Auslandsschulwesen Bayerische Lehr- und Erziehungskräfte an Europäischen Schulen gesucht

Bayerische Lehrkräfte können sich an Europäischen Schulen bewerben
Bayerische Lehrkräfte können sich an Europäischen Schulen bewerben

Im Rahmen des Auslandsschulwesens sind zum Schuljahr 2023/2024 wieder Stellen für Grundschul- und Sekundarschullehrkräfte sowie für Erzieherinnen und Erzieher an 13 Europäischen Schulen (ES) zu besetzen. Zudem werden externe Prüferinnen und Prüfer im Abitur gesucht. Jetzt informieren! 

Die 13 offiziellen Europäischen Schulen (ES) an neun Standorten in sechs Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien) mit über 27.000 Schülerinnen und Schülern werden gemeinsam von den 27 EU-Mitgliedsstaaten als Einrichtungen öffentlichen Rechts getragen und unterrichten nach einem gemeinsam vereinbarten Lehrplan.

Ausgebildete deutsche Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher (m/w/d) können im Rahmen der schulischen Arbeit im Ausland für bis zu neun Jahre zum Dienst an einer Europäischen Schule beurlaubt werden. Die Tätigkeit als Lehrkraft ist –insbesondere aufgrund der verschiedenen Sprachsektionen und mehrsprachigen Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler an jeder Schule – immer sehr international und multikulturell geprägt. Die Zusammenarbeit in mehrsprachigen und multikulturellen Teams ermöglicht Einblicke in unterschiedliche Sichtweisen auf Unterricht und Lehren. Besonderer Schwerpunkt ist die Erziehung und Bildung im Hinblick auf den Europäischen Gedanken. Die Lehrtätigkeit erfolgt gemäß dem Statut der Europäischen Schulen. Für Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten sowie für Primarlehrkräfte beträgt das Deputat 25,5 Zeitstunden (einbezogen sind die genehmigten Pausenzeiten und die Zeiten für Beaufsichtigungen) und 21 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) für Lehrkräfte im Sekundarbereich.  Ausführliche Informationen finden sich unter www.eursc.eu.

Jährlich werden über die Bewerberdatei des Bundesamtes für auswärtige Angelegenheiten, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de), zwischen 40 und 55 Erzieherinnen und Erzieher für den Kindergarten bzw. Lehrkräfte für die Grundschul- und Sekundarbereiche an die ES vermittelt. Auch im kommenden Schuljahr sind einige Stellen neu zu besetzen.

Voraussetzungen für eine Tätigkeit an einer Europäischen Schule ist die abgeschlossene Ausbildung, eine mindestens dreijährige Bewährung im innerdeutschen Schuldienst sowie eine Verbeamtung oder unbefristete Anstellung. Für Erzieherinnen und Erzieher ist eine feste Anstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber oder einer kirchlichen Einrichtung Voraussetzung.

Gewünscht sind berufliches Engagement, Motivation für den Einsatz im Inland oder Ausland, Erfahrung im Umgang mit IT (Smartboard, Tablet etc.) sowie interkulturelle Kompetenz. Gute bis sehr gute Fremdsprachenkenntnisse in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch) sind erforderlich. Die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) verpflichtet sich, Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache zu erwerben.

Das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren entspricht dem für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) im Auslandsschulwesen und erfolgt über den Dienstweg. Die Zustimmung des Dienstherrn und die Freistellung für den Auslandsschuldienst sind ebenso über den Dienstweg zu beantragen.

Für das Schuljahr 2023/2024 werden Erzieherinnen und Erzieher, Grundschullehrkräfte sowie Sekundarschullehrkräfte (m/w/d) gesucht

Die erste Europäische Schule (Luxemburg I) entstand im Oktober 1953. Die jüngste Europäische Schule (Brüssel IV/Laeken) wurde 2007 gegründet und es entstehen weitere neue Standorte. Europäische Schulen führen in zwölf Jahren zur Europäischen Abiturprüfung. Die Hauptfächer werden in insgesamt sechzehn der offiziellen Sprachen der Mitgliedstaaten der EU unterrichtet. Dementsprechend verfügt jede Schule über mehrere Sprachabteilungen. Die Verkehrssprache an den Europäischen Schulen ist Englisch. Zirka 27 000 Schülerinnen und Schüler sind eingeschrieben. Die Internetseite der Europäischen Schulen lautet: www.eursc.eu.

Ausgebildete deutsche Lehrkräfte (m/w/d) können im Rahmen der schulischen Arbeit im Ausland für bis zu neun Jahre zum Dienst an einer Europäischen Schule beurlaubt werden, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • zwei Jahre Probezeit
  • bei einer Befürwortung Verlängerung der Beurlaubung um drei weitere Jahre
  • bei erneuter Befürwortung Verlängerung der Beurlaubung um nochmals vier Jahre.

Für die folgenden Schulorte werden Grundschullehrkräfte (m/w/d) sowie Sekundarschullehrkräfte (m/w/d) gesucht:

  • Alicante, Spanien
  • Bergen, Niederlande
  • Brüssel, Belgien
  • Frankfurt am Main, Deutschland
  • Karlsruhe, Deutschland
  • Luxemburg I und II, Luxemburg
  • Mol, Belgien
  • München, Deutschland
  • Varese, Italien

Besetzungsdatum: 1. September 2023

Ende der Bewerbungsfrist: 31. Januar 2023

Die Tätigkeit umfasst die Lehrtätigkeit gemäß dem Statut der Europäischen Schulen.
Das Deputat (100 Prozent) beträgt 25,5 Stunden für Lehrkräfte im Primarbereich und 21 Stunden für Lehrkräfte im Sekundarbereich.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit an einer Europäischen Schule erfüllt die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d), wenn sie oder er die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst mindestens drei Jahre bewährt hat. Es wird überdurchschnittliches persönliches Engagement, hohe Motivation für den Einsatz im Inland oder Ausland, Erfahrung im Umgang mit IT (Smartboard, Tablet) sowie hohe interkulturelle Kompetenz und Interesse an der Landeskultur des Einsatzlandes erwartet. Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch) sind erforderlich. Die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) verpflichtet sich zusätzlich, Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache zu erwerben.

Das nationale Gehalt wird beibehalten, zusätzlich gibt es ein europäisches Gehalt, das abhängig vom Standort direkt von der Schule berechnet wird. Somit setzt sich das Gehalt wie folgt zusammen:

  • Nationales Grundgehalt
  • EU Supplement
  • Auslandszulage
  • Ausgleichszulage
  • Familienzulagen

Das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren entspricht dem für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) im Auslandsschulwesen und erfolgt über den Dienstweg. Die Zustimmung des Dienstherrn und die Freistellung für den Auslandsschuldienst sind ebenso über den Dienstweg zu beantragen.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind bei dem Dienstherrn einzureichen (zu finden auf der Internetseite des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen):

  • Personalbogen für Auslandslehrkräfte, inklusive der Anlagen 1 bis 4
  • tabellarischer Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt)
  • gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung, soweit nicht älter als drei Jahre (Landesbestimmungen können davon abweichen).

Das Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, Zeugnissen und der dienstlichen Beurteilung sollte außerdem in digitaler Form versandt werden an

Sybille Maiwald, deutsche Inspektorin für den Kindergarten und Primarbereich der ES
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
E-Mail: Sybille.Maiwald@stmuk.bayern.de

Thilo Buchmaier, deutscher Inspektor für den Sekundarbereich der ES
Hessisches Kultusministerium
E-Mail: thilo.buchmaier@kultus.hessen.de

Interessierte (m/w/d) erhalten weitere Informationen über die offenen Stellen und zum Auswahlverfahren von:

  • Sybille Maiwald, deutsche Inspektorin für den Kindergarten und Primarbereich der ES Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Thilo Buchmaier, deutscher Inspektor für den Sekundarbereich der ES Hessisches Kultusministerium

Zeitlich befristete Beauftragung als externe Prüferin und Prüfer (m/w/d) im Abitur an den Europäischen Schulen

Allgemeines

Die Europäischen Schulen sind offizielle Bildungseinrichtungen, die der gemeinsamen Kontrolle der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterliegen und befinden sich in Belgien (Brüssel, Mol), Deutschland (Frankfurt am Main, Karlsruhe, München), Italien (Varese), Luxemburg (Luxemburg), Niederlande (Bergen) und Spanien (Alicante).

Im Rahmen des Abiturs an den Europäischen Schulen führen die externen Prüferinnen und Prüfer die zweite (und/oder dritte, sollte dies erforderlich sein) Korrektur der schriftlichen Prüfungen durch und/oder nehmen an mündlichen Prüfungen teil. In den mündlichen Prüfungen werden die externen Prüferinnen und Prüfer gleichrangig mit der Fachlehrkraft eingesetzt.

Zeitlicher Rahmen

Die Korrekturen der schriftlichen Prüfungen (online) finden in den ersten drei Juniwochen, die mündlichen Prüfungen in der letzten Juniwoche sowie der ersten Juliwoche statt. Die durchschnittliche Einsatzdauer beträgt 3 Tage für die mündlichen Prüfungen, bei den schriftlichen richtet sich der zeitliche Rahmen nach der Anzahl der Prüfungen und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Zweitprüferinnen und –prüfer (im Schnitt 2 bis 4 Tage bei 30 Prüfungen).

Aufwandsentschädigung

Jede Prüfung in DE L1 und DE L2 (Deutsch als Bildungs- und Erste Fremdsprache) wird mit 12,50 € vergütet. Alle anderen Fächer werden mit 10,- € vergütet. Die Anzahl der zu korrigierenden Prüfungen richtet sich nach der Verfügbarkeit der externen Prüferin oder des Prüfers.
Die mündlichen Prüfungen sehen vor:

  • Erstattung der Reisekosten gegen Vorlage von Belegen (Fahrkarten, Bordkarten, Rechnungen, Tankstellen...)
  • Aufwandsentschädigung von 148,- € pro Arbeitstag
  • Erstattung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten von 175,- € pro Arbeitstag

Erwartetes Profil der externen Prüferinnen und Prüfer

  • Erfahrungen als Fachlehrkraft mit SII-Lehrbefähigung
  • Vorzugsweise aktuell im eigenen nationalen Bildungssystem tätig oder vor weniger als fünf Jahren in den Ruhestand getreten
  • Erfahrung mit der Korrektur von Prüfungen im Abitur im Inland
  • Beherrschung mindestens einer weiteren Arbeitssprache der Europäischen Schulen neben DE (EN oder FR)
  • sichere Computerkenntnisse
  • Vorhandensein eines verlässlichen Zugriffs auf das Internet mittels Breitbandkabelanschluss (oder einem schnelleren Anschluss)
  • Bereitschaft, über kollaborative e-Plattformen zu arbeiten (VIATIQUE)

Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit einer Zweitkorrektorin/eines Zweitkorrektors während der mündlichen Prüfungen im Hinblick auf die erforderliche Reisetätigkeit ist die Freistellung durch die Schulleitung.
Interessierte (m/w/d) erhalten weitere Informationen zur Stellensituation und zur Eignungsüberprüfung von Thilo Buchmaier, deutscher Inspektor für den Sekundarbereich der Europäischen Schulen beim Hessischen Kultusministerium

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