Table of Contents Table of Contents
Previous Page  6 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 6 / 20 Next Page
Page Background

Rat

&

Auskunft

SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen

Notenarithmetik

Seit letztem Septem–

ber besucht mein

Sohn die 3. Klasse

Grundschule. In

Mathematik bekam er

in den vergangenen

Wochen beim Abfragen

zweimal eine Sechs.

Mich würde nun

interessieren, ob es

feste Regeln dafür

gibt, wie mündliche

und schriftliche

Leistungen zu be–

werten sind und mit

welcher Gewichtung

die Einzelnoten

in das Zeugnis

eingehen.

Gertrud H. - D.

Grundsätzlich gilt, daß an

der Grundschule Zahl, Um·

fang, Schwierigkeitsgrad und

Gewichtung der leistungs–

nachweise vom Lehrer in ei–

gener pädagogischer Verant–

wortung festgelegt werden.

Bei der Bildung der Zeugnis–

noten sind nach Art.31 Abs. 3

des Bayerischen Erziehungs-

6 SCHULE

aktuell

und Unterrichtsgesetzes

IBayEUG) die gesamten.

Einzelleistungen

U""'"'

vvron.

rung der Gleichbehandlung

aller Schüler zu berücksichti–

gen. Demnach gibt es weder

für die Bewertung der schrift–

lichen und mündlichen Leistun–

gen noch für deren Gewich–

tung feste Vorgaben. Aller–

dings hat jeder Schulleiter auf

einheitliche Anforderungen

nd Be.wertungsmaßstäbe an

Schule zu achten.

Nachtermin

Neulich versäumte

mein Sohn, der eine

Realschule besucht,

wegen Krankheit eine

Schulaufgabe. Als er

diese acht Wochen

später nachschreiben

mußte, konnte er

sich nicht richtig

vorbereiten, weil

die Lehrkraft den

Stoff nur sehr vage

eingrenzte. Ist das

nicht eine Benach–

teiligung gegenüber

seinen Klassen–

kameraden, die beim

regulären Termin·

genau wußten,welche

Themenbereiche ge–

prüft werden?

Holger R. - S.

Ein Schüler erhält nach

§

40

Abs. 1 der Schulordnung für

die Realschulen IRSO) einen

Nachtermin, wenn er mit aus–

reichender Entschuldigung ei–

nen angekündigten leistungs–

nachweis versäumt hat. Die

näheren Einzelheiten sind

nicht geregelt. Allerdings ist

es allgemein üblich, daß die–

ser leistungsnachweis mög–

lichst bald nach Wiederauf–

nahme des Schulbesuchs an–

gesetzt wird und sich auf den

Stoff der ursprünglichen Schul–

aufgabe erstreckt. Wenn es

sich aus organisatorischen

Gründen nicht vermeiden läßt,

daß der Nachtermin

~päter

liegt, sollte der Lehrstoff klar

eingegrenzt werden, damit

sich der Schüler entspre–

chend vorbereiten kann.

Unsere Tochter geht

in die neunte Klasse

eines Gymnasiums.

Ihre Englischlehre–

rin bewertet in

Schulaufgaben auch

Rechtschreibfehler

im Deutschen. Dürfen

in einer Fremdspra–

che denn Mängel in

der deutschen Recht–

schreibung in die

Note einfließen?

Ingrid K. -

w.

Nach

§

49 Abs. 3 der Schul–

ordnung für die Gymnasien

IGSO) sind bei schriftlichen

Arbeiten Verstöße gegen die

Sprachrichtigkeit sowie schwe–

rere Ausdrucksmängel zu kenn–

zeichnen, im Fach Deutsch

und in den Fremdsprachen

auch zu bewerten. Eine Lehr–

kraft ist demnach sogar ge–

halten, z.B. im Fach Englisch

deutsche Grammatik- und

Rechtschreibfehler in die Be–

wertung einzubeziehen. Wel–

che Gewichtung dabei im

einzelnen vorgenommen wird,

hängt vom Thema und von

der Schwierigkeit der ge–

stellten Aufgabe ab.

Uns ere Ans chr ift:

Bayerisches

Kultusministerium

Redaktion SCHULE aktuell

Salvatorstraße 2

80333 München