Entfristungsprogramm
Entfristungsprogramm: „Der Weg zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag an Mittelschulen“ – Maßnahme für Interessentinnen und Interessenten ohne Lehramtsabschluss
Aufgrund des weiterhin hohen Personalbedarfs an Mittelschulen wird im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2022/2023 erstmals ein Programm zur Entfristung bestehender Arbeitsverträge angeboten. Das Programm richtet sich an Personen, die im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags unterrichtlich an einer Mittelschule tätig sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, ihre Tätigkeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Staatsdienst zu überführen.
Teilnahmevoraussetzungen
Personen, die am Entfristungsprogramm teilnehmen möchten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis eines erfolgreich absolvierten Universitäts- oder Hochschulstudiums (Master, Diplom oder vergleichbarer Abschluss),
- Nachweis einer mindestens 1,5-jährigen Bewährungszeit (Tätigkeit im staatlichen Schuldienst als Aushilfsnehmer/-in in unterrichtlicher Tätigkeit),
- mindestens ein Jahr überhälftige Tätigkeit im Bereich der Mittelschule innerhalb des zweijährigen Programms.
Ablauf der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist die Entfristung eines bestehenden befristeten Arbeitsvertrages an einer Mittelschule. Zu diesem Zweck durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein auf die Zielgruppe zugeschnittenes halbjähriges Qualifizierungsprogramm, welches sie auf die dauerhafte Tätigkeit als weitere pädagogische Kraft an der Mittelschule vorbereitet.
Teilnehmende am Entfristungsprogramm absolvieren, parallel zu ihrem unterrichtlichen Einsatz, ein Qualifizierungsprogramm. Eine festgesetzte Zahl an Unterrichtsbesuchen in Verbindung mit ausführlicher Nachbesprechung/Reflexion durch Schulleitung und Schulaufsicht sind Voraussetzung für eine Eignungsfeststellung. Näheres können Sie dem untenstehenden Schaubild zur Maßnahme entnehmen:
Bewerbung
Bei Interesse an diesem Programm werden Sie gebeten, sich für weitere Auskünfte an die für Ihren Dienstort zuständige Regierung zu wenden.