Abschlüsse für externe Bewerber
Die Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber
Die Prüfungen zur Hochschulreife können durch Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, an öffentlichen Schulen als andere Bewerberinnen und Bewerber (sog. Externe) abgelegt werden.
Die Abiturprüfung wird dabei an den öffentlichen Gymnasien oder Beruflichen Oberschulen abgelegt.
Andere Bewerberinnen und Bewerber an Gymnasien
Die wichtigsten Fragen und Antworten
An wen richtet sich das Angebot?
An alle Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören.
Was sind die Voraussetzungen?
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu beachten. Die Vorbereitung erfolgt in Eigenverantwortung. Die Bedingungen für die Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber sind in den §§ 59 bis 63 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) geregelt. Nähere Auskünfte erteilen alle öffentlichen Gymnasien.
Wer zählt nicht als andere Bewerberin/anderer Bewerber?
Als andere Bewerberin/anderer Bewerber zählt nicht, wer in dem Schuljahr, in dem sie/er sich der Abiturprüfung unterziehen will, Schülerin/Schüler der Jahrgangsstufe 12 eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums, eines Abendgymnasiums oder Kollegs war. Bewerberinnen/Bewerber, die die Abiturprüfung (auch Begabtenprüfung, Fachhochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife) bereits zweimal ohne Erfolg abgelegt haben, können auch zur Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr zugelassen werden.
Wie ist die Prüfung organisiert?
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen. Als Prüfungsfächer können nur solche Fächer gewählt werden, die auch für reguläre Abiturientinnen und Abiturienten wählbar sind.
Der erste Prüfungsteil umfasst 4 Prüfungen. In den Fächern 1 bis 3 entsprechen sie der regulären Abiturprüfung, die 4. Prüfung wird von der Schule gestellt. Auf Antrag bzw. auf Anordnung des Prüfungsausschusses werden sie zusätzlich auch mündlich geprüft.
Der zweite Prüfungsteil umfasst ebenfalls 4 Prüfungen die rein mündlich geprüft werden.
In beiden Prüfungsteilen sind folgende Fächer bzw. Fächerbereiche abzudecken: Deutsch, zwei Fremdsprachen, Geschichte, Mathematik und eine Naturwissenschaft.
Die genauen Regelungen zur Durchführung sind § 61 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) zu entnehmen.
- Allgemeine Zusatzinformationen zur mündlichen Prüfung im zweiten Prüfungsteil sowie zum Anforderungsniveau in der zweiten Fremdsprachen (Abitur für externe Bewerber am Gymnasium) pdf, 112 KB
- § 61 der Gymnasialen Schulordnung (GSO)
- Gymnasiale Schulordnung (Kapitel 2: Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber)
Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung muss schriftlich bis spätestens 15.12. an der öffentlichen Schule erfolgen, an der die Abiturprüfung abgelegt werden soll. Die Schule nimmt die Anmeldung entgegen und unterrichtet umgehend den Ministerialbeauftragten. Sie führt die Prüfung durch, falls nicht der Ministerialbeauftragte eine andere prüfende Schule festsetzt. Die Zulassung regelt der § 60 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) .
Wie bereite ich mich optimal auf die Prüfung vor?
Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Eigenverantwortung der anderen Bewerberin/des anderen Bewerbers. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der prüfenden Schule Kontakt aufzunehmen, die Hilfestellungen und Empfehlungen zu Lernmaterialien geben kann.
Darüber hinaus werden an einigen Standorten in Bayern von der Volkshochschule Vorbereitungskurse in unterschiedlicher Form angeboten (z. B. in Passau, München oder Nürnberg). Nähere Auskünfte dazu erhalten sie von der vhs Bayern (E-Mail: hella.krusche@vhs-bayern.de).
Externe Bewerber an Beruflichen Oberschulen
Wie erwerbe ich als externer Bewerber die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife an einer Beruflichen Oberschule?
Die Hochschulreife über den Weg der Begabtenprüfung
Die Allgemeine Hochschulreife kann auch mittels einer sogenannten Begabtenprüfung erworben werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Begabtenprüfung
An wen richtet sich das Angebot?
Die Begabtenprüfung soll besonders befähigten Berufstätigen ermöglichen, die Berechtigung zu einem Hochschulstudium zu erwerben. Diese Prüfung ist für Personen gedacht, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium in Frage kommen, aber wegen ihres Entwicklungsgangs keinen schulischen Bildungsgang bis zur Hochschulreifeprüfung durchlaufen konnten.
Was sind die Voraussetzungen?
Abgeschlossene Berufsausbildung und im Anschluss daran eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit. Die Hauptwohnung muss in Bayern sein. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
Wer wird nicht zugelassen?
Interessenten sollten sich unbedingt vorher über die Prüfungsanforderungen informieren.
Nicht zugelassen werden Bewerber, die bereits erfolglos versucht haben, die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen. Ausgeschlossen sind auch Bewerber, die die allgemeine Hochschulreife durch eine Ergänzungsprüfung erlangen können (Schüler und Absolventen der Berufsoberschule).
Die Prüfung wird einmal im Jahr durchgeführt:
- im Frühjahr: Anmeldetermin 31. Januar
Sie findet im Kultusministerium statt.
Wie ist die Prüfung organisiert?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst
- eine Aufgabe aus einem wissenschaftlichen Fachgebiet nach eigener Wahl,
- Deutsch,
- Mathematik oder eine zugelassene Fremdsprache.
Der mündliche Teil umfasst
- das wissenschaftliche Fachgebiet,
- eine zugelassene Fremdsprache oder Mathematik,
- Geschichte,
- ein Fach aus der Fächergruppe Erdkunde, Sozialkunde, Wirtschafts- und Rechtslehre oder aus der Fächergruppe Biologie, Physik, Chemie.
Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt im Selbststudium.
Ergänzend dazu gibt es die Möglichkeit, einen Oberstufenlehrgang an einer Abendrealschule, Fernlehrgänge oder Kurse an einer Volkshochschule zu belegen.
Welche Abschlüsse erhalte ich?
Mit Bestehen der Prüfung wird die allgemeine Hochschulreife verliehen.