Viele Eitern haben Schulproblerne
Von der Haupt- in
die Realschule
v
Mein Sohn will
nach der Haupt–
schule noch die
Realschule be–
suchen. Ist dieser
Übertritt möglich?
Wenn ja, welche
Voraussetzungen
müssen erfüllt
sein?
W. Eberhard - A.
Von der 9. Klasse Haupt–
schule führen zwei We–
ge in die 10. )<lasse
Realschule :
1. Ohne Aufnahmeprü–
fung
darf eintreten,
wer den qualifizieren–
den Hauptschulabschluß
nachweist, an der Ab–
schlußprüfung in Eng–
lisch teilgenommen und
in diesem Fach und in
Mathematik mindestens
Note 2, in den übrigen
Prüfungsfächern minde–
stens Note 4 erreicht
hat. Der Notendurch–
schnitt folgender Fächer
darf insgesamt .nicht
schlechter als 2,0 sein :
Religionslehre, Deutsch,
Englisch, Geschichte, Erd–
kunde, allgemeine Ar–
beitslehre, Sozialkunde,
Mathematik, Physi k/Che–
mie, Biologie und - bei
Aufnahme in die Wahl–
pflichtfächergruppe I der
Realschule- Technisches
Zeichnen.
2. Wer mit seinem qua–
lifizierenden Abschluß
unter die obengenann–
ten
Notenschwellen
rutscht, kann über eine
Aufnahmeprüfung den
Weg in die 10. Jahr–
gangsstute der Realschu–
le finden.
An einigen Realschulen
sind zur Erleichterung
des
Übergangs'
für
Hauptschüler mit quali–
fizierendem
Abschluß
besondere 10. Klassen
eingerichtet, deren Lehr–
plan in bestimmten Fä–
chern an den Lehrplan
der Hauptschule an–
schließt. Die besonde–
ren 10. Realschulklassen
werden im Rahmen der
Wahlpflichtfächergruppe
111
geführt und bereiten
vor allem auf musisch–
gestaltende, handwerk–
liche oder soziale Be–
rufsfelder vor. Die Vor–
anmeldung ist in jedem
Fall bis zum 15. Juni
von den Erziehungsbe–
rechtigten
über den
Rektor der Hauptschule
an den Ministerialbeauf–
tragten der Realschulen
zu richten. Die Eltern
erhalten
dann
eine
Nachricht, an welcher
Realschule sie ihr Kind
für den Besuch einer
besonderen 10. Klasse
anmelden können.
Faschings–
ferien?
J
Unter Bayerns
Ferientagen im
Jahre 1978 haben
Sie im letzten
S
&
W möchte helfen.
Mit amtlichen Informationen
montag und Fa–
schingsdienstag
aufgeführt. Ist
das kein Druck–
fehler? Fällt an
diesen Tagen der
Unterricht wirk–
lich ersatzlos
aus?
Klasse
9
c -
Hauptschule in M.
jein. Regelrechte "Fa–
schingsferien" gibt es
zwar nicht, die meisten
Schüler können aber
trotzdem damit rech–
nen. Jm einzelnen sieht
es so aus: An den Be–
rufsschulen ist am Ro–
senmontag ausnahmslos
der stundenplanmäßige
Unterricht voll zu hal–
ten. Aber an Grund-,
Haupt- und Sonderschu–
len, an Wirtschafts-,
Fachober- und Realschu–
len sowie an Gymna–
sien und Kollegs mit 6-
Tage-Woche fällt am
gleichen Tag der Unter–
richt aus, und zwar er–
satzlos. Schulen mit S–
Tage-Woche hingegen
holen die am Rosen-
montag
ausgefallenen
Stunden nach - mög–
lichst am Samstag, dem
11 . 2. 1978.
Jetzt zum Faschings–
dienstag: Ob hier der
normale Unterricht statt–
findet, ersatzlos ausfällt
oder durch eine sonsti–
ge schulische Veranstal–
tung abgelöst wird, liegt
ganz im freien pädago–
gischen Ermessen von
Schulleiter und Lehrer–
konferenz, und zwar
grundsätzlich aller Schu–
len.
Nit
V
mööglich
Bei der letzten
Zeugnisausgabe hat
der Lehrer in der
Klasse meines Soh–
nes die Noten
jedes einzelnen
Schülers laut vor–
gelesen. Dabei hat
er nicht einmal
die persönlichen
Beurteilungen
ausgelassen. Das
war für viele
Kinder recht pein–
lich. Ist so etwas
überhaupt zu–
lässig?
S~
Schrattel - P.
Es gibt zwar keinen Pa–
ragraphen in der Schul–
ordnung, der das aus–
drücklich
verbietet,
wohl aber widerspricht
es ihrem Geist. Wer die
Noten der einzelnen
Schüler vor der ganzen
Klasse ausbreitet und
sogar auch noch die per–
sönlichen Beurteilungen
vor! iest, der handelt ge–
gen eine pädagogische
Grundregel: Er belastet
die schwächeren Schü–
ler und stört das gegen-
seitige
Vertrauensver-
hältnis
sowohl
der
Schüler zu ihm als auch
der Schüler untereinan–
der.
TIPS FURS
TIPPEN
t1
Unsere Tochter Ida
möchte gerne Ma–
schinenschreiben
lernen. Aber nach
Auskunft des Rek–
tors ist an unse-
rer Hauptschule
J
für Schreibmaschi–
nen kein Geld da ,
Nur Schüler, die
ihre eigene Kof–
fer- oder Reise–
schreibmaschine
mit in die Schule
bringen, erhalten
diesen Unterricht.
Wir haben zu Hause
eine große Büro–
maschine, aber
die kann Ida nicht
schleppen. Jetzt
verlangt man von
ihr, daß sie statt
Maschinenschreiben
eben ein anderes
Wahlpflichtfach
sich aussucht. Muß
sie wirklich auf'
die Ausbildung an
der Schreibma–
schine verzi chten?
U. Becker - K.
Ein ganz klares Nein!
Maßgebend dafür ist Ar–
tikel 40 Absatz 2 des
Volksschulgesetzes.
Er
bestimmt
unmißver–
ständlich, daß der Trä–
ger des Schulaufwandes
(die Gemeinde oder der
Schulverband) die für
den Betrieb der Schule
notwendigen Lehrmittel
bereitstellen muß. Ma–
schinenschreiben
ist
Wahlpflichtfach in den
Jahrgangsstufen 8 und 9
der Hauptschule und
kann ferner als Wahl–
fach gewählt werden.
Infolgedessen
kommt
der Schulaufwandsträger
nicht daran vorbei, die
notwendigen
Schreib–
maschinen anzuschaffen.
Da beißt die Maus kei–
nen Faden ab.
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