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Schlussgong

Meine Tochter be–

sucht die 3 . Klasse

Grundschule . In den

letzten Jahren kam

es immer wieder vor,

dass sie den Bus ver–

passte , da der Leh–

rer die Schüler zu

spät aus dem Unter –

richt entließ. Ein–

mal rief die Schule

bei uns an und bat

uns , unsere Tochter

abzuholen . Da ich

nicht immer über ein

Auto verfüge , möchte

ich wissen , ob es

in diesem Fall nicht

Sache des Lehrers

wäre, für den Heim–

weg zu sorgen .

Erna M. - M.

Lehrkräfte haben den Unter–

richt rechtzeitig zu beenden,

so dass die Schüler die Mög–

lichkeit haben, den für den

Nachhauseweg eingesetzten

10 SCHULE

aktuell

Schulbus zu erreichen . Es be–

steht keine Verpflichtung der

Eltern, ihre Kinder, die aus vor–

genanntem Grund den Schul–

bus nicht erreichen, mit dem

Privatauto von der Schule ab–

zuholen . Es ist zudem Aufga–

be des Schulleiters, die Lehr–

kräfte dazu anzuhalten, den

Unterricht pünktlich zu begin–

nen und pünktlich zu beenden .

Punktabzug

Meine Tochter Katrin

besucht derzeit die

6 . Klasse Hauptschu–

le . Bei der letzten

Erdkundeprobe wurde

bei einem Recht –

schreibfehler ein

halber Punkt abgezo–

gen. Müssen Lehrer

denn wirklich so

kleinlich sein? Hier

sollte doch nur Wis –

sen überprüft wer –

den ! Darf der Lehrer

auf der Probearbeit

den Vermerk „Achte

Rat

&

Aus~

SCHULE aktuell beantwortet

auch auf die Recht–

schreibung !" anbrin–

gen und die Schüler

so noch zusätzlich

verunsichern?

Max S. - F .

Der Hinweis der Lehrkraft,

bei Probearbeiten in Sach–

fächern auf die Rechtschrei–

bung zu achten, berücksich–

tigt das Anliegen der Haupt·

schule, fächerübergreifend auf

die Pflege der deutschen Spra–

che zu afhten . Außerdem ge–

hört zur Uberprüfung erdkund–

lichen Wissens in g!\lwissem

Umfang auch die Uberprü–

fung rechtschriftl icher Kennt–

nisse. Der Abzug eines hal–

ben Punktes bei sinnentstel–

lenden Fehlern ist durchaus

gerechtfertigt.

Kopienflut

Wie allgemein bekannt

ist , herrscht bei

uns in Bayern Lern–

mittelfreiheit. Lei –

der gilt das nicht

für Kopien. Nachdem

ich drei Kinder im

schulpflichtigen

Alter habe , kommt da

Jahr für Jahr ein

ganz ordentlicher

Betrag zusammen . Für

welche Kosten müssen

wir Eltern eigent –

lich tatsächlich auf–

kommen? Und sind die

vielen Kopien über –

haupt notwendig?

Ilse G. - K.

Bei den Kosten für Kopien ist

zu unterscheiden zwischen

Kopien, die für die Hand des

Lehrers und zum Verbleib in

der Schule bestimmt sind,

z.B. Blätter für Probearbeiten,

und Kopien von nicht lernmit–

telfreien Arbeitsblättern . Die

Eltern haben nur die Kosten

für Letztere zu üuernehmen .

Zudem haben die Vervielfälti–

gungen lediglich eine Ergän–

zungsfunktion zu den vorhan–

denen Lehr- und Lernmitteln,

insbesondere zur Aktualisie–

rung des Unterrichts; sie dür–

fen die Schulbücher keines–

falls ersetzen . Aus Gründen

der Verwaltungsvereinfachung

ist es zulässig, dass die Schu–

le die Kopierkosten in Form

einer Pauschale erhebt.