falscher Ton
An unserer Realschu–
le gibt es einen
Lehrer, der .uns
Schüler - wir besu–
chen eine 9. Klasse
- grundsätzlich nur
mit dem Familienna–
men anredet. Darüber
ärgert sich die
ganze Klasse. Müssen
wir das eigentlich
akzeptieren?
Fabian: R. - D.
8 SCHULE
aktuell
at
&
Au sku
SCHULE aktuell beantwortet LeE
Eine Regelung zu diesem Pro–
blem findet sich in der Schul–
ordnung natürlich nicht. Es
gehört im Grunde aber zum
guten Ton und einem gepfleg-
. ten Umgang miteinander,
daß Lehrer ihre Schüler mit
dem Vornamen ansprechen .
Sie lediglich mit dem Nachna–
men anzureden zeugt von ei–
ner wohl nicht mehr zeitge-
. mäßen pädagogischen Vor–
bildwirkung, die die Atmo–
sphäre innerhalb einer Klas–
sengemeinschaft kaum positiv
prägen wird.
Nachtermin
. Mich würde i nteres–
sieren, ob es ei–
gentlich Regelungen
dafür gibt, in wel–
chem Zeitraum eine
durch Krankheit ver–
säumte Schulaufgabe
nachgeschrieben wer-
. den muß. Kann der
Lehrer damit bis
kurz vor dem Halb–
jahreszeugnis war–
ten? Und welcher
Stoff darf bei einer
Nachholschulaufgabe
geprüft werden?
Petra S. - N.
Die Schulordnungen schrei–
ben lediglich vor, daß ein
Schüler, der einen angekün–
digten Leistungsnachweis mit
ausreichender Entschuldigung
versäumt, einen Nachtermin
erhält. Die Entscheidung über
Zeitpunkt und stoffliche Grund–
lage der Nachholschulaufga–
be liegt beim leweiligen Leh–
rer. Dieser darf dabei jedoch
nicht willkürlich handeln, son–
dern muß beachten, daß ei–
ne Schulaufgabe den Status
einer unterrichtsbegleitenden
Leistungskontrolle hat. Daher
soll sie immer möglichst bald
nachgeholt werden. Ein Zu–
warten bis zum Halbjahres–
zeugnis kommt nur in Aus–
nahmefällen in Betracht. Was
den Stoff angeht, so muß er
nicht unbedingt mit dem der
versäumten
Schulaufgabe
identisch sein, sondern richtet
sich nach dem jeweiligen Un–
terrichtsstand.
Keine Schikane
Unsere Tochter lei -
· det an schwerem
Asthma. Sie ist des–
wegen vom Sport–
unterricht, der in
den ersten beiden
Schulstunden statt–
findet, befreit, muß
aber trotzdem in
dieser Zeit anwesend
sein. Das Kind emp–
findet ein solches
'Absitzen' als reine
Schikane. Kann der
Schulleiter - es
handelt sich um ein
Gymnasium - hier
keine Ausnahmerege-
1ung treffen und un–
sere Tochter erst
zur dritten Stunde
erscheinen lassen?
Beate K. - L.
Laut
§
37 Abs. 1 der Schul–
ordnung für die Gymnasien
(GSO) kann der Schulleiter in
begründeten Fällen vom Un–
terricht in einzelnen Fächern,
und zwar in der Regel zeitlich
begrenzt, befreien. Für den
Sportunterricht gilt, daß die
PAicht zur Teilnahme nur in