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Behinderte:

Integration

clunh

Kooperation.

S.

5

Freiwillige

10.

Klasse:

Die

ersten Absolventen.

S. 15

INHALT

November

1995

SCHULKREUZ Kultusminister Zehetmair zur neuen gesetzlichen Regelung KOOPERATION Behinderte und nichtbehinderte Kinder lernen gemeinsa~ VERKEHRSERZIEHUNG Neue Wege in der Radfahrausbildung MODELLVERSUCH Lehre und Fachhochschulreife in einem Ausbildungsgang GASTSCHÜLER Tschechische Gymnasiasten in Weiden HAUPTSCHULE Die Freiwillige 10. Klasse - Bilanz nach dem ersten Jahr GRUNDSCHÜLER Ein Projekt gegen Herz-Kreislauf- Erkrankungen THEMENVERZEICHNIS SCHULE oktue//1995

RUBRIKEN

IMPRESSUM RAT &AUSKUNFT 2 5 10 11 13 15 16 20 2 8 KURZNACHRICHTEN 18

IMPRESSUM

HERAUSGEBER: Boyarisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus,

Wissenschaft und Kunst, 80327 München

SEKRETARIAT: Tel. 089/2186-1513, Fax 2186-1803

REDAKTION: Winfried Karl(verantw.}, Kurt Finkenzeller, Anita Groß

FOTOS: E. Auth, R: Basty,

A.

Bohnenstengel,

A.

Find, H. Geiß, E. Haider,

Th. Hartwig, W. Leupold, B. Meyer,

A.

Witt ILLUSTRATIONEN: B. Fasshag

DRUCK: maul-belser, Nürnberg, Breslauer Str. 300

GESTALTUNG: Bauers Büro

Die Zeitschrift wird kostenlos über die Schulen an die Eitern verteilt.

Gedruckt auf Recycling-Papier

L

iebe Elternl Nach allem,

was in den letzten Mo–

naten über das Kreuz in

Bayerns Schulen zu lesen

und zu hören war, werden

Sie sich fragen, warum die–

ses Thema in der Elternzeit–

schrift des Kultusministeri–

ums nun noch einmal aufge–

griffen wird.

Der Anlaß ist ebenso na–

heliegend wie _aktuell: Die

Bayerische Staatsregierung

hat dem Landtag einen von

meinem Haus erarbeiteten

Konfli

löst

Gesetzentwurf vorgelegt, der

das Anbringen von Kreuzen

in den Klassenräumen der

öffentlichen Volksschulen re–

geln soll, und ich halte es für

meine Aufgabe als Kultusmi–

nister, Sie_auf diesem Wege

über Hintergründe, Bedeu–

tung und Tragweite dieses

Gesetzes zu infor–

mieren. Vor allen Din-

gen aber muß und

will ich mich zu dem

immer wieder laut ge–

wordenen Vorwurf äu–

ßern, die Bayerische

Staatsregierung

miß–

achte mit dieser Initiati-

ve eine Entscheidung

des Bundesverfassungs–

gerichts. Das Gegenteil

ist der Fall.

Wie Sie wissen, gab

der Erste Senat des höch–

sten deutschen Gerichts im

Mai dieses Jahres einer Ver–

fassungsbeschwerde - statt

und erklärte den bis dahin

geltenden

§

13Abs. 1Satz 3