Digitalbudget Digitale Klassenzimmer für Bayerns Schulen

Hier finden Sachaufwandsträger wichtige Hinweise zu den Förderprogrammen des bayerischen Kultusministeriums.
Förderprogramme des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II unterstützt der Freistaat die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen in ihrer Aufgabe, die IT-Ausstattung ihrer Schulen zu verbessern.
Die beiden Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ und „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ wurden im Amtsblatt KWMBl. Nr. 8/2018 veröffentlicht:
Die beiden Förderprogramme sind im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 nunmehr abschließend etatisiert und ausfinanziert. Die Zuwendungen, für die die Sachaufwandsträger einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, können ab Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2019/2020 in den Jahren 2019 und 2020 vollständig ausgezahlt werden.
Hinweise zum Vollzug der Förderprogramme
Die „Hinweise zum Vollzug der Förderprogramme des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus“ (Vollzugshinweise) richten sich an Sachaufwandsträger, Schulen (dort insbesondere Mitglieder der Medienkonzept-Teams) und die mit dem Vollzug der Förderprogramme betrauten Sachgebiete der Regierungen. In den Vollzugshinweisen finden sich Informationen zu den Zielsetzungen, die mit den Programmen verfolgt werden, ebenso wie zum Ablauf und den hierbei zur Verfügung stehenden Beratungsnetzwerken.
In den Vollzugshinweisen wird außerdem der in den Richtlinien gesteckte Rahmen förderfähiger Ausstattung in Form einer detaillierten Aufzählung förderfähiger und nicht förderfähiger Ausstattungstypen bzw. Geräteklassen präzisiert.
Formulare zu Digitalbudget und Budget für integrierte Fachunterrichtsräume
- Formular: Verwendungsbestätigung pdf, 109 KB
- Formular: Anlage zur Verwendungsbestätigung Digitalbudget pdf, 89 KB
- Formular: Anlage zur Verwendungsbestätigung iFU-Budget pdf, 88 KB
- Muster: Verwendungsbestätigung zum Digitalbudget (iFU-Budget analog) pdf, 217 KB
- Ausstattungsliste Digitalbudget (mit Ausgabenübersicht) xlsx, 26 KB
- Ausstattungsliste iFU-Budget (mit Ausgabenübersicht) xlsx, 24 KB
Wer ist für mich zuständig?
Die zuständigen Regierungen mit Mail-Anschrift
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 20
Maximilianstr. 39
80538 München
E-Mail: digitalesklassenzimmer@reg-ob.bayern.de
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 20
Postfach
84023 Landshut
E-Mail: Digitales-Klassenzimmer@reg-nb.bayern.de
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 20
-Wirtschaftsförderung, Beschäftigung -
93039 Regensburg
E-Mail: digitalesklassenzimmer@reg-opf.bayern.de
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
E-Mail: digitales-klassenzimmer@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 20
Promenade 27
91522 Ansbach
E-Mail: Digitalesklassenzimmer@reg-mfr.bayern.de
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 20
Peterplatz 9
97070 Würzburg
E-Mail: Digitalesklassenzimmer@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Schwaben
Sachgebiet Z3
Fronhof 10
86152 Augsburg
E-Mail: Digitales-Klassenzimmer@reg-schw.bayern.de
Telefon-Hotline
Bei Fragen können sich die Sachaufwandsträger an die Beratung der Telefon-Hotline wenden:
Tel.: (089) 69 333 555
Montag bis Donnerstag, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Hotline nicht besetzt während der Sommerferien, 01.08.2022 - 12.09.2022)
Allgemeine Fragen zum Förderprogramm
Wie wurden die Budgets berechnet?
Die für den jeweiligen Sachaufwandsträger zur Verfügung stehenden Budgets „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ und „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ wurden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Abhängigkeit von fachlichen Parametern wie der Anzahl der Schulen, der Schülerzahl oder der Schulart individuell ermittelt und den Trägern, die einen Antrag auf Förderung gestellt haben, durch die Regierungen mitgeteilt.
Auf welche Höhe belaufen sich Zuwendungen?
Die Höhe der einem Sachaufwandsträger zugewiesenen Budgets wurde diesem von der zuständigen Regierung im Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Dabei ist die Budgethöhe weder abhängig vom Zeitpunktpunkt der Antragstellung noch von den geplanten Maßnahmen.
In welchem Zeitraum können die Budgets abgerufen werden?
Die Förderbeträge stehen bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres seit Erlass des Förderbescheids zur Verfügung. Dadurch wird zum einen die Planungssicherheit für die Sachaufwandsträger erhöht, zum anderen kann bei der Verwendung der Mittel im Dialog mit den Schulen die Ausstattungsplanung im Rahmen der Medienkonzeptarbeit zugrunde gelegt werden.
Sind auch Träger privater Schulen zuwendungsberechtigt?
Die Förderung geschieht trägerneutral. Damit sind Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen zuwendungsberechtigt. Nicht zuwendungsfähig sind private Ergänzungsschulen und Schulen, deren Träger direkt der Freistaat Bayern ist (Eigenzuwendung).
In den Förderrichtlinien ist von einem Budget als Höchstbetrag der staatlichen Zuwendung die Rede. Wie ist das gemeint?
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets wird förderfähige Ausstattung mit einem Satz von 90% gefördert. Das Budget stellt den Höchstförderbetrag dar. Die Sachaufwandsträger können natürlich auch darüber hinaus Investitionen tätigen.
Wie viele Unterrichtsräume einer Schule können mit den Budgets zu digitalen Klassenzimmern entwickelt werden?
Die Sachaufwandsträger sind in ihrer Entscheidung über die detaillierte Verwendung der Mittel frei, um flexibel auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können. Den Rahmen für die Mittelverwendung stecken die Förderrichtlinien ab, eine detailliertere Erläuterung zur Förderfähigkeit von IT-Ausstattung findet sich in den Vollzugshinweis (s.o.). Ziel ist es, mit den insgesamt im Rahmen des bayerischen Förderprogramms sowie des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 zur Verfügung gestellten Mitteln 50.000 digitale Klassenzimmer zu entwickeln.
Materialien: Votum des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen
Online-Version: VOTUM 2021 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen (veröffentlicht in 2021)
Download:
Stand: 30. Juli 2019 (akt.)