Atelierförderprogramm Kultusministerium unterstützt Bildende Künstlerinnen und Künstler

Bis Ende Juli 2016 können sich Künstlerinnen und Künstler für die Atelierförderung bewerben
Bis Ende Juli 2016 können sich Künstlerinnen und Künstler für die Atelierförderung bewerben

Bewerbungsstart für die neue Förderrunde: Mit dem Atelierförderprogramm erhalten bis zu 100 Bildende Künstlerinnen und Künstler einen monatlichen Zuschuss zu ihren Atelierkosten. Jetzt bewerben!

Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle
Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle

„Mit dem Bayerischen Atelierförderprogramm wollen wir auch 2017 und 2018 bis zu 100 Bildende Künstlerinnen und Künstler in Bayern in ihrem Schaffen unterstützen“, betonte Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle. Die Künstlerinnen und Künstler erhalten über einen Zeitraum von zwei Jahren einen Zuschuss zu ihren Atelierkosten von monatlich 230 Euro. „Damit können wir die Arbeitsbedingungen der Bildenden Künstlerinnen und Künstler in Bayern weiter verbessern und ihnen Freiräume für ihre kreative Arbeit verschaffen“, so Dr. Spaenle.

Zum 1. Januar 2017 soll eine neue Förderrunde des Programms des Freistaats beginnen. Für das Programm können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung bis Ende Juli 2016 bei der Regierung bewerben, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz des Künstlers befindet. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung. Die Bewerber müssen seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten.

Verlängerung möglich

Die Atelierkostenzuschüsse werden auf der Grundlage von Vorschlägen einer Auswahlkommission vergeben. Der monatliche Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt und kann unmittelbar anschließend an die erste Förderperiode auf eine Gesamtdauer von 48 Monaten verlängert werden. Dies setzt jedoch eine erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.

Das Programm besteht in Bayern seit 1998. Es wird aus Mitteln des Kulturfonds Bayern finanziert, die vom Bayerischen Landtag bewilligt werden.

Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Ansprechpartnern bei den Regierungen sowie die Bewerbungsbögen zum Downloaden und Ausfüllen sind hier unter dem Stichwort „Atelierförderprogramm“ abrufbar.

Weitere Informationen

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