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Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 sind die amtlichen
Regelungen verbindliche Grundlage in den Schulen.
Rechtschreibreform
ls im Februar dieses Jahres der
Rat für deutsche Rechtschrei-
bung seine „Empfehlungen“
zur vorläufig endgültigen
Festlegung der deutschen Orthographie
vorstellte, wurde es noch mal richtig
spannend. Wie würden die Kultusminister
der deutschen Länder reagieren? Eigent-
lich hätte die Übergangsfrist für die Schu-
len in ganz Deutschland zum August 2005
ablaufen sollen. Für diese Zeit war verein-
bart worden, alte Schreibweisen zwar als
„überholt“ zu kennzeichnen, aber nicht
als Fehler zu werten.
Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten
jedoch beschlossen, diese Frist bis auf Wei-
teres zu verlängern, um dem Rechtschreib-
rat ausreichend Gelegenheit zu geben, An-
passungen und begrenzte Modifizierungen
der 1996 eingeführten neuen deutschen
Rechtschreibregeln zu erarbeiten.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung
war bereits 2004 ins Leben gerufen wor-
den, um einzelne Bereiche des Regel-
werks nochmals zu überprüfen. Damit
wollte man die Akzeptanz vor allem bei
den Erwachsenen verbessern, die sich
mit manchen Neuregelungen einfach
nicht anfreunden konnten.
Die zweijährige Arbeit des Recht-
schreibrats hat sich gelohnt: Es wurde
einiges angeglichen und vereinfacht,
manches Vertraute zumindest als
Schreibalternative wieder zugelassen
(vgl. Kasten unten).
A
Die Vorschläge
des Rechtschreibrats
beziehen sich im
Wesentlichen auf
vier Bereiche:
1. Getrennt- und
Zusammenschreibung
Man schreibt Wortverbin-
dungen wieder zusam-
men, wenn…
¢
die Selbständigkeit
eines Teils einer Zusam-
menfügung verblasst ist.
Dies betrifft die folgenden
Beispiele
auf einen Blick
11 Zusammensetzungen:
eislaufen, kopfstehen, leid-
tun, nottun, standhalten,
stattfinden, stattgeben,
statthaben, teilhaben, teil-
nehmen, wundernehmen
¢
ein so enger Zusam-
menhang zwischen zwei
Elementen besteht, dass
sie als zusammengehörig
empfunden werden, z.B.
auseinandersetzen
(für:
diskutieren, untersuchen)
¢
sich durch die Kombi-
nation eine neue Gesamt-
bedeutung ergibt,
z.B.
schwerfallen
(im Un-
terschied zu: schwer fal-
len, stürzen).
Ein wichtiges Kriterium ist
dabei jeweils ein zusam-
menfassender Wortakzent
auf dem ersten Bestand-
teil der Verbindung.
Verbindungen aus Verb
und Verb darf man alter-
nativ wieder zusammen-
schreiben, wenn eine
übertragen gebrauchte
Kombination entsteht,
z.B.
in der Schule sitzen-
bleiben.
2. Groß- und
Kleinschreibung
In Verbindungen aus No-
men und Verb schreibt
man wieder klein, wenn…
¢
die Wortart nicht
geklärt ist, z.B.
bankrott-
gehen
(im Unterschied zu:
in den Bankrott gehen)
¢
der erste Bestandteil
nicht substantivisch ver-
wendet wird, z.B.
sich zu ei-
gen machen
.
Groß schreiben darf man
jetzt wieder:
¢
feste Adjektiv-Substan-
tivfügungen mit neuer
Gesamtbedeutung,
z.B.
Schwarzes Brett
¢
die Anrede im Brief,
z.B.
Du, Ihr
.
Mehr Alternativen