Table of Contents Table of Contents
Previous Page  8 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 8 / 20 Next Page
Page Background

falscher Ton

An unserer Realschu–

le gibt es einen

Lehrer, der .uns

Schüler - wir besu–

chen eine 9. Klasse

- grundsätzlich nur

mit dem Familienna–

men anredet. Darüber

ärgert sich die

ganze Klasse. Müssen

wir das eigentlich

akzeptieren?

Fabian: R. - D.

8 SCHULE

aktuell

at

&

Au sku

SCHULE aktuell beantwortet LeE

Eine Regelung zu diesem Pro–

blem findet sich in der Schul–

ordnung natürlich nicht. Es

gehört im Grunde aber zum

guten Ton und einem gepfleg-

. ten Umgang miteinander,

daß Lehrer ihre Schüler mit

dem Vornamen ansprechen .

Sie lediglich mit dem Nachna–

men anzureden zeugt von ei–

ner wohl nicht mehr zeitge-

. mäßen pädagogischen Vor–

bildwirkung, die die Atmo–

sphäre innerhalb einer Klas–

sengemeinschaft kaum positiv

prägen wird.

Nachtermin

. Mich würde i nteres–

sieren, ob es ei–

gentlich Regelungen

dafür gibt, in wel–

chem Zeitraum eine

durch Krankheit ver–

säumte Schulaufgabe

nachgeschrieben wer-

. den muß. Kann der

Lehrer damit bis

kurz vor dem Halb–

jahreszeugnis war–

ten? Und welcher

Stoff darf bei einer

Nachholschulaufgabe

geprüft werden?

Petra S. - N.

Die Schulordnungen schrei–

ben lediglich vor, daß ein

Schüler, der einen angekün–

digten Leistungsnachweis mit

ausreichender Entschuldigung

versäumt, einen Nachtermin

erhält. Die Entscheidung über

Zeitpunkt und stoffliche Grund–

lage der Nachholschulaufga–

be liegt beim leweiligen Leh–

rer. Dieser darf dabei jedoch

nicht willkürlich handeln, son–

dern muß beachten, daß ei–

ne Schulaufgabe den Status

einer unterrichtsbegleitenden

Leistungskontrolle hat. Daher

soll sie immer möglichst bald

nachgeholt werden. Ein Zu–

warten bis zum Halbjahres–

zeugnis kommt nur in Aus–

nahmefällen in Betracht. Was

den Stoff angeht, so muß er

nicht unbedingt mit dem der

versäumten

Schulaufgabe

identisch sein, sondern richtet

sich nach dem jeweiligen Un–

terrichtsstand.

Keine Schikane

Unsere Tochter lei -

· det an schwerem

Asthma. Sie ist des–

wegen vom Sport–

unterricht, der in

den ersten beiden

Schulstunden statt–

findet, befreit, muß

aber trotzdem in

dieser Zeit anwesend

sein. Das Kind emp–

findet ein solches

'Absitzen' als reine

Schikane. Kann der

Schulleiter - es

handelt sich um ein

Gymnasium - hier

keine Ausnahmerege-

1ung treffen und un–

sere Tochter erst

zur dritten Stunde

erscheinen lassen?

Beate K. - L.

Laut

§

37 Abs. 1 der Schul–

ordnung für die Gymnasien

(GSO) kann der Schulleiter in

begründeten Fällen vom Un–

terricht in einzelnen Fächern,

und zwar in der Regel zeitlich

begrenzt, befreien. Für den

Sportunterricht gilt, daß die

PAicht zur Teilnahme nur in