Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung
Zweitqualifikationsmaßnahme im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
An Förderschulen werden derzeit besonders viele Lehrkräfte gebraucht. Daher wird die Zweitqualifizierung für Gymnasial- und Realschullehrkräfte, die nach dem Zweiten Staatsexamen an eine Förderschule wechseln wollen, noch attraktiver gestaltet.
Video: Informationen über die Zweitqualifikationsmaßnahme und das Lehramt für Sonderpädagogik
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Bayerns Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo betont: „Die Zweitqualifizierung bietet seit 2020 den Absolventinnen und Absolventen attraktive und krisensichere berufliche Perspektiven im bayerischen Schuldienst.“
Seit 2020 ist vor allem die deutlich frühere Verbeamtung neu: Ausgebildete Gymnasial- und Realschullehrkräfte, die an der Zweitqualifizierung teilnehmen, werden nach einer halbjährigen Bewährungszeit verbeamtet.
Dank der Neuerungen können die betreffenden Lehrkräfte in der Regel bereits nach zwei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Die Zweitqualifizierung kann im Übrigen auch in familienpolitischer Teilzeit absolviert werden. Wie bisher haben die Lehrkräfte nach der Zweitqualifizierung die Möglichkeit, an die Realschule bzw. das Gymnasium zurückzukehren.
Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen in Referat III.6 (Mo-Fr von 8.00 - 12.00 Uhr und Do von 13.00 - 15.00 Uhr):
Frau Lisa Ueffing (Tel.: 089/2186-2901)
Frau Tabea Alhaeuser-Walther (Tel.: 089/2186-1917)
- Flyer zur Zweitqualifikation 2023-2025 pdf, 215 KB
- Informationen zur Zweitqualifikation 2023-2025 – NEU!!! pdf, 177 KB
Sondermaßnahme: Zugang zum Vorbereitungsdienst
NEU - NEU - NEU: Maßnahme wird auch 2023 angeboten!
Zum Schuljahr 2023/2024 kann erneut eine Sondermaßnahme zur Teilnahme am Vorbereitungsdienstes für das Lehramt für Sonderpädagogik angeboten werden.
Zur Teilnahme an der Sondermaßnahme können sich folgende Personengruppen bewerben:
- Absolventen sonderpädagogischer bzw. pädagogischer Master-, Diplom- oder Magisterstudiengänge einer deutschen Universität
- Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen bzw. außerbayerischen Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien
- Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen bzw. außerbayerischen Ersten Lehramtsprüfung für andere Lehrämter, die sich bereits durch einschlägige Berufserfahrung an einer Förderschule in Bayern bewährt haben
- Absolventen eines für das Lehramt für Sonderpädagogik geeigneten Master-, Magister- oder Diplomstudiengangs einer deutschen Universität mit zweijähriger Bewährungszeit
Für alle Interessenten der Sondermaßnahme 2023 gilt, dass spätestens zur Bewerbung im Frühjahr 2023 eine Bewährungszeit an einer Förderschule in Bayern nachgewiesen werden muss.
Für die notwendige unterrichtliche Bewährungszeit an einer Förderschule in Bayern ist die Bewerbung um eine befristete staatliche Anstellung an die örtlich zuständige Regierung oder direkt an eine private Förderschule zu richten (vgl. Befristete Beschäftigungsmöglichkeiten (bayern.de)).
Durch das erfolgreiche Absolvieren dieser Sondermaßnahme können die Teilnehmer die Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik erwerben.
Die für die Bewerbung erforderliche "formlose Eignungsbestätigung durch die Schulleitung der Förderschule" hat folgende Informationen zu beinhalten:
- Name und Förderschwerpunkt der Schule
- Tätigkeitszeitraum mit Tätigkeitsformen und Jahrgangsstufeneinsatz
- Eignungsbestätigung der Schulleitung mit Unterschrift und Schulstempel
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Ansprechpartnerin in Referat III.6 zur Verfügung, Frau Tabea Alhäuser-Walther (Tel.: 089/2186-1917).
Sondermaßnahme: Einstellung weiterer Bewerbergruppen (nach Art 22 Abs. 4 BayLBG)
Im Rahmen der Einstellung 2023 können an Förderschulen zum Schuljahr 2023/24 folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:
- Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Erster Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt und Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik* verfügen
- Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses als Erste Lehramtsprüfung und Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik* verfügen
- Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik* über eine mindestens zweijährige Sondermaßnahme in einem anderen Bundesland erworben haben
*bzw. für ein dem bayerischen Lehramt für Sonderpädagogik vergleichbares Lehramt
Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Dazu reichen Sie bitte die im Informationsblatt genannten Unterlagen vollständig ein. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ist eine Freie Bewerbung für das Einstellungsverfahren 2023 möglich.