Studium

Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
- das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS),
- das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
- das Studium zweier sonderpädagogischen Fachrichtungen (seit Studienbeginn WS 2020); diese können sein:
- Gehörlosenpädagogik (München)
- Geistigbehindertenpädagogik (München, Regensburg und Würzburg)
- Körperbehindertenpädagogik (Würzburg)
- Lernbehindertenpädagogik (München, Regensburg und Würzburg)
- Schwerhörigenpädagogik (München)
- Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen (Würzburg)
- Sprachheilpädagogik (München und Würzburg)
- Pädagogik bei Verhaltensstörungen (München, Regensburg und Würzburg)
Das Studium kann nach Art. 19 BayLBG erweitert werden. Dies ist möglich durch folgende Fächer (vgl. § 92 LPO I):
- eine sonderpädagogische Qualifikation (d.h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung),
- Didaktik der Grundschule,
- Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
- ein geeignetes Unterrichtsfach (z.B. DaZ, Englisch, Informatik),
- eine nachträgliche Erweiterung (z.B. Beratungslehrkraft, Schulpsychologie) gemäß § 92 Abs. 3 LPO I.
Welche Studienorte für das Lehramt für Sonderpädagogik gibt es?
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Universität Regensburg
Sie interessieren sich für das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik?
Folgende Flyer der Universitäten München und Regensburg können wir Ihnen zur Verfügung stellen:
- Flyer der Ludwig-Maximilians-Universität München pdf, 268 KB
- Flyer der Universität Regensburg pdf, 2.4 MB
Ich komme aus einem anderen Bundesland. Welche Möglichkeiten gibt es?
Anrechnungen bereits erbrachter Studienleistungen
Über die Anrechnung gegebenenfalls bereits anderweitig erbrachter Studienleistungen (Studienzeiten, Studiennachweise) entscheiden im Auftrag des Staatsministeriums die Außenstellen des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen an den Universitäten München, Regensburg und Würzburg.
Wie melde ich mich zur Ersten Staatsprüfung an?
- Zur Meldung für die Erste Staatsprüfung
- Zu den Anmelde- und Prüfungsterminen für die Erste Staatsprüfung