Helfen, den Horizont zu erweitern!

Lauter verschieden farbige Kinderhände um einen grünen Globus


Menschen aus anderen Kulturen begegnen, ihren Hintergrund verstehen, die eigenen sprachliche Fertigkeiten vertiefen und in internationalen Zusammenhängen denken lernen – all dies kann der internationale Schüleraustausch bei jungen Leuten anregen. Er trägt darüber hinaus zur Völkerverständigung bei und stellt zugleich eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts – insbesondere des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen – dar. Außerdem fördert der Austausch mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Ländern die Bereitschaft, im europäischen und internationalen Kontext zu lernen und sich die in einer globalisierten Welt nötige Flexibilität, Mobilität sowie kommunikative, interkulturelle und soziale Kompetenz anzueignen.
Zahlreiche bayerische Schulen bieten jedes Jahr im Rahmen einer internationalen Schulpartnerschaft einen Schüleraustausch an, bei dem wechselseitige Besuche von Klassen oder Schülergruppen stattfinden.

Förderprogramm des Bayerischen Jugendrings (BJR) zum internationalen Schülerinnen- und Schüleraustausch

Mittelschulen, Realschulen, Förderschulen und berufliche Schulen können einen Antrag für einen internationalen Austausch mit einer Partnerschule im Ausland stellen. Bis zu 80% der Kosten der Austauschmaßnahme sind förderbar und können in bedarfsgerechten Raten direkt abgerufen werden.

Weitere Informationen

Mit diesem Förderprogramm werden internationale Schülerinnen- und Schüleraustauschmaßnahmen ermöglicht, die von bayerischen Schulen zusammen mit ausländischen Partnerschulen bzw. von Jugendorganisationen in Bayern zusammen mit ausländischen Partnerorganisationen durchgeführt werden und auf Gegenseitigkeit beruhen. Im Fokus der zusätzlichen Förderung stehen insbesondere die Zielgruppen, welche bisher noch nicht in ausreichendem Maße an internationalen Maßnahmen teilgenommen haben. Das Förderpragramm wird aus Mitteln der Stiftung Internationaler Jugendaustausch Bayern finanziert.

Was wird gefördert?

Die Förderung ist eine Fehlbetragsfinanzierung von bis zu 80%. Gefördert werden insbesondere Kosten, die durch die Zusammenarbeit im internationalen Kontext entstehen, z.B. Programmkosten, Reise- und Unterbringungskosten, Verpflegungskosten, Honorare für Referentinnen und Referenten bzw. Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

Nicht gefördert werden die Reisekosten der Partnerschulen und -organisationen nach Deutschland, diese sind von der Partnerschule bzw. -organisation selbst zu tragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind bayerische Mittelschulen, Realschulen, Förderschulen und berufliche Schulen (staatliche und kommunale Schulen sowie staatlich anerkannte oder staatlich genehmigte Privatschulen in Bayern).

Wie wird gefördert?

Förderanträge sind dem Bayerischen Jugendring spätestens 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens schriftlich vorzulegen. Der Antrag muss das ausgefüllte Antragsformular, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine 1-2-seitige Programmkonzeption beinhalten. Die Antragstellenden erläutern in der Projektkonzeption, wie sich die Begegnung gestalten und welche Wirkung erzielt werden soll.

Informationen und Antragsunterlagen:

https://www.bjr.de/foerderung/internationale-jugendarbeit-/-schulaustausch/foerderung-internationaler-schuelerinnen-austausch

Schulpartnerschaften im Rahmen der Aktion Comenius

COMENIUS-Schulpartnerschaften richten sich an alle Schulformen und -typen. Für die Dauer von zwei Jahren arbeiten Schulen an einem entsprechend konzipierten Projekt zu einem selbst gewählten Thema. Projektbezogene Begegnungen zwischen Lehrern und Schülern an der jeweiligen Partnereinrichtung sind ein wichtiger Bestandteil der Partnerschaft. Die Projektarbeit sollte möglichst fächerübergreifend sein und in den regulären Schulalltag bzw. den Lehrplan eingebunden werden. Darüber hinaus werden gemeinsame themenbezogene Schüleraktivitäten z.B. in virtueller Zusammenarbeit durchgeführt.

Leitaktion 2

2a Strategische Schulpartnerschaften

a) Strategische Schulpartnerschaften

Im Rahmen der Leitaktion 2 können alle Formen von bilateralen und multilateralen Strategischen Schulpartnerschaften durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Maßnahme muss dabei nicht mehr wie bisher bei bilateralen Maßnahmen auf dem Fremdsprachenerwerb liegen. Stattdessen muss eine strategische Ausrichtung auf die bildungspolitischen Prioritäten der „Strategie Europa 2020“ erkennbar sein (z.B. Bekämpfung des Schulabbruchs).

Im Rahmen der Schulpartnerschaften arbeiten mindestens zwei Schulen aus zwei Teilnehmerstaaten an einem selbst gewählten Thema von gemeinsamem Interesse. Projekttreffen an den beteiligten Partnerschulen sowie transnationale Lehr- und Lernaktivitäten können dabei wichtige und im Antrag verankerte Bestandteile des Projekts sein.

Die neue Programmgeneration ERASMUS+ eröffnet darüber hinaus für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren sowie für Lehrkräfte im Rahmen von Schulpartnerschaften die Möglichkeit, längerfristige Einzelmobilitäten für eine Dauer von zwei bis zwölf Monaten an einer der Partnerschulen zu beantragen. Diese Einzelmobilitäten können von allen am Projekt beteiligten Partnern in Anspruch genommen werden, müssen jedoch eine klare inhaltliche Ausrichtung auf das Projekt in der Antragsbegründung aufweisen.

Alle Schulpartnerschaften (multilateral und bilateral) werden wahlweise für die Dauer von zwei oder drei Jahren gefördert. Während der gesamten Zeit muss eine kontinuierliche Projektarbeit gewährleistet sein, die Projekte sind daher entsprechend zu konzipieren. Die Kursteilnehmer erhalten Zuschüsse zu Reise-, Kurs- und Unterhaltskosten, zudem können Kosten für sog. „special needs“ bezuschusst werden.

 

Antragstellung und Antragstermine

Anträge für Strategische Schulpartnerschaften können ausschließlich online einmal pro Jahr zu einem Termin zu Beginn des Kalenderjahres direkt über die Internetseite der nationalen Agentur im PAD gestellt werden. Die konkreten Termine sind auf den Internetportalen des ISB und des PAD zu finden. Antragsberechtigt sind öffentliche, staatlich anerkannte und staatlich geförderte Schulen aller Schularten. Die an einer Schulpartnerschaft teilnehmenden Schulen bestimmen aus ihrem Kreis eine koordinierende Einrichtung, die einen gemeinsamen Antrag für alle teilnehmenden Partner bei ihrer eigenen Nationalen Agentur stellt. Der Antrag wird einheitlich für alle teilnehmenden schulischen Einrichtungen bewilligt oder abgelehnt. Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen durch Übermittlung einer elektronischen Kopie des Online-Antrages an das ISB (z. Hd. StRin Celina Edwards). Dies gilt auch für Anträge, bei denen die Schule nur kooperierende Einrichtung ist und deshalb selbst keinen Antrag stellt.

Maßgeblich für Einzelheiten zum Antragsverfahren in Bayern ist jeweils die aktuelle Ausschreibung im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Nähere Informationen finden sich auf folgenden Webseiten:

2b Strategische Regio-Partnerschaften

Im Rahmen der Leitaktion 2 können auch so genannte Strategische Regio-Partnerschaften durchgeführt werden. Diese Partnerschaften fördern die Zusammenarbeit im schulischen Bereich zwischen lokalen bzw. regionalen Behörden. Regio-Partnerschaften bestehen aus mindestens zwei Partnerregionen, aus denen jeweils folgende Einrichtungen beteiligt sein müssen:

  • eine lokale oder regionale Behörde der Schulverwaltung mit Zuständigkeiten für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen,
  • mindestens eine Schule oder vorschulische Einrichtung, die im Rahmen der Schulpartnerschaften des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ antragsberechtigt ist,
  • eine weitere relevante lokale Organisation (z. B. Jugend- oder Sportvereine, Eltern- und Schülervereinigungen, lokale Institute zur Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal, Unternehmen, Museen, andere Anbieter im Bildungsbereich)

Antragstellung und Antragstermine

Anträge für Strategische Regio-Partnerschaften können ausschließlich online einmal pro Jahr zu einem Termin zu Beginn des Kalenderjahres direkt über die Internetseite  der nationalen Agentur im PAD gestellt werden. Die konkreten Termine sind auf den Internetportalen des ISB und des PAD zu finden. Regio-Partnerschaften werden wahlweise für die Dauer von zwei oder drei Jahren gefördert. Antragsberechtigt sind ausschließlich Behörden der Schulverwaltung. Hinsichtlich des Förderverfahrens gilt das Konsortialprinzip: Die koordinierende Einrichtung (= Schulverwaltungsbehörde) stellt den Antrag und erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt. Sie ist verantwortlich für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner, für die Berichterstattung und die Abrechnung. Teilnehmende Behörden der Schulverwaltung informieren ihre vorgesetzte Dienststelle durch Übermittlung einer elektronischen Kopie des Online-Antrages an das ISB (z. Hd. StRin Celina Edwards). Dies gilt auch dann, wenn die bayerische Schulverwaltungsbehörde nicht koordinierende Einrichtung ist.

Maßgeblich für Einzelheiten zum Antragsverfahren in Bayern ist jeweils die aktuelle Ausschreibung im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Nähere Informationen finden sich auf folgenden Webseiten:

2c Strategische multilaterale Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung

Im Rahmen dieser Aktion werden größere – auch sektorübergreifende – Partnerschaften verschiedener Akteure für die Dauer von zwei oder drei Jahren gefördert. Die Aktion ist mit den multilateralen Projekten und Netzen des vorhergehenden „Programms für lebenslanges Lernen (LLP)“ vergleichbar: Antragsberechtigt ist prinzipiell jede öffentliche oder private Organisation in einem Programmstaat (z. B. Landesinstitute, Studienseminare, Hochschulen, etc.). Hinsichtlich des Förderverfahrens gilt das Konsortialprinzip: Die koordinierende Einrichtung stellt den Antrag und erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt (maximal 450.000 €). Sie ist verantwortlich für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner, für die Berichterstattung und die Abrechnung. Aufgrund der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel sollten der koordinierenden Einrichtung zur optimalen Projektabwicklung entsprechende Verwaltungsstrukturen – auch im personellen Bereich – zur Verfügung stehen.

Teilnehmende Behörden der Schulverwaltung sowie teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen durch Übermittlung einer elektronischen Kopie des Online-Antrages an das ISB (z. Hd. StRin Celina Edwards). Dies gilt auch dann, wenn die bayerische Schulverwaltungsbehörde oder Schule nicht koordinierende Einrichtung ist.

Ausführliche Informationen zum Programm finden sich auf den folgenden Internetseiten:

Initiative des Auswärtigen Amtes: Schulen: Partner der Zukunft (PASCH)

Die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) des Auswärtigen Amtes unterstützt ein Netz Deutsch unterrichtender Schulen weltweit. Viele dieser Schulen interessieren sich sehr für eine Partnerschaft mit einer Schule in Deutschland und insbesondere in Bayern. Darunter sind Institute in europäischen Ländern wie Frankreich und Portugal ebenso wie solche in Japan oder Kenia.

Für Schulen in Bayern ist eine Partnerschaft auch deshalb attraktiv, weil ihnen Zugang zur Internetplattform von PASCH gewährt wird. Dort stehen interaktive Angebote wie Foren oder Chats zur Verfügung, außerdem ist die Teilnahme an Wettbewerben und Projekten möglich.

Es sind Schulen aus rund 60 Ländern an einer Partnerschaft interessiert.
 

Vorlese-Funktion

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