Es geht um Geld

Das Staatsministerium hat mit KMBek vom 9. August 2002, KWMBl I Nr. 16/2002, S. 261-263 („Lehrerfortbildung in Bayern“), die Rahmenbedingungen für die Planung und Organisation der Lehrerfortbildung in Bayern geregelt.
Zur weiteren Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen und angesichts der Bedeutung, die in diesem Zusammenhang der schulinternen Lehrerfortbildung zukommt, können Schulen seit 2003 Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildungen beantragen; vgl. hierzu KMBek vom 5. Dezember 2002, KWMBl I Nr. I/2003, S. 3, 2238-UK, Nr. III/7 - 5 4100 - 6 / 114 545, „Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung“.
Für die Vergabe ist folgendes Verfahren einzuhalten:
- Die Schulen beantragen die benötigten Mittel jeweils ab Beginn eines Kalenderjahrs formlos unter kurzer Angabe des Verwendungszwecks bei der für die regionale Lehrerfortbildung zuständigen Bewilligungsbehörde, also der Regierung bzw. der MB-Dienststelle.
- Die Bewilligungsbehörde teilt der Schule im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss zu. Aufwendungen für Fortbildungsreisen von Lehrkräften werden nicht bezuschusst. Die Verwendungsnachweise bleiben bei der Schule.
- Die Schulen überprüfen die Qualität der bezuschussten Maßnahme im Rahmen der mit KMBek vom 9. August 2002, Ziffer II 7 eingeführten Evaluation.