Schülerin sitzend, Gesicht in Arme versenkt
In Deutschland sind statistisch gesehen mindes­tens ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen, wenn man den An­gaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgt. ©Peter Atkins – stock.adobe.com

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§§ 1631 Abs. 2 BGB)

Übergriffe und Verletzungen geschehen aber gerade im vertrauten Umfeld. Täter und Täterinnen nutzen an Kindern und Jugendlichen häufig ihre Macht oder (psychische, körperliche oder sprachliche) Überlegenheit aus, um Gewalt auszuüben. Dabei schweigen viele Opfer aus Scham oder aus Furcht vor Bestrafung, tragen diese Gewalterfahrungen jedoch als Belastung über Jahre hinweg.

Unter häuslicher Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen fasst man alle Formen körperlicher, seelischer und / oder sexueller Misshandlung sowie Vernachlässigung. Wie die Forschung allerdings zeigt, werden „sozial kompetente Kinder und Jugendliche […] seltener Opfer und sind seltener übergriffig bzw. Täterinnen und Täter“, weshalb die Sensibilisierung für Grenzverletzungen sowie die Stärkung von Empathiefähigkeit und Selbstbewusstsein zentrale Bestandteile der bestehenden Erziehungskonzepte an Schulen sind (vgl. KMBek vom 15.12.2016: Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen).

In Deutschland sind allerdings statistisch gesehen mindes­tens ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen, wenn man den An­gaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgt.

Um Kinder und Jugendliche wirksam vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt zu schützen, startete im Rahmen von „Schule gegen sexuelle Gewalt“ im Herbst 2017 die bundesweite Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“, die Schulen anleitet, individuelle Schutzkonzepte zu entwickeln.


Beratung und Hilfe

Belasteten Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten stehen im Bedarfsfall an allen Schulen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte Beauftragte für Familien und Sexualerziehung, sowie weitere ausgebildete Lehrkräfte als kompetente und vertrauensvolle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Diese bieten Unterstützung vor Ort und können gegebenenfalls weitere Hilfen einleiten.

Außerhalb der Schulen erhalten Sie Beratung an den Staatlichen Schulberatungsstellen.

Über die Beratung an den Schulen hinaus können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Polizei Notruf 110

Die nächstgelegene spezialisierte polizeiliche Beratungsstelle kann auf jeder Polizeidienststelle oder beim Bayerischen Landeskriminalamt erfragt werden bzw. finden Sie unter dem Portal Polizei für dich .

Weitere Informationen sind zu finden auf der Homepage der Bayerischen Polizei oder bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

Jugendämter

Das zuständige Jugendamt ist zu finden beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.


Hilfeportale und spezialisierte Fachberatungsstellen

Stand: 28. März 2024

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