Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Es ist bei allen Beschäftigten anzuwenden, unabhängig davon, ob sie schwerbehindert sind oder nicht. Voraussetzung ist lediglich, dass sich innerhalb eines Jahreszeitraums in der Summe eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen oder mehr ergibt.
Wie das BEM an den staatlichen Schulen und den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fach- und Förderlehrern durchzuführen ist, wird in folgendem Leitfaden erläutert: