Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung

Sondermaßnahmen im Bereich Grundschule

1. Aussetzung der Fächerpflichtbindung bei Lehrertauschverfahren und Freier Bewerbung

Beim Lehrertauschverfahren und bei der Freien Bewerbung von Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung für Grund- bzw. Mittelschulen wird zukünftig bis auf Weiteres auf die Fächerpflichtbindung für die Fächer Deutsch und/oder Mathematik im Bereich der Grund- und Mittelschulen verzichtet. Die Fächer Deutsch und Mathematik stellen somit keine Voraussetzung mehr für die erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Verfahren dar.

Bewerber mit Interesse am Lehrertauschverfahren und der Freien Bewerbung informieren sich über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

Bei Interesse an der Freien Bewerbung erhalten Sie zudem bei der jeweiligen Bezirksregierung Auskunft.

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2. Zweitqualifizierung für das Lehramt an Grundschulen nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

Im Rahmen der Zweitqualifizierung stehen an Grund- und Mittelschulen zum Schuljahr 2023/24 erneut Plätze für folgende Bewerbergruppen zur Verfügung:

  • Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen (mit allen Fächerkombinationen), die die Lehramtsbefähigung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erworben haben,

  • Studienreferendarinnen/-referendare für Gymnasien und Realschulen (mit allen Fächerkombinationen), die zum Sommer 2023 die Zweite Staatsprüfung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erfolgreich abschließen.

Die Maßnahmen der Zweitqualifizierung werden zum Schuljahr 2023/24 für alle Regierungsbezirke angeboten.

Lehrkräfte, die im Rahmen einer Zweitqualifizierung an Grund- bzw. Mittelschulen tätig sein und dabei die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben möchten, bewerben sich bitte ausschließlich über den unten angeführten Link (online-Bewerbungsverfahren).

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationsblättern.

Das Bewerberportal ist zur Zeit geschlossen. Der neue Bewerbungszeitraum wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

3. Einstellung weiterer Bewerbergruppen nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG

Im Rahmen der Einstellung können an Grundschulen auch weiterhin folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:

  • Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Erster Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Grundschule, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen verfügen
  • Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses als Erste Lehramtsprüfung und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Grundschule, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen verfügen
  • Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen über eine mindestens zweijährige Sondermaßnahme in einem anderen Bundesland erworben haben

Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Dazu reichen Sie bitte die im Informationsblatt genannten Unterlagen vollständig ein. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ist eine Freie Bewerbung bei einer der im Informationsblatt angeführten Bezirksregierungen möglich.

4. Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

Diese Maßnahme richtet sich an Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung bzw. einer Ersten Lehramtsprüfung für andere Lehrämter, die die Befähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben möchten.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.

Ansprechpartner für die Sondermaßnahmen:

KR René Volbert: 089 / 2186 - 1672

KR Dr. Hannes Florian Müller: 089/2186 - 1844

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