Vorbereitungsdienst Lehramt Realschule

Rechtsgrundlage für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst (= Referendariat) ist die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR).
Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September und dauert 24 Monate.
Aufbau des Vorbereitungsdienstes
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte. Im ersten Jahr erfolgt sie durchgehend an der Seminarschule, das zweite Jahr wird an der Einsatzschule abgeleistet.
Der Vorbereitungsdienst kann jeweils nur zum September aufgenommen werden.
Zu den grundsätzlichen Aufgaben des Vorbereitungsdienstes gehören die Erweiterung der Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaften und der staatsbürgerlichen Bildung sowie in der Didaktik und Methodik der Prüfungsfächer auf der Grundlage des Studiums, ferner die Einführung in die Schulpraxis und in die besonderen Aufgaben einer Realschullehrkraft.
An der Seminarschule erfolgen darüber hinaus Hospitationen in den gewählten Fächern und in anderen Fächern, Lehrversuche mit ausführlicher Besprechung, zusammenhängender Unterricht, für den der/die Seminarlehrer/in die Verantwortung trägt, sowie eigenverantwortlicher Unterricht der Studienreferendare von bis zu zehn Wochenstunden.
An der Einsatzschule können Studienreferendare zur Unterrichtsaushilfe mit bis zu 17 Wochenstunden eigenverantwortlichem Unterricht betraut werden. Alle über 10 Wochenstunden hinausgehenden Unterrichtsstunden werden zusätzlich vergütet.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Rechtsgrundlage hierfür ist die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II).
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Realschulen September 23/25 ist für reguläre Kandidatinnen und Kandidaten vom 12.02.2023 bis 12.04.2023 möglich. Bewerberinnen und Bewerber für eine Sondermaßnahme können sich vom 19.04.2023 bis 31.05.2023 anmelden.
Bitte gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Digitale Erstellung eines Anmeldeformulars (PDF) unter https://www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp
- Druck, Durchsicht und Unterschrift des erstellten PDF
- Versand des unterschriebenen Anmeldeformulars und darin genannter weiterer Unterlagen an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Marktplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen
Allgemeine Hinweise:
- Die Anmeldung zum Vorbereitungsdiensttermin ist nur gültig, wenn das unterschriebene Anmeldeformular bis zum Meldeschluss (5 Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes) auf dem Postweg im Prüfungsamt eingegangen ist. Um eine direkte Bestätigung des Eingangszeitpunkts zu erhalten, empfehlen wir den Versand per Einwurf-Einschreiben.
- Bei Anmeldung zum Vorbereitungsdienst bitten wir Sie um die vollständige Einreichung aller Unterlagen bis spätestens 01.07. des Jahres.
- Mit der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst beginnt das Zulassungsverfahren im Prüfungsamt. Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst und Zuweisung zu einer Seminarschule erfolgt, wenn alle im Anmeldeverfahren bzw. dem Anmeldeformular bekanntgegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Beachten Sie diesbezüglich auch die untenstehenden „Hinweise nach Vorbildung“.
- Über eine Zulassung mit Ortszuweisung oder unter Umständen Zurückweisung werden Sie postalisch informiert.
Hinweise nach Vorbildung
Anmeldung für Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern
Wählen Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars unter Vorbildung „Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt Realschulen nach der LPO I“.
Anmeldung für außerbayerische Bewerber
Wählen Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars unter Vorbildung „Vorbildung, die in einem anderen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das LA Realschulen berechtigt“. Beachten Sie bitte, dass im Vorbereitungsdienst für Realschulen ausschließlich die in § 39 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) aufgeführten Fächerverbindungen ausgebildet werden.
Außerdem benötigen Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, für die Meldung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag ist an folgende Stelle zu richten:
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. IV.1/Hr. Pollinger
Salvatorstraße 2
80333 München
Anmeldung im Rahmen einer Sondermaßnahme
Unter Wege zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Realschulen erfahren Sie, ob derzeit Sondermaßnahmen für den Quereinstieg zum Lehramt Realschulen angeboten werden. Bitte bewerben Sie sich entsprechend den dortigen Informationen, wenn Sie auf diesem Weg Lehrerin oder Lehrer werden möchten. Ohne Bewerbung führt eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst bei dieser Vorbildung zwangsläufig zu einer Zurückweisung.
Parallel zur Bewerbung muss innerhalb der allgemeinen Fristen und Vorgehensweisen eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erfolgen. Wählen Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars unter Vorbildung „Vorbildung gemäß einer Sondermaßnahme gemäß Art. 22 BayLBG“ aus.
Hinweise zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren:
- Auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird Ihre fachliche Eignung geprüft. Bei einer Ablehnung der Bewerbung werden die eingereichten Unterlagen zurückgesandt. Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann dann nicht erfolgen.
- Nach Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen werden in diesem Fall an das Prüfungsamt im Staatsministerium weitergegeben. Eine Vormerkung der Bewerbung für spätere Vorbereitungsdiensttermine ist nicht möglich.
- In Verbindung mit den vorgelegten Zeugnissen ersetzt eine im Bewerbungsverfahren festgestellte fachliche Eignung im Zulassungsverfahren ein Zeugnis der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I.