

ausgebildet“, so Eisenreich. Diese
Lehrkräfte sind an allen Schularten
in allen Regierungsbezirken tätig.
Sie beraten und unterstützen die
Schulen bei der Weiterentwicklung
der Kooperation zwischen Schule
und Eltern und bieten Fortbildungen
für Lehrkräfte in diesem Bereich
an.
Sylvie Schnaubelt
,
KESCH-Ansprech-
partnerin für die
Realschulen in
Oberbayern-Ost,
erzählt: „Ich habe
beim Projekt KESCH
die Chance gesehen, dass Schüler,
Lehrkräfte und Eltern noch besser
zusammenarbeiten können, um
gemeinsam Lösungen für die an
uns gestellten Herausforderungen
zu finden.“ An ihrer eigenen Schule
hat Schnaubelt, die zugleich Kon- rektorin an der Dominik-Brunner- Realschule in Poing ist, gemeinsam mit der ganzen Schulfamilie einKonzept für die Schule umgesetzt:
„In einer internen Evaluation haben
wir zunächst einmal mit Eltern,
Lehrkräften und Schülern geklärt,
was bei uns gut läuft und wo es
Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
Auf dieser Basis entscheiden wir –
auch mithilfe von digitalen
Abfragen. Im Moment plant die
Schulleitung gemeinsam mit
Elternvertretern, Lehrkräften und
den Schülersprechern unseren
neuen Pausenhof. Außerdem
haben wir den Elternsprechtag
zu einem ‚Miteinand-reden-Tag‘
weiterentwickelt. Das bedeutet,
dass Eltern und Lehrer nicht über,
sondern mit den Kindern sprechen.“
Wichtig ist dabei, dass es keine
Patentrezepte gibt. Jede Schule
kann ihren eigenen Weg in der
Elternarbeit finden, je nach den
Wünschen und Gegebenheiten
vor Ort. „Bei uns an der Grund- schule der Vielfalt und Toleranz in Regensburg gibt es einen relativ hohen Anteil von Kindern mitMigrationsgeschichte“, berichtet
Christiane Kiefer, die auch
KESCH-Ansprechpartnerin für
die Grundschulen in der Oberpfalz
ist. „Deshalb ist es bei uns zum
Beispiel wichtig, dass wir zu
den Eltern dieser Kinder erst
einmal Vertrauen aufbauen
und sie sensibel an die Schule
heranführen. Ganz praktisch
geht es zum Beispiel darum, Kon-
takt zu Übersetzern herzustellen,
damit die Kommunikation leichter
wird.“
Im Münchner Umland gibt es
wieder andere Prioritäten: „Wir
befinden uns im S-Bahn-Bereich
München. Väter und Mütter
unserer Schüler sind größtenteils
ganztägig in der Arbeit. Deshalb
haben wir flexible Sprechzeiten
eingeführt. Außerdem haben
wir über eine selbst entwickelte
Schul-App die Möglichkeit ge-
schaffen, dass Eltern auch über
das Handy oder Tablet Informa-
tionen der Schule empfangen
oder auch Krankmeldungen
an die Schule senden können“,
ergänzt Sylvie Schnaubelt.
So hat jede Schule ihre eigenen
Rahmenbedingungen, die in das
Konzept zur Erziehungspartner-
schaft einfließen, das die Schulen
nach den Vorgaben des Bayeri-
schen Erziehungs- und Unter-
richtsgesetzes entwickelt haben.
Klassenelternversammlung
Mitgestaltung ist nicht auf die
gewählten Elternvertreter be-
schränkt, sie kann von allen Eltern
wahrgenommen werden. Eine gute
RECHTE DES ELTERNBEIRATS
Der Elternbeirat hat in bestimmten
Bereichen das Recht auf Mitbestimmung,
d. h. der Schulleiter kann nur mit seiner
Zustimmung entscheiden. Das betrifft
beispielsweise die Entscheidung über
einen unterrichtsfreien Tag oder die Ent-
scheidung über die Durchführung von
Schullandheim-Aufenthalten, Schulski-
kursen und Studienfahrten, sofern sie in
den einzelnen Schularten vorgesehen
sind. Das betrifft auch die Entscheidung
über Grundsätze der Festlegung der
Unterrichtszeiten oder die Entscheidung
über das Konzept zur Verwendung der
zusätzlichen flexiblen Intensivierungs-
stunden am Gymnasium. Nicht zuletzt
hat der Elternbeirat beispielsweise in der
Grundschule das Recht auf Mitbestimmung
beim Ersatz des Zwischenzeugnisses durch
ein dokumentiertes Lernentwicklungsge-
spräch. Auch viele andere Entscheidungen
sind im Benehmen oder in Abstimmung
mit dem Elternbeirat zu treffen.
8 | Schule & wir |
Schule aktiv mitgestalten – So können sich Eltern engagieren