Suchtprävention Konsenspapier bietet Unterstützung für Schulen

Suchtprävention ist eine Querschnittsaufgabe
Suchtprävention ist eine Querschnittsaufgabe

Im Rahmen ihres pädagogischen Auftrags übernimmt Schule Verantwortung für Suchtprävention. Das neu erschienene Konsenspapier des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) trägt dazu bei, das Verständnis für schulische Suchtprävention abzustimmen und ein gemeinsames Qualitätsverständnis zu schaffen.

Suchtprävention will gesundheitliche Ressourcen stärken, Lebenskompetenzen fördern, relevantes Wissen vermitteln und darüber hinaus mit suchtspezifischen Ansätzen konkrete Krankheitsrisiken vermeiden. Suchtprävention ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Fachbereiche betrifft. Im Rahmen ihres pädagogischen Auftrags übernimmt die Schule als Institution ihre Verantwortung für Suchtprävention und entwickelt hierzu partizipativ ein Gesamtkonzept zur Suchtprävention. Das Konzept drückt die klare Haltung der Schule aus. Das Grundverständnis der schulischen Suchtprävention reicht von der Grundschule bis zu den berufsbildenden Schulen.

Das Konsenspapier für Suchtprävention an bayerischen Schulen leistet einen Beitrag zur Profilschärfung für die Suchtpräventionsfachkräfte und stärkt deren Einsatz an den Schulen. Es trägt dazu bei, das Verständnis für schulische Suchtprävention abzustimmen und ein gemeinsames Qualitätsverständnis zu schaffen. Darüber hinaus unterstützt es die Schulen bei der Orientierung für wirksame Suchtprävention.

Das Konsenspapier ist im Auftrag des Landesarbeitskreises für Suchtprävention unter Zusammenarbeit langjähriger, erfahrener Fachkräfte der Suchtprävention in Bayern mit dem Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) entstanden.

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