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Eine profunde Ausbildung

ist die Basis für den berufli-

chen Erfolg. Das weiß jeder. Jeder weiß aber auch, dass

eine Ausbildung große finanzielle Belastungen mit

sich bringt. Doch in vielen Fällen hilft der Staat mit

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungs-

gesetz, kurz BAföG genannt. Damit

sollen Schüler oder Studenten die

Möglichkeit erhalten, unabhängig

von ihrer sozialen und wirtschaftli-

chen Situation eine Ausbildung zu

absolvieren, die ihren Fähigkeiten

und Interessen entspricht

*

.

Ob die Ausbildung nach dem

BAföG gefördert werden kann,

hängt imWesentlichen von drei

Faktoren ab: Erstens, ob die Ausbil-

dung überhaupt förderungsfähig ist,

zweitens, ob der Schüler die persön-

lichenVoraussetzungen erfüllt, und

drittens, ob der finanzielle Bedarf

nicht durch eigenes Einkommen

undVermögen bzw. das Einkom-

men des Ehegatten und der Eltern

gedeckt werden kann.

Ausbildungsförderung zahlt der

Staat für den Besuch von

weiterführenden allgemein bilden-

den Schulen ab der 10. Klasse;

Berufsfachschulen, einschließlich

aller Formen der beruflichen

Grundbildung ab der 10. Klasse;

Fachoberschulen, deren Besuch

keine abgeschlossene Berufsausbil-

dung voraussetzt;

Berufsfachschulen und Fachschu-

len, deren Besuch keine abgeschlos-

sene Berufsausbildung voraussetzt,

sofern sie in einem zumindest zwei-

jährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden

Abschluss vermitteln;

Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene

Berufsausbildung voraussetzt;

Abendrealschulen,Abendgymnasien und Kollegs

einschließlich Berufsoberschulen;

Akademien bzw. Fachakademien;

Hochschulen.

Schüler, die eine der in den ersten drei Punkten ge-

nannten Schulen besuchen, erhalten allerdings nur

dann eine Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern

wohnen und ihre auswärtige Unterbringung notwen-

dig ist. Hier kommt es auf das kleineWörtchen not-

wendig an.Als notwendig gilt z.B. die auswärtige Un-

terbringung, wenn von derWohnung der Eltern aus

eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte z.B.

wegen der Entfernung nicht erreichbar ist.

Voraussetzung ist zunächst die deutsche Staatsbürger-

schaft.Aber auch wer diese nicht besitzt, kann in be-

stimmten Fällen dennoch in den Genuss der Förde-

Stipendium für

Hochbegabte

Wenn Kinder in der Ausbildung stehen,müssen Eltern

oft tief in dieTasche greifen.Doch in vielen Fällen greift

der Staat den Familien finanziell unter die Arme.

Geld für guteAusbildung

In Bayern wird besonders be-

gabten Studierenden ein Sti-

pendium gewährt, die aller-

dings noch während ihrer

Schulzeit vorgeschlagen wur-

den. Voraussetzung dafür ist

zuerst einmal, dass man die

Hoch- bzw. Fachhochschul-

reife im Freistaat Bayern er-

worben und in den Abschluss-

klassen und der Abschluss-

prüfung herausragende Leis-

tungen erzielt hat. Darüber

hinaus muss man sich einer

mündlichen Prüfung beim

Ministerialbeauftragten unter-

ziehen. Für das Stipendium in

Frage kommen auch Absol-

venten der Kollegs und Abend-

gymnasien sowie Berufstätige,

die die Begabtenprüfung ab-

gelegt haben.

Die Hochbegabtenförderung,

die als Zuschuss gewährt wird,

erhalten Studenten, die eine

wissenschaftliche Hochschule,

Kunsthochschule oder Fach-

hochschule in Deutschland

besuchen. Unter bestimmten

Voraussetzungen erstreckt

sich das Stipendium auch auf

ein teilweises Studium im

Ausland. Die Höhe des mo-

natlichen Zuschusses beträgt

gegenwärtig 407 bzw. 486

Euro, je nachdem, ob man bei

seinen Eltern wohnt oder nicht.

Ein eigenes Einkommen oder

das des Ehepartners wird bei

der Berechnung des Stipendi-

ums mit berücksichtigt.

WelcheAusbildung

wird gefördert?

illustration: bengt fosshag

– 2 02

4

z

E

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Weitere Einzelheiten finden sich in einem Merkblatt, das über die Redaktion bezogen werden

kann, oder unter: www.wissenschaftsministerium.bayern.de/foerderung/begabte.html