Sobald ein Schüler die Jahrgangsstufe 10 abgeschlossen
hat, endet die Beförderungspflicht des Schulaufwands-
trägers. Gymnasiasten und Berufsfachschüler ab der
Jahrgangsstufe 11, Fachoberschüler, Berufsoberschüler
undTeilzeit-Berufsschüler müssen sich ihre Monatskar-
ten selbst kaufen. Diese Einschränkung mag manchen
Eltern fragwürdig erscheinen, war aber nötig geworden,
um den steilen Kostenanstieg bei der Schülerbeförde-
rung abzubremsen.
Damit sich die finanzielle Belastung der Familie den-
noch in Grenzen hält, können auch ältere Schüler unter
bestimmtenVoraussetzungen einenTeil der Fahrtkosten
erstattet bekommen. Das geschieht immer dann, wenn
ein bestimmter Grenzbetrag überschritten wird. Seit
dem 1. 8. 2001 liegt er bei 660 DM pro Schuljahr.Wenn
die Beförderungskosten sämtlicher Kinder einer Fami-
lie, auch die der auswärts untergebrachten, diese 660
DM überschreiten, bekommen die Eltern jede Mark
darüber zurückerstattet. Die Familienbelastungsgrenze
entfällt ganz, wenn ein Schüler oder seine Eltern Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz
erhalten. In diesem Fall werden die Fahrtkosten in voller
Höhe erstattet. Gleiches gilt für Familien, die für drei
oder mehr Sprösslinge Kindergeld beziehen.Weiterhin
kostenfrei fahren Schüler, die aufgrund einer dauernden
Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind.
Das Bayerische
Kultusministerium
im Internet –
neueAdressen
Sonderregelungen
Die wichtigsten Bestimmungen
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Elternseite
Rat und Auskunft
Schülerseite
Schularten
Schulen in Bayern
Leistungskurse in Bayern
Bayerisches Realschulnetz
Gymnasialnetz Bayern
www.km.bayern.de/elternDas Angebot für Eltern – ständig ergänzt durch
aktuelle Informationen
www.km.bayern.de/a3/r9/rat/index.htmlAmtliche Antworten auf Anfragen von Eltern und
Schülern in schulischen Konfliktfällen
www.km.bayern.de/nav/schueler.htmlEine von Schülern für Schüler gestaltete Seite mit
interessanten Informationen
www.km.bayern.de/nav/start/schule.htmlAlle Schularten in Bayern auf einen Blick – mit
Informationen über Anforderungen, Aufnahmebe-
dingungen, Abschlüsse usw.
www.km.bayern.de/asp/suche1_neu.aspDie wichtigsten Informationen über jede
einzelne Schule in Bayern (Adresse, Telefon-
nummer, E-Mailadresse u.a.)
www.km.bayern.de/asp/suche.aspEine Suchmaschine für alle Leistungskurse K12
und K13 in Bayern
www.realschule.bayern.deAlle Informationen zur Realschule in Bayern
www.gymnasium.bayern.deAlle Informationen zum Gymnasium in Bayern (ab 2002)
www.km.bayern.de
Einen Beförderungsan-
spruch zur Pflichtschule
bzw. zur nächstgelegenen
Schule haben
Volksschüler u. Förderschüler
Schüler von Berufsschulen
mit Vollzeitunterricht
Schüler von Real- u. Wirt-
schaftsschulen, Gymnasien,
Berufsfachschulen (außer
Teilzeitform) bis zum
Abschluss der 10. Klasse.
Voraussetzungen:
- Die Schule ist öffentlich
oder staatlich anerkannt.
- Es handelt sich um Pflicht-
oder Wahlpflichtunterricht.
- Der Schulweg ist länger als
zwei Kilometer (1. bis 4.
Klasse) bzw. länger als drei
Kilometer (5. bis 10. Klasse).
Schüler von öffentlichen
oder staatlich anerkannten
Schulen (einschließlich Fach-
oberschulen und Berufsober-
schulen), die wegen einer
dauernden Behinderung auf
eine Beförderung angewie-
sen sind, haben unabhängig
von Jahrgangsstufe und
Entfernung Anspruch auf
eine kostenlose Beförderung.
Keinen Beförderungs-
anspruch haben ...
Schüler von Gymnasien,
Berufsfachschulen und Wirt-
schaftsschulen ab der 11.Klasse.
Fachoberschüler, Berufs-
oberschüler und Teilzeit-
berufsschüler.
Zur Vermeidung von Härte-
fällen gilt hier:
- Zuschuss bei Überschreiten
der Familienbelastungsgrenze
(mehr als 660 DM Fahrt-
kosten pro Schuljahr für alle
Kinder zusammen).
- Erstattung der Fahrtkosten,
wenn Schüler oder Eltern
Sozialhilfe beziehen.
- Erstattung der Fahrtkosten,
wenn die Familie Kindergeld
für drei oder mehr Kinder
bezieht.
foto: bertram wagner
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