Die Vertreter der Lehrer
Funktion und Aufgaben der Personalvertretung

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz schreibt vor, dass Dienststelle und Personalvertretung dafür zu sorgen haben, dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
Darüber hinaus hat der Personalrat die Aufgabe, Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen und dafür zu sorgen, dass alle zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften usw. durchgeführt werden.
Die Aufgaben sind im Einzelnen im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) geregelt. Die Angaben zu den allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung finden sich in Art. 69 Abs. 1 BayPVG.
Die Aufgaben und Möglichkeiten der einzelnen Personalvertretungen hängen außerdem von der Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Dienststelle ab, bei der sie gebildet sind.
- Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
- Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG)
Aufbau der Personalvertretung
Im Schulbereich gibt es je nach Schulart eine zwei- bzw. dreistufige Personalvertretung, die entsprechend dem Aufbau der Schulverwaltung hierarchisch gegliedert ist.
- Dreistufige Personalvertretung für die Mittelschulen und berufliche Schulen (außer Berufliche Oberschulen):
- Örtlicher Personalrat innerhalb des Bereichs des jeweiligen Staatlichen Schulamts im Bereich der Grund- und Mittelschulen
- Bezirkspersonalrat innerhalb des Regierungsbezirks
- Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Zweistufige Personalvertretung für die Realschulen, Gymnasien sowie die Beruflichen Oberschulen:
- Örtlicher Personalrat an der jeweiligen Schule
- Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Zweistufige Personalvertretung für die Förderschulen:
- Örtlicher Personalrat innerhalb des Regierungsbezirks
- Hauptpersonalrat beim Staatsministerium Unterricht und Kultus
Informationen zum Hauptpersonalrat
Der Hauptpersonalrat (HPR) vertritt alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Er wird von allen Beschäftigten des Staatsministeriums und den nachgeordneten Behörden gewählt. Die Beschäftigten sind in sieben Gruppen vertreten: Gruppen der Beamten (ohne Lehrerbereich), der Arbeitnehmer (ohne Lehrerbereich), der Lehrer an Gymnasien, an Realschulen, an beruflichen Schulen, an Grund- und Mittelschulen und an Förderschulen und Schulen für Kranke.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG).
Einer der Schwerpunkte der Arbeit des HPR ergibt sich aus der Funktion des Staatsministeriums als Einstellungs- und Ernennungsbehörde für unmittelbar nachgeordnete Dienststellen (z.B. Gymnasien, Realschulen, Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, ISB usw.), so dass er bei einer Vielzahl von Maßnahmen, für die das Staatsministerium zuständig ist, zu beteiligen ist.
Der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats für diese Bereiche unterliegen u.a.:
Einstellung, Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Beförderung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, alle Versetzungen (auch auf Antrag), oder Abordnungen gegen den Willen des Beschäftigten, Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Nebentätigkeitsgenehmigungen, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, Inhalt von Personalfragebogen, Erlass von Richtlinien für die Beförderungen, Auswahl bei Versetzungen, Einstellungen und Kündigungen und Beurteilungsrichtlinien um nur die wichtigsten zu nennen.
Die Mitwirkung des Hauptpersonalrats umfasst u.a.:
Erlass von Disziplinarverfügungen und Erhebung der Disziplinarklage, Verlängerung der Probezeit, Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Versagung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung, Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, allgemeine Fragen der Fortbildung. Auch bei Kündigungen wirkt die Personalvertretung mit.
Soweit nachgeordnete Dienststellen (z.B. die Regierungen) Einstellungs- und Ernennungsbehörden sind, wird der Hauptpersonalrat im sog. „Stufenverfahren“ bei allen Personalmaßnahmen beteiligt, wenn eine Einigung auf der nachgeordneten Ebene zwischen der dort gebildeten Personalvertretung (z.B. Bezirkspersonalrat) und der Dienststelle nicht möglich ist.
Kann auch auf der Ebene von Staatsministerium und Hauptpersonalrat keine Einigung erzielt werden, so entscheidet schließlich eine Einigungsstelle, die aus jeweils drei vom Ministerium und vom HPR bestellten Mitgliedern und einem unparteiischen Vorsitzenden besteht.
Darüber hinaus hat die Personalvertretung die Aufgabe, gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Weiterhin muss der Hauptpersonalrat auch Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und auf ihre Abstellung hinwirken.
Amtsperiode 2021 bis 2026
Mitglieder des Hauptpersonalrates beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
Vorsitzender:
Gerd Nitschke (zugleich Vorsitzender der Gruppe der Lehrer an Grundschulen und Mittelschulen)
1. Stellvertreterin:
Dagmar Bär (zugleich Vorsitzende der Gruppe der Lehrer an Gymnasien)
2. Stellvertreter:
Ulrich Babl (zugleich Vorsitzender der Gruppe der Lehrer an Realschulen)
3. Stellvertreter:
Tomi Neckov (Gruppe der Lehrer an Grundschulen und Mittelschulen)
Zugewähltes Vorstandsmitglied: Ruth Brenner
Vorsitzende und Stellvertreter
Gruppe der Beamten:
Vorsitzender: Philipp Shah
Stellvertreter: Stefan Pielmeier
Gruppe der Arbeitnehmer:
Vorsitzende: Maria-Luise Lehnard
Stellvertreterin: Monika Engelhardt
Gruppe der Lehrer an Gymnasien:
Vorsitzende: Dagmar Bär
Stellvertreterin: Ina Hesse
Mitglieder: Julian Lohr, Benedikt Karl, Angela Altenthan
Gruppe der Lehrer an Realschulen:
Vorsitzender: Ulrich Babl
Stellvertreterin: Heidi Schreiber
Gruppe der Lehrer an Grundschulen und Mittelschulen:
Vorsitzender: Gerd Nitschke
Stellvertreter: Hans Rottbauer
Mitglieder: Margit Baufeld, Ruth Brenner, Brigitte Eisenhut, Monika Faltermeier, Isabel Franz, Tomi Neckov, Katharina Wezel, Petra Zahn
Gruppe der Lehrer an beruflichen Schulen:
Vorsitzender: Rudolf Keil
Stellvertreterin: Astrid Geiger
Gruppe der Lehrer an Förderschulen samt Schulen für Kranke:
Vorsitzender: Thomas Beschorner
Stellvertreter: Florian Kohl
Hauptvertrauensperson der schwer behinderten Menschen:
Vorsitzende: Birgit Kowolik
Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung:
Vorsitzende: Alexandra Godyn
Stellvertreter: Dennis Frank
Kontakt
Postanschrift/Dienstgebäude:
Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Englschalkinger Str. 12
81925 München
Tel. 089 – 55 25 00-0
Fax 089 – 55 25 00-10
E-Mail: hauptpersonalrat@stmuk.bayern.de
Anfahrt
U-Bahn Linie U 4, Endstation Arabellapark
Straßenbahn Linie 17, Haltestelle Arabellapark/Klinikum Bogenhausen
(siehe auch: Fahrplanauskunft)