Es geht um Geld

Geldscheine


Das Staatsministerium hat mit KMBek vom 9. August 2002, KWMBl I Nr. 16/2002, S. 261-263 („Lehrerfortbildung in Bayern“), die Rahmenbedingungen für die Planung und Organisation der Lehrerfortbildung in Bayern geregelt.

Zur weiteren Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen und angesichts der Bedeutung, die in diesem Zusammenhang der schulinternen Lehrerfortbildung zukommt, können Schulen seit 2003 Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildungen beantragen; vgl. hierzu KMBek vom 5. Dezember 2002, KWMBl I Nr. I/2003, S. 3, 2238-UK, Nr. III/7 - 5 4100 - 6 / 114 545, „Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung“.

Für die Vergabe ist folgendes Verfahren einzuhalten:

  • Die Schulen beantragen die benötigten Mittel jeweils ab Beginn eines Kalenderjahrs formlos unter kurzer Angabe des Verwendungszwecks bei der für die regionale Lehrerfortbildung zuständigen Bewilligungsbehörde, also der Regierung bzw. der MB-Dienststelle.
  • Die Bewilligungsbehörde teilt der Schule im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss zu. Aufwendungen für Fortbildungsreisen von Lehrkräften werden nicht bezuschusst. Die Verwendungsnachweise bleiben bei der Schule.
  • Die Schulen überprüfen die Qualität der bezuschussten Maßnahme im Rahmen der mit KMBek vom 9. August 2002, Ziffer II 7 eingeführten Evaluation.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.