Rat
&
Auskunft
SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen
Notenarithmetik
Seit letztem Septem–
ber besucht mein
Sohn die 3. Klasse
Grundschule. In
Mathematik bekam er
in den vergangenen
Wochen beim Abfragen
zweimal eine Sechs.
Mich würde nun
interessieren, ob es
feste Regeln dafür
gibt, wie mündliche
und schriftliche
Leistungen zu be–
werten sind und mit
welcher Gewichtung
die Einzelnoten
in das Zeugnis
eingehen.
Gertrud H. - D.
Grundsätzlich gilt, daß an
der Grundschule Zahl, Um·
fang, Schwierigkeitsgrad und
Gewichtung der leistungs–
nachweise vom Lehrer in ei–
gener pädagogischer Verant–
wortung festgelegt werden.
Bei der Bildung der Zeugnis–
noten sind nach Art.31 Abs. 3
des Bayerischen Erziehungs-
6 SCHULE
aktuell
und Unterrichtsgesetzes
IBayEUG) die gesamten.
Einzelleistungen
U""'"'
vvron.
rung der Gleichbehandlung
aller Schüler zu berücksichti–
gen. Demnach gibt es weder
für die Bewertung der schrift–
lichen und mündlichen Leistun–
gen noch für deren Gewich–
tung feste Vorgaben. Aller–
dings hat jeder Schulleiter auf
einheitliche Anforderungen
nd Be.wertungsmaßstäbe an
Schule zu achten.
Nachtermin
Neulich versäumte
mein Sohn, der eine
Realschule besucht,
wegen Krankheit eine
Schulaufgabe. Als er
diese acht Wochen
später nachschreiben
mußte, konnte er
sich nicht richtig
vorbereiten, weil
die Lehrkraft den
Stoff nur sehr vage
eingrenzte. Ist das
nicht eine Benach–
teiligung gegenüber
seinen Klassen–
kameraden, die beim
regulären Termin·
genau wußten,welche
Themenbereiche ge–
prüft werden?
Holger R. - S.
Ein Schüler erhält nach
§
40
Abs. 1 der Schulordnung für
die Realschulen IRSO) einen
Nachtermin, wenn er mit aus–
reichender Entschuldigung ei–
nen angekündigten leistungs–
nachweis versäumt hat. Die
näheren Einzelheiten sind
nicht geregelt. Allerdings ist
es allgemein üblich, daß die–
ser leistungsnachweis mög–
lichst bald nach Wiederauf–
nahme des Schulbesuchs an–
gesetzt wird und sich auf den
Stoff der ursprünglichen Schul–
aufgabe erstreckt. Wenn es
sich aus organisatorischen
Gründen nicht vermeiden läßt,
daß der Nachtermin
~päter
liegt, sollte der Lehrstoff klar
eingegrenzt werden, damit
sich der Schüler entspre–
chend vorbereiten kann.
Unsere Tochter geht
in die neunte Klasse
eines Gymnasiums.
Ihre Englischlehre–
rin bewertet in
Schulaufgaben auch
Rechtschreibfehler
im Deutschen. Dürfen
in einer Fremdspra–
che denn Mängel in
der deutschen Recht–
schreibung in die
Note einfließen?
Ingrid K. -
w.
Nach
§
49 Abs. 3 der Schul–
ordnung für die Gymnasien
IGSO) sind bei schriftlichen
Arbeiten Verstöße gegen die
Sprachrichtigkeit sowie schwe–
rere Ausdrucksmängel zu kenn–
zeichnen, im Fach Deutsch
und in den Fremdsprachen
auch zu bewerten. Eine Lehr–
kraft ist demnach sogar ge–
halten, z.B. im Fach Englisch
deutsche Grammatik- und
Rechtschreibfehler in die Be–
wertung einzubeziehen. Wel–
che Gewichtung dabei im
einzelnen vorgenommen wird,
hängt vom Thema und von
der Schwierigkeit der ge–
stellten Aufgabe ab.
Uns ere Ans chr ift:
Bayerisches
Kultusministerium
Redaktion SCHULE aktuell
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