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Sobald ein Schüler die Jahrgangsstufe 10 abgeschlossen

hat, endet die Beförderungspflicht des Schulaufwands-

trägers. Gymnasiasten und Berufsfachschüler ab der

Jahrgangsstufe 11, Fachoberschüler, Berufsoberschüler

undTeilzeit-Berufsschüler müssen sich ihre Monatskar-

ten selbst kaufen. Diese Einschränkung mag manchen

Eltern fragwürdig erscheinen, war aber nötig geworden,

um den steilen Kostenanstieg bei der Schülerbeförde-

rung abzubremsen.

Damit sich die finanzielle Belastung der Familie den-

noch in Grenzen hält, können auch ältere Schüler unter

bestimmtenVoraussetzungen einenTeil der Fahrtkosten

erstattet bekommen. Das geschieht immer dann, wenn

ein bestimmter Grenzbetrag überschritten wird. Seit

dem 1. 8. 2001 liegt er bei 660 DM pro Schuljahr.Wenn

die Beförderungskosten sämtlicher Kinder einer Fami-

lie, auch die der auswärts untergebrachten, diese 660

DM überschreiten, bekommen die Eltern jede Mark

darüber zurückerstattet. Die Familienbelastungsgrenze

entfällt ganz, wenn ein Schüler oder seine Eltern Hilfe

zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz

erhalten. In diesem Fall werden die Fahrtkosten in voller

Höhe erstattet. Gleiches gilt für Familien, die für drei

oder mehr Sprösslinge Kindergeld beziehen.Weiterhin

kostenfrei fahren Schüler, die aufgrund einer dauernden

Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind.

Das Bayerische

Kultusministerium

im Internet –

neueAdressen

Sonderregelungen

Die wichtigsten Bestimmungen

Elternseite

Rat und Auskunft

Schülerseite

Schularten

Schulen in Bayern

Leistungskurse in Bayern

Bayerisches Realschulnetz

Gymnasialnetz Bayern

www.km.bayern.de/eltern

Das Angebot für Eltern – ständig ergänzt durch

aktuelle Informationen

www.km.bayern.de/a3/r9/rat/index.html

Amtliche Antworten auf Anfragen von Eltern und

Schülern in schulischen Konfliktfällen

www.km.bayern.de/nav/schueler.html

Eine von Schülern für Schüler gestaltete Seite mit

interessanten Informationen

www.km.bayern.de/nav/start/schule.html

Alle Schularten in Bayern auf einen Blick – mit

Informationen über Anforderungen, Aufnahmebe-

dingungen, Abschlüsse usw.

www.km.bayern.de/asp/suche1_neu.asp

Die wichtigsten Informationen über jede

einzelne Schule in Bayern (Adresse, Telefon-

nummer, E-Mailadresse u.a.)

www.km.bayern.de/asp/suche.asp

Eine Suchmaschine für alle Leistungskurse K12

und K13 in Bayern

www.realschule.bayern.de

Alle Informationen zur Realschule in Bayern

www.gymnasium.bayern.de

Alle Informationen zum Gymnasium in Bayern (ab 2002)

www.km.bayern.de

Einen Beförderungsan-

spruch zur Pflichtschule

bzw. zur nächstgelegenen

Schule haben

Volksschüler u. Förderschüler

Schüler von Berufsschulen

mit Vollzeitunterricht

Schüler von Real- u. Wirt-

schaftsschulen, Gymnasien,

Berufsfachschulen (außer

Teilzeitform) bis zum

Abschluss der 10. Klasse.

Voraussetzungen:

- Die Schule ist öffentlich

oder staatlich anerkannt.

- Es handelt sich um Pflicht-

oder Wahlpflichtunterricht.

- Der Schulweg ist länger als

zwei Kilometer (1. bis 4.

Klasse) bzw. länger als drei

Kilometer (5. bis 10. Klasse).

Schüler von öffentlichen

oder staatlich anerkannten

Schulen (einschließlich Fach-

oberschulen und Berufsober-

schulen), die wegen einer

dauernden Behinderung auf

eine Beförderung angewie-

sen sind, haben unabhängig

von Jahrgangsstufe und

Entfernung Anspruch auf

eine kostenlose Beförderung.

Keinen Beförderungs-

anspruch haben ...

Schüler von Gymnasien,

Berufsfachschulen und Wirt-

schaftsschulen ab der 11.Klasse.

Fachoberschüler, Berufs-

oberschüler und Teilzeit-

berufsschüler.

Zur Vermeidung von Härte-

fällen gilt hier:

- Zuschuss bei Überschreiten

der Familienbelastungsgrenze

(mehr als 660 DM Fahrt-

kosten pro Schuljahr für alle

Kinder zusammen).

- Erstattung der Fahrtkosten,

wenn Schüler oder Eltern

Sozialhilfe beziehen.

- Erstattung der Fahrtkosten,

wenn die Familie Kindergeld

für drei oder mehr Kinder

bezieht.

foto: bertram wagner

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