über den sich entwickelnden Vertretungsbedarf in den Schulämtern berücksichtigt werden.
- Weitere 80 Vertretungskräfte können ab 11. Januar 2010 beschäftigt werden.
- Ab 22. Februar werden noch einmal 50 Vertretungskräfte eingestellt, so dass ab diesem Zeitpunkt rund 2180 mobile Reserven im Einsatz sind.
Die ab Januar bzw. Februar 2010 zur Verfügung stehenden Kapazitäten werden den Regierungen im November bzw. Januar zur Verteilung an die Schulämter zugewiesen. Dabei wird der unterschiedliche Bedarf der Schulämter berücksichtigt. Die Regierungen wiederum stellen die Kontingente für die Staatlichen Schulämter bereit und wickeln den Verwaltungsvollzug ab. Die Staatlichen Schulämter setzen – in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Schulleiter – die Stunden eigenständig ein.
Auch in den kommenden Schuljahren soll nach diesem Modell verfahren werden, das beim Einsatz der mobilen Reserven im Volksschulbereich ein höheres Maß an Flexibilität und Effektivität gewährleistet und damit dazu beiträgt, den Unterricht an den bayerischen Volksschulen zu sichern.
Für den Förderschulbereich stehen derzeit 196 mobile Reserven für Unterrichtsausfälle und Vertretungen bereit. Darüber hinaus besteht im Förderschulbereich die Möglichkeit, Lehrkräfte, die zwischen dem ersten Schultag und dem Schulhalbjahr ausscheiden, ab Mitte Februar mit befristet beschäftigten Lehrkräften zu ersetzen. Mit dieser Ausnahme von der allgemeinen Wiederbesetzungssperre erhöht sich faktisch die Mobile Reserve. Dabei handelt es sich erfahrungsgemäß um ein Volumen von etwa 10 bis 30 Lehrkräften. Für diese Maßnahme bauen Regierungen und Schulen einen "Vertretungspool" auf.
Einsatz mobiler Reserven an Gymnasien
Zur Kompensation längerfristiger Ausfälle von Lehrkräften gibt es im Bereich der staatlichen Gymnasien eine Mobile Lehrerreserve. Die Tätigkeit in der Mobilen Reserve dauert in der Regel 18 Monate.
Jede Lehrkraft der Mobilen Reserve wird der jeweils zuständigen MB-Dienststelle zugewiesen. Die MB-Schule wird dann als Stammschule der Lehrkraft bezeichnet. Darüber hinaus weist das Staatsministerium die meisten Lehrkräfte der Mobilen Reserve bereits zum Schuljahresbeginn bzw. Halbjahreswechsel einer Einsatzschule zu, an der längerfristig Aushilfsbedarf besteht. Mit der Unterrichtsplanung kann eine Mobile Lehrerreserve von den einzelnen Gymnasien auch direkt angefordert werden.
Lehrkräfte in der Mobilen Reserve haben die Möglichkeit, einen Versetzungsantrag zu stellen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten der Versetzung:
1. Versetzung in einen anderen MB-Bezirk
Bei Versetzung in einen anderen MB-Bezirk bleibt der Status als Mobile Reserve erhalten. Daher ist als Wunschschule die MB-Schule des anderen MB-Bezirks anzugeben. Eine solche Versetzung ist nur zum Schuljahresbeginn möglich.
2. Vorzeitig ortsfester Einsatz an der bisherigen Einsatzschule
In Einzelfällen kann bei dienstlichem Interesse an der dauerhaften Beschäftigung einer bisher im Rahmen der Mobilen Reserve eingesetzten Lehrkraft auch eine vorzeitige Versetzung an die bisherige Einsatzschule erfolgen. Dies setzt eine namentliche Planstellenanforderung von Seiten der Schule voraus; der Status als Mobile Reserve endet in diesem Fall vorzeitig (zum Schuljahresbeginn oder zum Schulhalbjahr).
Versetzungsanträge von Lehrkräften in der Mobilen Reserve sind über das Internetportal der Einsatzschule zu melden. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.
Einsatzwünsche für die Versetzung an eine Stammschule nach dem regulären Ende der Tätigkeit in der Mobilen Reserve werden mittels eines Formblatts von der jeweiligen Einsatzschule abgefragt und an das Staatsministerium übermittelt.