Gesetze und Verordnungen

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Bayern bilden die Grundlage aller schulischen Gesetze und Verordnungen. Sie finden in diesen beiden Rubriken neben dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) auch alle Schulordnungen. In Bekanntmachungen und Richtlinien werden konkrete juristische Aussagen zu schulischen Themen getroffen.

Gesetze für den Schulbereich

Schulordnungen, Prüfungsordnungen, sonstige Verordnungen und Bekanntmachungen

Schulordnungen

Amtsblatt/BayMBl.

Bekanntmachungen

Dienstreisen - KfZ-Schäden

Unfälle mit privaten Kraftfahrzeugen

Zwischen dem Freistaat Bayern und der Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, besteht zugunsten der Bediensteten des Freistaates Bayern als Versicherte ein Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) im Sinne einer Fahrzeugvollversicherung ohne Selbstbeteiligung. Der Vertrag gewährt den Bediensteten nach Maßgabe der dort genannten Bestimmungen Versicherungsschutz für Sachschäden an nicht im Eigentum des Freistaates Bayern stehenden Fahrzeugen, welche von den Bediensteten aus triftigen Gründen zur Durchführung einer Dienstfahrt benutzt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, über die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH den Schaden über das Werkstattnetz der Innovation Group reparieren zu lassen.

Die Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, bietet ergänzend zur DFFV eine Rabattverlustversicherung (RVV) nach Maßgabe der zwischen dem Freistaat Bayern und der Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, abgeschlossenen Rahmenvereinbarung über eine Rabattverlustversicherung an. Versichert ist der Vermögensschaden, der entsteht, wenn wegen eines während einer Dienstfahrt verursachten Haftpflichtschadens der Beitragssatz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung angehoben wird (Rabattverlust).

Der Jahresbeitrag beläuft sich derzeit auf EUR 16,48 (inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer).

Die Rabattverlustversicherung ist nach eigener Einschätzung des Bediensteten privat abschließbar.

Unfälle mit Dienstfahrzeugen

Zuständig für die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist grundsätzlich das Landesamt für Finanzen und für das sog. konzentrierte Verfahren speziell die Dienststelle Augsburg. Hierzu sowie zu weiteren Fragen bzgl. Verkehrsunfällen mit staatlichen Fahrzeugen, z. B. der Selbstversicherung des Freistaats Bayern und einem evtl. Rückgriff beim Fahrer, hat das Landesamt für Finanzen verschiedene Informationen und Formulare zusammengestellt.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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