Entfristungsprogramm

Entfristungsprogramm: „Der Weg zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag an Mittelschulen“ – Maßnahme für Interessentinnen und Interessenten ohne Lehramtsabschluss
Aufgrund des weiterhin hohen Personalbedarfs an Mittelschulen wird im Schuljahr 2023/2024 das Programm zur Entfristung bestehender Arbeitsverträge fortgesetzt. Das Programm richtet sich an Personen, die im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags unterrichtlich tätig sind.
Ziel der Maßnahme ist die Entfristung eines bestehenden befristeten Arbeitsvertrages an einer Mittelschule. Zu diesem Zweck durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein auf die Zielgruppe zugeschnittenes halbjähriges Qualifizierungsprogramm, welches auf die dauerhafte Tätigkeit im bisherigen unterrichtlichen Aufgabengebiet an der Mittelschule vorbereitet.
Teilnahmevoraussetzungen
Personen, die am Entfristungsprogramm teilnehmen möchten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis eines erfolgreich absolvierten Universitäts- oder Hochschulstudiums (Master, Diplom, Magister oder vergleichbarer Abschluss) unabhängig vom Fächerkanon der Mittelschule,
- Nachweis einer mindestens 1,5-jährigen Bewährungszeit (Tätigkeit im staatlichen Schuldienst als Aushilfsnehmerin und Aushilfsnehmer in unterrichtlicher Tätigkeit),
- mindestens ein Jahr überhälftige Tätigkeit im Bereich der Mittelschule innerhalb des zweijährigen Programms,
- zwei fachdidaktische Fortbildungen,
- positive Bewährungsprognose durch die Schulaufsicht.
Ablauf der Maßnahme
Teilnehmende am Entfristungsprogramm absolvieren parallel zu ihrem unterrichtlichen Einsatz ein Qualifizierungsprogramm. Eine festgesetzte Zahl an Unterrichtsbesuchen in Verbindung mit ausführlicher Nachbesprechung/Reflexion durch Schulleitung und Schulaufsicht sind Voraussetzung für eine Eignungsfeststellung. Näheres können Sie dem nachfolgenden Schaubild zur Maßnahme entnehmen:
Bezüge
Informationen zu den Bezügen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamts für Finanzen unter LfF Bezüge: Arbeitnehmer (bayern.de).
Bitte beachten Sie, dass die Stufenzuordnung bei der Einstellung von Beschäftigten gem. § 16 Abs. 2 TV-L durch die jeweils zuständigen Regierungen erfolgt.
Bewerbung
Bei Interesse an diesem Programm werden Sie gebeten, sich für weitere Auskünfte an das für Ihren Dienstort zuständige Staatliche Schulamt bzw. die zuständige Regierung zu wenden.