Grund-, Mittel- und Förderschulen Neue Maßnahmen ermöglichen sichere Unterrichtsversorgung

Aufgrund des weiterhin hohen Lehrerbedarfs an Grund-, Mittel- und Förderschulen hat das Kultusministerium neben bewährten Maßnahmen wie der Zweitqualifizierung weitere Strategien entwickelt, um die Unterrichtsversorgung im Freistaat auch in den kommenden Jahren zu sichern.

„Der Unterricht an unseren bayerischen Schulen verläuft sehr erfolgreich, wie auch bundesweite Vergleichsstudien zeigen. Das liegt vor allem an der großartigen Arbeit unserer hochqualifizierten Lehrerinnen und Lehrer. An diesem hohen Qualitätsanspruch möchten wir festhalten“, betonte Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo. Bayern hat den deutschlandweit bereits länger bestehenden hohen Lehrerbedarf an den Grund-, Mittel- und Förderschulen in den letzten Jahren gut bewältigt. So haben alleine an den Grund- und Mittelschulen mehr als 1.400 voll ausgebildete Realschul- und Gymnasiallehrkräfte erfolgreich die sogenannte „Zweitqualifizierung“ durchlaufen. Auch die Ausbildungskapazitäten an den Universitäten wurden deutlich ausgeweitet. Auf diese Weise kann bislang auch in Zeiten weiter steigender Personalbedarfe die Unterrichtsversorgung mit voll ausgebildeten Lehrkräften gesichert werden.
„Unsere Prognosen zeigen, dass in den nächsten Jahren große Herausforderungen vor uns liegen. Deshalb sind wir auf die Mitwirkung unserer Lehrerinnen und Lehrer angewiesen“, so der Minister weiter.
Sein Appell an die bayerischen Lehrerinnen und Lehrer, auf freiwilliger Basis einen Beitrag zu leisten, beispielsweise durch Erhöhung des Teilzeitmaßes oder durch Aufschieben des Ruhestandseintritts, kommt von Herzen: „Jede Stunde, die von gut ausgebildeten Lehrkräften gehalten wird, zählt! Wir brauchen Sie!“
Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an Grund-, Mittel- und Förderschulen ab dem Schuljahr 2020/21
Gleichzeitig informierte Minister Piazolo darüber, dass verschiedene dienstrechtliche Maßnahmen an Grund-, Mittel- und Förderschulen ergriffen werden müssen, um die Unterrichtsversorgung ab dem kommenden Schuljahr sicherzustellen:
Anhebung des Mindeststundenmaßes bei Antragsteilzeit für Lehrkräfte und Fachlehrkräfte
Antragsteilzeit ist weiterhin möglich. Künftig beträgt das Mindeststundenmaß 24 Wochenstunden, bei Lehrkräften für Sonderpädagogik 23 Wochenstunden. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte sind davon ausgenommen. Bei Teilzeit in Elternzeit bzw. familienpolitischer Teilzeit ändert sich an den bisherigen Regelungen nichts.
Antragsruhestand
Lehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte können weiterhin jeweils zum Schuljahresende den so genannten Antragsruhestand beantragen. Anträge auf einen Beginn des Antragsruhestands vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden künftig allerdings in der Regel nicht mehr genehmigt.
Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte
Für Grundschullehrkräfte an Grundschulen wird die Unterrichtspflichtzeit vorübergehend um eine Stunde pro Woche erhöht. Den Lehrkräften ist garantiert, dass ihre Unterrichtspflichtzeit in der so genannten Rückgabephase im selben Umfang der geleisteten Mehrarbeit reduziert wird. Lehrkräfte in den letzten Dienstjahren und Schwerbehinderte sind vom Arbeitszeitkonto nicht betroffen.
Sabbatjahre
Neue Freistellungsmodelle wie so genannte Sabbatjahre können in den nächsten Jahren – unabhängig von der Dauer – allgemein nicht genehmigt werden. Bereits genehmigte Modelle können jedoch noch umgesetzt werden.
Weitere Unterstützung für Lehrkräfte
Alle neuen Maßnahmen haben vorübergehenden Charakter. Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo: „Wir werden sie zurücknehmen, sobald es die Bedarfssituation zulässt. In den nächsten Jahren gilt es, die Bedarfsentwicklung genau im Auge zu behalten. Wir werden Zusatzbelastungen für unsere Lehrkräfte so verträglich wie möglich gestalten.“
Gleichzeitig kündigte er an, Unterstützungsangebote für Lehrkräfte und Schulleitungen weiter auszubauen, beispielsweise durch eine weitere Entlastung von Verwaltungsaufgaben über mehr Leitungszeit und eine Aufstockung der Mittel und Stellen für Verwaltungsangestellte an den Schulen oder durch Unterstützung in der pädagogischen Arbeit an den Schulen durch mehr Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen. Gleichzeitig werden auch im aktuellen Nachtragshaushalt noch einmal zusätzliche funktionslose Beförderungsmöglichkeiten für Grund- und Mittelschullehrkräfte in beachtlicher Zahl geschaffen.
Weitere Informationen
- Schreiben an die Lehrkräfte an den Grund- und Mittelschulen in Bayern pdf, 244 KB
- Schreiben an die Lehrkräfte an den Förderschulen und Schulen für Kranke in Bayern pdf, 243 KB
Stand: 7. Januar 2020