Vorbereitungsdienst Lehramt für Sonderpädagogik

© contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Der Vorbereitungsdienst ist die zweite Phase der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik. Am Ende steht die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik.

Zuweisung zu den Studienseminaren

Zunächst werden die Studienreferendare durch das Kultusministerium den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Bezirksregierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Studienseminare vor.

Der Vorbereitungsdienst (= Referendariat) beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.

Ablauf des Referendariats

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.

Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst derzeit:

  • eigenverantwortlichen Unterricht (8 Wochenstunden),
  • Praktikum im Unterricht eines Betreuungslehrers und
  • Seminarveranstaltungen.

An in der Regel zwei Wochentagen besuchen die Studienreferendare die Seminarveranstaltungen. Diese finden an den Seminarschulen, an den Einsatzschulen anderer Studienreferendare oder an weiteren Tagungsorten statt. An den verbleibenden Wochentagen sind die Studienreferendare an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).

Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst derzeit:

  • eigenverantwortlichen Unterricht (16 Wochenstunden),
  • eigenverantwortliche Hospitation und
  • Seminarveranstaltungen.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

Meldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik

Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst und zum Online-Verfahren finden Sie hier: Antrag auf Zulassung.

Ansprechpartnerin für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik ist Frau Elke Lechner (Tel. 089 2186 2665).

Meldetermin

Die Meldung zum Vorbereitungsdienst (Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen an den Universitäten bzw. im Staatsministerium) für das Lehramt für Sonderpädagogik 2023-2025 muss im Zeitraum vom 14. März bis 11. April 2023 erfolgen. Verspätet eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Information bezüglich Zeugnis des Gesundheitsamts

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig (ab dem 12.03.2023) um einen Termin beim Gesundheitsamt , da es evtl. vereinzelt noch zu Einschränkungen und zu Verzögerungen kommen kann. Das Zeugnis des Gesundheitsamtes kann in diesem Fall auch nach Dienstantritt im September nachgereicht werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie nach der Zuteilung von der Bezirksregierung, die für Ihre Einstellung zuständig sein wird.

Informationen für außerbayerische Bewerber

Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik aus anderen Bundesländern, die Interesse an der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und der Absolvierung der Zweiten Staatsprüfung in Bayern haben, benötigen eine Anerkennung Ihres Studiumabschlusses.

Weitere Informationen und Online-Formular für den Antrag auf Anerkennung finden Sie hier.

Zusätzlich wird die amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses der Ersten Lehramts- bzw. Staatsprüfung bzw. die des Bachelor-/ Masterabschlusses in Papierform an folgender Adresse benötigt:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
z.Hd. Frau Corina Dudas
80327 München

Für weitere Fragen stehen Ihnen auch die Ansprechpartnerinnen im Staatsministerium zur Verfügung:

Für Fragen zur Anerkennung der Ersten Lehramts-/Staatsprüfung bzw. des lehramtsbezogenen Masterabschlusses an: Referat III.6, Ansprechpartnerin: Frau Corina Dudas, Tel.: 089/2186-2683

Für Fragen zum Vorbereitungsdienst an: Referat III.6, Ansprechpartnerin: Frau Tabea Alhäuser-Walther, Tel.: 089/2186-1917

Weitere Informationen und Links

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.