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Viele Eitern haben Schulproblerne

Von der Haupt- in

die Realschule

v

Mein Sohn will

nach der Haupt–

schule noch die

Realschule be–

suchen. Ist dieser

Übertritt möglich?

Wenn ja, welche

Voraussetzungen

müssen erfüllt

sein?

W. Eberhard - A.

Von der 9. Klasse Haupt–

schule führen zwei We–

ge in die 10. )<lasse

Realschule :

1. Ohne Aufnahmeprü–

fung

darf eintreten,

wer den qualifizieren–

den Hauptschulabschluß

nachweist, an der Ab–

schlußprüfung in Eng–

lisch teilgenommen und

in diesem Fach und in

Mathematik mindestens

Note 2, in den übrigen

Prüfungsfächern minde–

stens Note 4 erreicht

hat. Der Notendurch–

schnitt folgender Fächer

darf insgesamt .nicht

schlechter als 2,0 sein :

Religionslehre, Deutsch,

Englisch, Geschichte, Erd–

kunde, allgemeine Ar–

beitslehre, Sozialkunde,

Mathematik, Physi k/Che–

mie, Biologie und - bei

Aufnahme in die Wahl–

pflichtfächergruppe I der

Realschule- Technisches

Zeichnen.

2. Wer mit seinem qua–

lifizierenden Abschluß

unter die obengenann–

ten

Notenschwellen

rutscht, kann über eine

Aufnahmeprüfung den

Weg in die 10. Jahr–

gangsstute der Realschu–

le finden.

An einigen Realschulen

sind zur Erleichterung

des

Übergangs'

für

Hauptschüler mit quali–

fizierendem

Abschluß

besondere 10. Klassen

eingerichtet, deren Lehr–

plan in bestimmten Fä–

chern an den Lehrplan

der Hauptschule an–

schließt. Die besonde–

ren 10. Realschulklassen

werden im Rahmen der

Wahlpflichtfächergruppe

111

geführt und bereiten

vor allem auf musisch–

gestaltende, handwerk–

liche oder soziale Be–

rufsfelder vor. Die Vor–

anmeldung ist in jedem

Fall bis zum 15. Juni

von den Erziehungsbe–

rechtigten

über den

Rektor der Hauptschule

an den Ministerialbeauf–

tragten der Realschulen

zu richten. Die Eltern

erhalten

dann

eine

Nachricht, an welcher

Realschule sie ihr Kind

für den Besuch einer

besonderen 10. Klasse

anmelden können.

Faschings–

ferien?

J

Unter Bayerns

Ferientagen im

Jahre 1978 haben

Sie im letzten

S

&

W möchte helfen.

Mit amtlichen Informationen

montag und Fa–

schingsdienstag

aufgeführt. Ist

das kein Druck–

fehler? Fällt an

diesen Tagen der

Unterricht wirk–

lich ersatzlos

aus?

Klasse

9

c -

Hauptschule in M.

jein. Regelrechte "Fa–

schingsferien" gibt es

zwar nicht, die meisten

Schüler können aber

trotzdem damit rech–

nen. Jm einzelnen sieht

es so aus: An den Be–

rufsschulen ist am Ro–

senmontag ausnahmslos

der stundenplanmäßige

Unterricht voll zu hal–

ten. Aber an Grund-,

Haupt- und Sonderschu–

len, an Wirtschafts-,

Fachober- und Realschu–

len sowie an Gymna–

sien und Kollegs mit 6-

Tage-Woche fällt am

gleichen Tag der Unter–

richt aus, und zwar er–

satzlos. Schulen mit S–

Tage-Woche hingegen

holen die am Rosen-

montag

ausgefallenen

Stunden nach - mög–

lichst am Samstag, dem

11 . 2. 1978.

Jetzt zum Faschings–

dienstag: Ob hier der

normale Unterricht statt–

findet, ersatzlos ausfällt

oder durch eine sonsti–

ge schulische Veranstal–

tung abgelöst wird, liegt

ganz im freien pädago–

gischen Ermessen von

Schulleiter und Lehrer–

konferenz, und zwar

grundsätzlich aller Schu–

len.

Nit

V

mööglich

Bei der letzten

Zeugnisausgabe hat

der Lehrer in der

Klasse meines Soh–

nes die Noten

jedes einzelnen

Schülers laut vor–

gelesen. Dabei hat

er nicht einmal

die persönlichen

Beurteilungen

ausgelassen. Das

war für viele

Kinder recht pein–

lich. Ist so etwas

überhaupt zu–

lässig?

S~

Schrattel - P.

Es gibt zwar keinen Pa–

ragraphen in der Schul–

ordnung, der das aus–

drücklich

verbietet,

wohl aber widerspricht

es ihrem Geist. Wer die

Noten der einzelnen

Schüler vor der ganzen

Klasse ausbreitet und

sogar auch noch die per–

sönlichen Beurteilungen

vor! iest, der handelt ge–

gen eine pädagogische

Grundregel: Er belastet

die schwächeren Schü–

ler und stört das gegen-

seitige

Vertrauensver-

hältnis

sowohl

der

Schüler zu ihm als auch

der Schüler untereinan–

der.

TIPS FURS

TIPPEN

t1

Unsere Tochter Ida

möchte gerne Ma–

schinenschreiben

lernen. Aber nach

Auskunft des Rek–

tors ist an unse-

rer Hauptschule

J

für Schreibmaschi–

nen kein Geld da ,

Nur Schüler, die

ihre eigene Kof–

fer- oder Reise–

schreibmaschine

mit in die Schule

bringen, erhalten

diesen Unterricht.

Wir haben zu Hause

eine große Büro–

maschine, aber

die kann Ida nicht

schleppen. Jetzt

verlangt man von

ihr, daß sie statt

Maschinenschreiben

eben ein anderes

Wahlpflichtfach

sich aussucht. Muß

sie wirklich auf'

die Ausbildung an

der Schreibma–

schine verzi chten?

U. Becker - K.

Ein ganz klares Nein!

Maßgebend dafür ist Ar–

tikel 40 Absatz 2 des

Volksschulgesetzes.

Er

bestimmt

unmißver–

ständlich, daß der Trä–

ger des Schulaufwandes

(die Gemeinde oder der

Schulverband) die für

den Betrieb der Schule

notwendigen Lehrmittel

bereitstellen muß. Ma–

schinenschreiben

ist

Wahlpflichtfach in den

Jahrgangsstufen 8 und 9

der Hauptschule und

kann ferner als Wahl–

fach gewählt werden.

Infolgedessen

kommt

der Schulaufwandsträger

nicht daran vorbei, die

notwendigen

Schreib–

maschinen anzuschaffen.

Da beißt die Maus kei–

nen Faden ab.

••••••••

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Redaktion

SCHULE&WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi·

ger Absender–

angabe wird

beantwortet.

S & W behan–

delt Ihre Zu–

schrift ver–

traulich. Bei

der Veröffent–

lichung wer–

den Name

und Adresse geändert.