Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung
Zweitqualifikationsmaßnahme im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
An Förderschulen werden derzeit besonders viele Lehrkräfte gebraucht. Daher wird die Zweitqualifizierung für Gymnasial- und Realschullehrkräfte, die nach dem Zweiten Staatsexamen an eine Förderschule wechseln wollen, noch attraktiver gestaltet.
Video: Informationen über die Zweitqualifikationsmaßnahme und das Lehramt für Sonderpädagogik
Lade Video...
Bayerns Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo betont: „Die Zweitqualifizierung bietet seit 2020 den Absolventinnen und Absolventen attraktive und krisensichere berufliche Perspektiven im bayerischen Schuldienst.“
Seit 2020 ist vor allem die deutlich frühere Verbeamtung neu: Ausgebildete Gymnasial- und Realschullehrkräfte, die an der Zweitqualifizierung teilnehmen, werden nach einer halbjährigen Bewährungszeit verbeamtet.
Dank der Neuerungen können die betreffenden Lehrkräfte in der Regel bereits nach zwei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Die Zweitqualifizierung kann im Übrigen auch in familienpolitischer Teilzeit absolviert werden. Wie bisher haben die Lehrkräfte nach der Zweitqualifizierung die Möglichkeit, an die Realschule bzw. das Gymnasium zurückzukehren.
Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ansprechpartnerin in Referat III.6 (Mo-Fr von 8.00 - 12.00 Uhr und Do von 13.00 - 15.00 Uhr):
Frau Tabea Alhaeuser-Walther (Tel.: 089/2186-1917)
- Flyer zur Zweitqualifikation 2023-2025 pdf, 215 KB
- Informationen zur Zweitqualifikation 2023-2025 – NEU!!! pdf, 177 KB
Sondermaßnahme: Zugang zum Vorbereitungsdienst
NEU - NEU - NEU: Maßnahme wird auch 2024 angeboten!
Zum Schuljahr 2024/2025 kann erneut eine Sondermaßnahme zur Teilnahme am Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik angeboten werden.
- Absolventinnen und Absolventen sonderpädagogischer bzw. pädagogischer Master-, Diplom- oder Magisterstudiengänge (einer deutschen Universität oder einem vom Staatministerium als gleichwertig anerkannten Abschluss) mit einer Mindeststudienzeit von acht Semestern Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. vier Monate mit mind. 13 UZE
- Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen Ersten Lehramtsprüfung bzw. außerbayerischen Ersten Staatsprüfung (Erstes Staatsexamen oder lehramtsbezogener Master of Education mit erworbener Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst in dem jeweiligen Bundesland) für das Lehramt an Gymnasien Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. vier Monate mit mind. 13 UZE
- Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen Ersten Lehramtsprüfung bzw. außerbayerischen Ersten Staatsprüfung gem. Art. 2 BayLBG (Erstes Staatsexamen oder lehramtsbezogener Master of Education mit erworbener Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst in dem jeweiligen Bundesland) für andere Lehrämter Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. ein Schuljahr mit mind. 13 UZE
- Absolventinnen und Absolventen eines für das Lehramt für Sonderpädagogik geeigneten weiteren Master-, Magister- oder Diplomstudienganges einer deutschen Universität mit einer Mindeststudienzeit von acht Semestern Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. ein Schuljahr mit mind. 13 UZE
- Personen mit einer Hochschulprüfung (hier ausschließlich sonderpädagogische oder pädagogische Masterabschlüsse; Master of Education), die nach dem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11. April 1997 anzuerkennen ist Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. vier Monate mit mind. 13 UZE
Für die Zulassung zur Sondermaßnahme bewerben Sie sich bitte in dem Zeitraum vom 01.02. bis 28.02.2024. Alle wichtigen Informationen zur Sondermaßnahme können Sie dem anliegenden Informationsblatt entnehmen.
Sondermaßnahme: Einstellung weiterer Bewerbergruppen (nach Art 22 Abs. 4 BayLBG)
Im Rahmen der Einstellung 2024 können an Förderschulen zum Schuljahr 2024/25 folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:
- Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Erster Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt und Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik* verfügen
- Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses als Erste Lehramtsprüfung und Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik* verfügen
- Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik* über eine mindestens zweijährige Sondermaßnahme in einem anderen Bundesland erworben haben
*bzw. für ein dem bayerischen Lehramt für Sonderpädagogik vergleichbares Lehramt
Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Dazu reichen Sie bitte die im Informationsblatt genannten Unterlagen vollständig ein. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ist eine Freie Bewerbung für das Einstellungsverfahren 2024 möglich.