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Schönheitspreis?

Nach dem Zwischenzeugnis kam

es in unserer 7. Klasse Haupt–

schule zu einer heißen Diskus–

sion: Es ging um die Notenge–

bung bei zwei Mitschülern, die

in Biologie zwischen 2 und 3

gestanden waren. Bei dem einen

Klassenkameraden gab der

saubere Hefteintrag den Aus–

schlag zur Note 2; der andere

erhielt statt der erhofften 2

eine 3, weil seine Heftführung

recht schlampig war. Was ist

nun wichtiger für die Note:

Ordentliche Einträge oder ob

man etwas kann?

Herbert S. - U.

Art.

31

Abs.

3

Satz

2

des Bayerischen Ge–

setzes über das Erziehungs- und Unter–

richtswesen (BayEUG) legt fest, daß bei

derErteilungvon Zeugnissen "die ge–

samten Leistungen eines Schülers" zu be–

rücksichtigen sind. Unterrichtsergebnisse

in ordentlicher, übersichtlicher und gut

lesbarer Form zu

~apier

zu bringen, ge–

hört zu den Zielen schulischen Lernens.

Ein sauberer Hefteintrag stellt somit eine

Leistung dar, deren Bewertung durchaus

gerechtfertigt ist. Die Art der Heftführung

kann also, bei sonst gleichen Leistungen,

im Grenzbereich zwischen zwei Noten

für den einen Schüler eine bessere, für

den anderen eine schlechtere Zeugnisno–

te zur Folge haben.

HERAUSGEBER:

Bayerisches

Staatsministerium

SCHULE

aktuell

beantwortet Leserfragen

Umzug

In unserem

Gy~nasium

wurde

kürzlich die Hausdruckerei vom

1. Stock in den Keller ver–

legt. Im Rahmen des Unter–

richts in Kunsterziehung mußte

mein Sohn mit seinen Kameraden

aus der 7. Klasse das gesamte

Inventar über die Treppen nach

unten schleppen. Ist es denn

erlaubt, Schüler als Möbel–

packer einzusetzen? Zu allem

Überfluß hat mein Sohn während

der Arbeiten seine nagelneue

Jacke mit Druckerschwärze

"verziert".

Sabine B. - H.

Zum Unterrichtsalltag gehört es, daß

Schüler dazu herangezogen werden, Ge–

genstände wie Sportgeräte oder Hocker

für den Zeichenunterricht im Freien zu

transportieren. Dies ist den Schülern ge–

wiß zuzumuten. Dagegen ist es sicherlich

nicht angebracht, wenn Schüler als Heus–

meistergehilfen eingesetzt oder gar mls

Speditionsarbeiter beschäftigt werden.

REDAKTION:

FOTOS:

Geheimniskrämer

Unsere Tochter hat an ihrem

Gymnasium einen Chemielehrer,

der nach einer Schulaufgabe

auch die Aufgabenblätter

wieder einsammelt; wenn die

Arbeit herausgegeben wird, be–

kommen die Schüler das Auf–

gabenblatt gar nicht mehr in

die Hand. Die Eltern erhalten

also nur Einblick in die kor–

rigierte Schulaufgabe. Wir

haben den Lehrer gebeten, uns

die Angabenblätter auszuhän–

digen, doch er bleibt bei

seiner Geheimniskrämerei.

Klaus K. - A.

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§47

Abs.

2

Satz 1 der Schulordnung für

die Gymnasien in Bayern bestimmt, daß

die Schüler die Aufgaben "zur Kennt–

nisnahme·durch die Erziehungsberechtig–

ten" mit nach Hause erhalten. Damit sol–

len die Eitern Gelegenheit erhalten, sich

ein Bild vom Leistungsstand ihres Kindes

zu machen und gegebenenfalls die Be–

wertung der Arbeit zu kontrollieren; dies

setzt voraus, daß Aufgabe und Aufga–

bentext vorliegen. Auch für die häusliche

Nacharbeit ist der Aufgabentext unver–

zichtbar. Es ist daher von dem Grundsatz

auszugehen, daß den Schülern auch die

Aufgabentexte mit nach Hause zu

geben sind.

ZEICHNUNGEN:

Michaela Bauer

Klaus Baumann

~

Die Zeitschrift für Eltern

und Schüler in Bayern

für Unterricht und Kultus

Salvatorstraße 2

Winfried Karl (verantw.)

Karl Hans Grüneuer

Wilhelm Kürzeder

Günter Wallner

SEKRETARIAT:

Bayerische.r Landtag

M. Biegert-Simm

Bundesbildstelle Bann

Landesbildstelle Berlin

Ch. Pilger-Feiler

Gemeinde Prien

8000 München 2

Nachdruck mit Quellenangabe

(2 Belegexemplare) gestattet.

Die Zeitschrift wird kostenlos Ober

die SchUier an die Ellern verteilt.

Tel. Nr. 089/2186-307

LAYOUT:

Roland Schneider

J.

Roeder

VWWolfsburg

Stadt Würzburg

DRUCK:

Bruckmann München

Nymphenburger Str. 86

SCHULE

aktuell

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